Staatsregierung tritt Trinkwasser- und Gewässerschutz mit Füßen

Staatsregierung tritt Trinkwasser- und Gewässerschutz mit Füßen

17. Mai 2018

SPD-Gesetzentwurf zum Schutz des Trinkwassers durch Gewässerrandstreifen abgelehnt - CSU beschließt erste Ausnahme von der gewässerfreundlichen Düngeverordnung

Der Bayerischen Staatsregierung ist der Schutz unserer bayerischen Gewässer und des Grundwassers offenbar egal. Diesen Eindruck kann man zumindest nach zwei Ausschüssen gestern und heute im Landtag gewinnen.

Im gestrigen (16. Mai) Landwirtschaftsausschuss sind Ausnahmen von der Düngeverordnung, die eigentlich unser Grundwasser schützen sollen, beschlossen worden. Demnach darf zukünftig in bestimmten Gebieten mehr Gülle auf den Äckern verteilt werden, als eigentlich vorgesehen. Ursprünglich sollten bestimmte Gebiete mit hoher Nitratbelastung besonders geschützt werden. "Anstatt diese Gebiete endlich zu benennen, was noch immer nicht geschehen ist, soll es jetzt schon die ersten Ausnahmen geben", ägert sich der SPD-Umweltpolitiker Herbert Woerlein.

Im heutigen Umweltausschuss ist zudem ein SPD-Gesetzentwurf zu Gewässerrandstreifen abgelehnt worden. Dieser sollte regeln, dass zwischen Gewässern und Feldern ein Mindestabstand eingehalten werden muss, um Flüsse und Seen vor Schadstoffen zu schützen.

"Wasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen", fasst Woerlein zusammen. "Nur fünfzehn Prozent der bayerischen Gewässer sind in einem einwandfreien Zustand (siehe hier). Dem Freistaat droht deshalb sogar ein Vertragsverletzungsverfahren der EU. Das Thema ist also höchst brisant. Umso unverständlicher, dass die CSU-Regierung bestehende Regelungen zum Schutz unserer Gewässer aufweicht und sinnvolle Gesetzesvorhaben abblockt."

Material:

Gesetzentwurf Gewässerrandstreifen (PDF, 338 kB)

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