Wir wollen eine gute Pflege in Bayern - Initiativen der BayernSPD-Landtagsfraktion

26. März 2018

Newsletter zur Pflege- und Gesundheitspolitik. März 2018

Nicht zuletzt durch die Koalitionsverhandlungen in Berlin ist die Zukunft der Pflege sehr viel weiter in den Mittelpunkt der politischen Bemühungen gerückt. Die bestehenden und drohenden Versorgungsengpässe finden eine breite öffentliche Aufmerksamkeit. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Pflegeversicherung mit den Pflegestärkungsgesetzen grundlegend reformiert.

Die neue Bundesregierung wird eine Reihe von Verbesserungen im Pflegebereich umsetzen. Dabei geht es um mehr als die immer wieder genannten 8000 neuen Fachkraftstellen als erstes Sofortprogramm für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden verbindliche Personalbemessungsinstrumente auch für die Pflege in der Nacht geschaffen; Tarifverträge sollen in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen; es werden Anreize zur Rückkehr von Teil- in Vollzeit geschaffen und ein Wiedereinstiegsprogramm aufgelegt werden; die Gesundheitsförderung von professionell Pflegenden wird verbessert; die Weiterqualifizierung von PflegehelferInnen wird gefördert; Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern werden vollständig refinanziert; in der ambulanten Pflege werden die Wegezeiten besser honoriert; Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege werden zu einem „Entlastungsbudget“ zusammenfasst, auf das flexibel zugegriffen werden kann; für Kurzzeitpflege wird eine tragfähige Vergütung geschaffen; pflegende Angehörige erhalten einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation; in den Krankenhäusern werden für alle bettenführenden Abteilungen Personaluntergrenzen eingeführt; zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit werden präventive Hausbesuche eingeführt.

Mit diesen Vorhaben werden wir wichtige Verbesserungen für Menschen mit Pflegbedarf, ihre Angehörigen und professionell Pflegende erreichen. Wir wollen die Pflege aber noch deutlich stärker weiterentwickeln. Schließlich geht es für uns insbesondere darum, wie die Pflege auf Landesebene in Bayern gestaltet werden soll. Wir haben dazu ein aktuelles Positionspapier erarbeitet, das wir Ihnen vorstellen wollen:

Zukunft Pflege 2030: Wir wollen eine gute Pflege in Bayern! (PDF)

In unserer parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag wollen wir Verbesserungen für die Pflege in Bayern erreichen. Darüber informieren wir Sie gerne mit diesem Newsletter und freuen uns auf Ihr Interesse.

Eine schöne beginnende Frühlingszeit wünschen Ihnen

Kathi Petersen, MdL, Ruth Waldmann, MdL,
Kathrin Sonnenholzner, MdL und Ruth Müller, MdL (von links)
Arbeitskreis Gesundheit und Pflege der BayernSPD-Landtagsfraktion

Unsere parlamentarischen Initiativen in der Pflegepolitik

Angesichts der Überlastung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern, die sowohl die Patientenversorgung beeinträchtigt als auch zur Abwanderung des Fachpersonals aus den Pflegeberufen führt, ist die Einführung von Personaluntergrenzen ein überfälliger Schritt.
Wir forderten daher die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag auf, sich im Bundesrat dem Antrag des Landes Berlin zur Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege anzuschließen. Dieser Personalschlüssel muss so hoch sein, dass eine bedarfsgerechte Versorgung und Pflege der Patientinnen und Patienten sichergestellt ist. Die zusätzlichen Personalkosten sind vollständig aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieren und dürfen die Krankenhäuser nicht zusätzlich finanziell belasten. Darüber hinaus soll die Bundesregierung auch für stationäre Pflegeeinrichtungen bundeseinheitliche Personalschlüssel verbindlich einführen. Weitere Information zu unserer Initiative finden Sie hier:

Pflegestützpunkte sind eine wichtige, anbieterunabhängige Beratungs- und Koordinationseinrichtung für Personen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Derzeit gibt es in Bayern nur rund zehn Pflegestützpunkte. Wünschenswert wäre ein Pflegestützpunkt in jedem Land-kreis / jeder kreisfreien Stadt, also 96 Stützpunkte in ganz Bayern. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III sollen Kommunen stärker verantwortlich in die Pflegestrukturen eingebunden werden, welche dazu für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Nach bisherigen Erkenntnissen sind vor allem fehlende Finanzmittel bei den Kommunen der Grund dafür, dass kaum Verträge zwischen Kommunen, Pflege- und Krankenkassen zur Errichtung von Pflegestützpunkten zustande gekommen sind. Deshalb muss der kommunale Finanzierungsanteil durch eine entsprechende finanzielle Beteiligung des Freistaates Bayern deutlich reduziert werden. Nur so kann ein bedarfsgerechter, von der Finanzstärke der Kommunen unabhängiger Ausbau von Pflegestützpunkten und dadurch die flächendeckende und gleichberechtigte Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger in Bayern mit Pflegeberatungs- und Betreuungsleistungen sichergestellt werden. Wir haben daher die Staatsregierung in einem Antrag zum Nachtragshaushalt aufgefordert, rund 2,5 Mio. Euro in den Ausbau der Pflegeinfrastruktur zu investieren. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Seit dem Doppelhaushalt 2003/2004 gibt es nahezu keine staatliche Investitionsförderung mehr für notwendige Ersatzneubauten oder Modernisierungsmaßnahmen von Altenhilfeeinrichtungen, abgesehen von zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Die Konsequenz daraus ist, dass die Pflegesätze nach entsprechenden Baumaßnahmen für die pflegebedürftigen Bewohner zum Teil deutlich ansteigen. In zwei Haushaltsanträgen forderten wir die Staatsregierung zur Wiedereinführung der Investitionsförderung für stationäre Pflegeinrichtungen auf. Weitere Informationen finden Sie hier:

Durch die Pflegestärkungsgesetze haben Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen mehr Anspruch auf Kurzzeitpflege durch Umwidmung aus der Verhinderungspflege. Allerdings gibt es in Bayern nur wenige „solitäre“ Kurzzeitpflegeplätze, die meisten sind „eingestreut“. Das bedeutet, der Platz ist kein reiner Kurzzeitpflegeplatz, sondern steht nur zur Verfügung, wenn keine andere stationär betreute Bewohnerin oder kein anderer stationär betreuter Bewohner ihn benötigt.
Da ökonomische Gründe gegen das Freihalten von Plätzen sprechen, sorgen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze dafür, dass es sich für pflegende Angehörige äußerst schwierig gestaltet, einen Kurzzeitpflegeplatz zu erhalten. Wir wollten in einem Antrag zum Nachtragshaushalt erreichen, dass die Staatsregierung Mittel für eine Anschubfinanzierung von zusätzlichen Plätzen in der Kurzzeitpflege zur Verfügung stellt. Dadurch soll das finanzielle Risiko der Pflegeeinrichtungen reduziert und damit der Anreiz zur Verbesserung der Versorgungssituation in der Kurzzeitpflege erhöht werden. Außerdem haben wir die Staatsregierung dazu aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die bayerischen Landesverbände der Pflegekassen mit den Vereinigungen der Träger entsprechender Pflegeeinrichtungen im Freistaat einen gemeinsamen Rahmenvertrag für den Bereich der Kurzzeitpflege sowie der teilstationären Pflege schließen. Weitere Informationen zu diesen beiden Initiativen finden Sie hier:

Vor besonderen Herausforderungen stehen ältere lesbische Frauen und schwule Männer, die in ein Pflegeheim ziehen. Sie müssen ihr vertrautes Umfeld, in dem sie sich mit ihrer sexuellen Orientierung eingerichtet haben und vor Diskriminierung sicher fühlen, verlassen. Dies betrifft nicht nur die eigene Wohnung, sondern meistens auch den Freundes- und Bekanntenkreis.
Im Pflegeheim leben sie mit Menschen zusammen, die ihre Prägung in den Zeiten von Kriminalisierung und Strafverfolgung erlebt haben und Homosexualität für pervers halten oder als Krankheit ansehen. Dadurch entstehen Ängste vor einer neuerlichen Ausgrenzung und Diskriminierung und es kann zu einer regelrechten Retraumatisierung der Betroffenen kommen. Hinzu kommt die Unsicherheit der Pflegebedürftigen, ob sich Pflegepersonal akzeptierend, tolerant oder ablehnend verhält. Wir forderten die Staatsregierung dazu auf, das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz um Regelungen zu ergänzen, die lesbische Frauen und schwule Männer in Pflegeheimen vor Diskriminierungen schützen. Der „Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Behinderungen in Bayern“ soll so überarbeitet werden, dass die spezifische Situation von schwulen und lesbischen Pflegebedürftigen berücksichtigt wird. Außerdem soll die Lebenssituation von Lesben, Schwulen und Transgendern sowie deren historische Diskriminierung in die Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule Altenpflege aufgenommen werden. Näheres zu den drei parlamentarischen Initiativen finden Sie hier:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der stationären und ambulanten Altenpflege leisten professionelle und engagierte Arbeit unter oft schwierigen Bedingungen. Trotzdem sind leider betrügerisches Verhalten in der ambulanten Pflege und unhaltbare Zustände in stationären Pflegeeinrichtungen auch in Bayern kein Einzelfall. Wir haben daher die Staatsregierung aufgefordert, im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgebern (Whistleblower) einzubringen. Der Gesetzentwurf soll insbesondere auch die spezielle Situation von Hinweisgeberinnen bzw. Hinweisgebern bei Missständen in der Pflege berücksichtigen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit übernehmen meist der Partner oder die Partnerin oder auch erwachsene Angehörige die Pflege. Übersehen wird allerdings oft, dass auch Kinder und Jugendliche in die Pflege, Betreuung und Versorgung von chronisch erkrankten Familienangehörigen eingebunden sind und dies häufig sehr stark. Kinder und Jugendliche alters-adäquat in die Pflege einzubeziehen, ist durchaus wünschenswert und kann sich positiv auf das Familienleben und die Krankheitsbewältigung auswirken. Jedoch dürfen die erheblichen Herausforderungen und Belastungen nicht unterschätzt werden, mit denen jugendliche Pflegende konfrontiert sind. In einem Antrag forderten wir daher die Staatsregierung auf, ein Konzept für ein Sorgentelefon als bayernweites Hilfsangebot speziell für junge Pflegende auszuarbeiten, wobei darin Fragen der Zuständigkeit, der Finanzierung und der Vernetzung mit Kooperationspartnern geklärt werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Im Pflegedienst der Krankenhäuser wurden bundesweit in den Jahren 1996 bis 2007 mehrere zehntausend Stellen abgebaut. Zugleich nahm der Anteil älterer und multimorbider Patienten zu und stieg die Zahl der vollstationären Patientinnen bzw. Patienten und mehr noch die der vor- und nachstationär behandelten sowie der ambulant operierten Patientinnen bzw. Patienten. Stellenabbau bei gleichzeitigem Leistungszuwachs führt zu einer immer weiter steigenden Arbeitsbelastung, die in vielen Kliniken bereits zu einer chronischen Arbeitsüberlastung geführt hat. Diese wiederum gefährdet die Gesundheit des Pflegepersonals und ein zunehmender Teil des Pflegepersonals versucht seine Gesundheit entweder durch Reduzierung der individuellen Arbeitszeit oder den Wechsel in andere Bereiche wie beispielsweise die ambulante Pflege zu schützen. Wir haben daher die Staatsregierung zu einem Bericht darüber aufgefordert, wie das Problem der übermäßigen und zunehmenden Arbeitsbelastung von Pflegekräften in Akutkrankenhäusern nachhaltig gelöst werden könnte. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Antworten auf unsere aktuellen parlamentarischen Anfragen zur Pflegepolitik

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