Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Psychisch Kranke sind keine potentiellen Gefährder

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Psychisch Kranke sind keine potentiellen Gefährder

15. Mai 2018

SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann: Psychisch Kranke dürfen nicht wie verurteilte Straftäter behandelt werden

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann hat in der heutigen (15.05.2018) Plenardebatte die Kritik am geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz der Staatsregierung bekräftigt: "Das Gesetz in seiner jetzigen Form stigmatisiert die Betroffenen und stellt sie auf eine Stufe mit verurteilten Straftätern, anstatt ihnen zu helfen. Das ist ungeheuerlich!"

Waldmann legte einen Dringlichkeitsantrag (bitte hier klicken) vor, in dem der konkrete Veränderungsbedarf in 17 Einzelforderungen aufgezeigt wird. Dazu gehört unter anderem der Aufbau und die Finanzierung der sozialpsychiatrischen Dienste und der Krisendienste. Außerdem muss klargestellt werden, dass eine gerichtliche Unterbringung natürlich nur in psychiatrischen Fachkliniken, nicht aber in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stattfinden kann.

Waldmann unterstrich: "Es war ein einmaliger Vorgang, wie der Gesetzentwurf in der Expertenanhörung der Staatsregierung um die Ohren gehauen wurde. Ohne die Beteiligung von Kooperationspartnern geht es aber nicht!"

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