Natascha Kohnen: Polizeiaufgabengesetz ist „grob verfassungswidrig“

Natascha Kohnen: Polizeiaufgabengesetz ist „grob verfassungswidrig“

06. Juni 2018

Morgen Pressekonferenz zu den Details der zwei Verfassungsklagen der SPD

Die SPD-Landtagsfraktion wird verfassungsrechtlich gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz (PAG) vorgehen. Natascha Kohnen betont: “Wir halten das PAG für grob verfassungswidrig. Die CSU verlässt damit jeglichen rechtsstaatlichen Rahmen. Deshalb werden wir dagegen klagen. Und zwar sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Details stellen wir am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in München vor.”

Bei der Pressekonferenz wird Kohnen zusammen mit SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und dem Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Mark A. Zöller die Strategie zu den Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht präsentieren.

Wir laden Sie als Medienvertreter dazu herzlich ein

am Donnerstag, den 7. Juni 2018

um 10:00 Uhr

im PK-Raum des Bayerischen Landtags.

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