Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Behandlung und Hilfe statt Zwang und Stigmatisierung

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Behandlung und Hilfe statt Zwang und Stigmatisierung

14. Mai 2018

SPD-Landtagsfraktion setzt das umstrittene Gesetz mit einem Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Landtagsdebatte am Dienstag

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann und die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Landtags Kathrin Sonnenholzner haben weitere Verbesserungen beim geplante Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz angemahnt und einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag in den Landtag eingebracht. "Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass psychisch erkrankte Menschen die Hilfe bekommen, die sie dringend und schnell benötigen. Sie dürfen nicht mit verurteilten Straftätern gleichgesetzt werden", unterstreicht Waldmann. "Ich fordere die Staatsregierung auf, die Ergebnisse des Runden Tisches, der Verbändeanhörung sowie die gemeinsame Anhörung der Landtagsausschüsse für Gesundheit und Pflege sowie für Arbeit und Soziales ernst zu nehmen und zu berücksichtigen."

Die Staatsregierung war nach zum Teil heftigen Protesten von Verbänden, Betroffenen, Bürgern und der Opposition zurückgerudert und hatte Verbesserungen angekündigt, etwa den Verzicht auf die Unterbringungsdatei. "Das ist ein erster Erfolg", freut sich Sonnenholzner warnt aber gleichzeitig: "Wir müssen jetzt sehr genau hinsehen, dass beispielsweise die Verknüpfung zum Maßregelvollzug tatsächlich gänzlich gestrichen wird. Außerdem darf durch die Meldepflicht keine Unterbringungsdatei durch die Hintertüre kommen."

Welche Punkte die SPD-Fraktion bei der Ausgestaltung des Gesetzes berücksichtigt haben will können Sie im Dringlichkeitsantrag nachlesen: bitte hier klicken.

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