SPD: Bayern braucht verbindliches Klimaschutzgesetz

SPD: Bayern braucht verbindliches Klimaschutzgesetz

27. September 2017

Umweltexperte Harry Scheuenstuhl: Klimawandel trifft Bayern mit voller Härte - verbindliche Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 vonnöten - Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayerische Verfassung nicht ausreichend

In der heutigen (27.09.) Plenarsitzung des Bayerischen Landtags unterstrich der umwelpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Harry Scheuenstuhl die dringende Notwendigkeit eines bayerischen Klimaschutzgesetzes: "Der Klimawandel ist nicht länger zu ignorieren. 15 der 16 wärmsten Jahre wurden in den Jahren nach 2001 registriert. Die Staatsregierung kennt die Folgen, unternimmt aber nichts." Scheuenstuhl verwies u.a. auf das Pfingsthochwasser 2013, die Schlammlawine in Simbach, die extreme Niedrigwassersituation in Franken sowie die jüngst schweren Verwüstungen in den Landkreisen Passau, Freyung-Grafenau und Fürth: "Hochwasser, Hitzerekorde und Unwetter stellen für die Betroffenen persönliche Katastrophen dar und sind auch für die Steuerzahler oft mit enorm hohen Kosten verbunden. Aber bis heute hat sich nichts an der Klimapolitik der Staatsregierung geändert."

Deshalb fordert die SPD ein längst überfälliges eigenes bayerisches Klimaschutzgesetz, in dem verbindliche Klimaschutzziele bis zum Jahr 2050 festlegt werden. "Zur Erreichung unserer Klimaschutzziele bedarf es eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes, gefüllt mit Strategien und Maßnahmen, die in einem festgelegten Zeitraum überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden", forderte Scheuenstuhl. Ohne konkrete Vorgaben sei das Ziel einer Reduktion deutscher Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 nicht zu erreichen.

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler, der eine Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern, konkret zur Aufnahme des Klimaschutzes in die Bayerische Verfassung, vorsieht, sei lediglich Symbolpolitik: "Verfassungsrechtlich ist die 'Verankerung' des Klimaschutzes in der Verfassung als Programmsatz möglich, hat aber praktisch keine Auswirkungen oder Relevanz. Solche Verankerungen schaden zwar nicht, wir sollten dennoch dazu übergehen, den Artikel 141 der Bayerische Verfassung, der den 'Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen' vorsieht, mit Leben zu füllen und für Bayern zügig ein eigenes Klimaschutzgesetz erlassen."

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