Verbände sollen wirksamer gegen Tierleid vorgehen können

Verbände sollen wirksamer gegen Tierleid vorgehen können

05. Januar 2018

SPD will Verbandsklagerecht in Bayern - Expertenanhörung für 2018 geplant

Die SPD-Landtagsfraktion möchte den Tierschutz in Bayern deutlich voranbringen und kämpft dafür, dass Tierschutzverbände gegen Verstöße und für Verbesserungen klagen können. Die Sprecher für Tierschutz der SPD-Landtagsfraktion Susann Biedefeld und Herbert Woerlein wollen dazu im kommenden Jahr eine Expertenanhörung im Landtag durchführen. "Der Tierschutz wurde bereits 1998 als Staatsziel in der bayerischen Verfassung verankert. Es wird höchste Zeit, dass Tierschützer auch die Möglichkeit bekommen, Tiere vor nicht artgerechter Haltung, unnötigen Leiden und der Zerstörung ihrer Lebensräume zu schützen. Und zwar durch ein umfassendes Klagerecht!"

Biedefeld hält ein Verbandklagerecht in Bayern für überfällig und verweist darauf, dass acht Bundesländer bereits ein Verbandsklagerecht besitzen und damit eine wirksame Handhabe gegen Tierleid. Im Freistaat dagegen sind die Rechtsmöglichkeiten angesichts eines fehlenden Klagerechts sehr beschränkt. Woerlein erklärt: "Mit dem Klagerecht könnten Tierschutzverbände als Anwalt der Tiere tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen lassen. Das ist sinnvoll und nur gerecht, da beispielsweise Nutztierhalter durch alle Instanzen gegen Tierschutzauflagen der Behörden klagen können."

In der für das erste Halbjahr 2018 geplanten Expertenanhörung sollen Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit Experten diskutiert werden.

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