EU-Kommission bestätigt: Söder hätte die 33.000 GBW-Wohnungen kaufen können

EU-Kommission bestätigt: Söder hätte die 33.000 GBW-Wohnungen kaufen können

19. Juni 2018

Schreiben an den Untersuchungsausschuss - Parlamentarischer Geschäftsführer Halbleib: Ministerpräsident Söder hat als Finanzminister den größten sozialpolitischen Fehler der letzten Jahrzehnte begangen

Die amtierende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem GBW-Untersuchungsausschuss klar bestätigt, dass der Verkauf der Wohnungsgesellschaft GBW auf Wunsch der BayernLB erfolgte und der Freistaat Bayern die Wohnungsgesellschaft GBW aus dem Besitz der Bayerischen Landesbank hätte kaufen können. Der parlamentarische Geschäftsführer und SPD-Mitglied im Untersuchungsausschuss Volkmar Halbleib stellt fest: „Die EU-Kommission bestätigt unseren Verdacht: Der frühere Finanzminister Markus Söder hat die Wohnungen verscherbelt ohne Zwang durch die EU. Vielmehr haben Bank und Finanzministerium von sich aus bereits vor den ersten Verhandlungen mit der EU-Kommission die GBW-Wohnungen auf die Verkaufsliste gesetzt. Er hat die soziale Bedeutung der GBW missachtet und einen nicht wieder gut zu machenden politischen Fehler begangen. Söder hat damit die größte sozialpolitische Fehlentscheidung der CSU-Staatsregierung in den letzten Jahrzehnten zu verantworten.“

EU-Kommissarin Margarethe Vestager schreibt in ihrem Brief vom gestrigen 18. Juni 2018: "Der Verkauf an den Freistaat Bayern wird in der Entscheidung nicht zwingend ausgeschlossen. Wie aus Fn (Fußnote) 12 des Zusagenkatalogs hervorgeht, hat die Bundesrepublik Deutschland lediglich zugesagt, dass die Anteile an der GBW AG im Rahmen eines an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten Bieterverfahrens veräußert werden. Hier käme auch der Freistaat Bayern in Betracht."

Die EU bestätigt auch: Die BayernLB hat unter ihrer politischen Führung selbst entschieden, sich von den GBW-Anteilen zu trennen. Vestager schreibt wörtlich: "Somit hat sich die BayernLB selbständig entschieden, sich von den GBW-Anteilen zu trennen. Mithin hat sich für die Kommission die Frage der Notwendigkeit des Verkaufs der GBW-Anteile zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens gestellt. Insofern wurde die Frage, ob die GBW-Anteile zu veräußern sind, auch während der Zeit von drei Jahren zwischen Einreichung des Umstrukturierungsplans und der Entscheidung, in der diverse Maßnahmen besprochen wurden, niemals streitgegenständlich.“ Verstager schreibt weiter: "Die Absicht der BayernLB, die GBW-Anteile zu verkaufen, wurde der Kommission bereits am 29.4.2009 mitgeteilt."

Zudem bestätigt Vestager auch die Aussage im Brief des damaligen EU-Wettbewerbskommissars Joaquin Almunia an Ministerpräsident Horst Seehofer vom 9.12.2013: „Was schließlich den Verkauf der GBW-Anteile selbst betrifft, hat die Kommission lediglich darauf hingewiesen, dass der Verkauf nicht zu neuen Beihilfen führen darf, beispielsweise durch ein überhöhtes Angebot seitens der öffentlichen Hand.“

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