SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher wirbt für Integration auf Augenhöhe

SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher wirbt für Integration auf Augenhöhe

19. Juli 2017

Zuversicht bei Verfassungsklage gegen das sogenannte CSU-Integrationsgesetz

Die SPD-Fraktion wirbt für Integration auf Augenhöhe, mit Respekt und Anerkennung. „Denn wer Respekt erfährt, wer Chancen erhält, wer sich in die Gesellschaft einbringen kann, der wird sich eher integrieren als derjenige, der sich nicht willkommen fühlt und sich einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt sieht“, betonte der SPD-Fraktionsvorsitzende Markus Rinderspacher am Mittwoch (19.07.) im Plenum des Landtags.

Er warb zugleich für die Verfassungsklage der SPD-Fraktion gegen das sogenannte Integrationsgesetz der CSU-Staatsregierung: „Das Gesetz dient nicht dazu, Integration in Bayern besser gelingen zu lassen. Sondern es ist erkennbar wahlkampfstrategisch motiviert. Plumpe Vorurteile durchziehen den Gesetzestext: Migranten und Migrantinnen wird unterstellt, dass sie generell nicht integrationswillig seien und deshalb hart an die Kandare genommen werden müssten.“

Kern des Integrationsgesetzes sei die berühmt berüchtigte Leitkultur, betonte der SPD-Fraktionschef: „Sind die Grundregeln des Zusammenlebens nicht schon definiert? Im Grundgesetz, in der Bayerischen Verfassung und in unseren Gesetzen? Was genau soll die Leitkultur vorgeben? Das hiesige Verständnis vom Zusammenleben? Da gibt es deutliche Unterschiede. Die Verpflichtung einer unabdingbaren Achtung der Leitkultur ist ein Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten innersten Bereich der Persönlichkeit von jedermann.“

Rinderspacher zeigte sich optimistisch, die Klage gegen das Integrationsgesetz zu gewinnen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg werden feiern können. Und dass wir so den Weg frei machen für Maßnahmen, die Integration in Bayern tatsächlich voranbringen.“ Laut der SPD-Klageschrift verstoßen sechs Artikel des Integrationsgesetzes gegen die Bayerische Verfassung (Art. 1 Abs. 2, 2. Halbsatz, Art. 4 Abs. 4, Art. 6 Satz 1, Art. 11 Satz 2, Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14 Abs. 1.). Die Klage wurde im Mai 2017 eingereicht, wann das Urteil fällt, ist noch offen.

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