Zu viel Nitrat im Grundwasser – Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland

Zu viel Nitrat im Grundwasser – Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland

21. Juni 2018

Umweltexperte Harry Scheuenstuhl: Quittung für schlampige Umweltpolitik des Freistaats

Den umweltpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Harry Scheuenstuhl überrascht das heute in Luxemburg verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht. Bereits 2017 hatte eine Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage (PDF, 56 kB) des mittelfränkischen Abgeordneten offengelegt, dass es in Bayern an 41 Prozent aller Messstellen in landwirtschaftlichem Umfeld zu Überschreitungen des gesetzlichen Grenzwertes von 50mg/l Nitrat im Grundwasser kommt. „Betroffen sind vor allem die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen in Unter- und Mittelfranken sowie südlich der Donau“, erklärt der Umweltexperte.

Deshalb bleibt die schnelle Umsetzung der Düngemittelverordnung des Bundes in Bayern unumgänglich. Die bundeseinheitliche Düngeverordnung sieht einen Katalog von 14 möglichen Maßnahmen vor, aus denen die Bundesländer für besonders belastete Kulissen mindestens drei Maßnahmen auswählen müssen. Diese sollen dazu dienen, möglichst schnell einen guten Zustand im Grundwasser und in den Seen zu erreichen. Scheuenstuhl zeigt sich jedoch skeptisch: „Die Staatsregierung hat in beinahe 15 Jahren nichts gegen die steigenden Nitratwerte unternommen, ob nun die neuen bayerischen Regelungen wirklich genügen, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Sofern es die Staatsregierung wirklich ernst meint, könnte sie auch mehr als drei Maßnahmen verbindlich vorschreiben, was sie aktuell nicht tut.“

Die BayernSPD-Landtagsfraktion fordere in diesem Zusammenhang bereits seit geraumer Zeit, dass Streifen an den Ufern von Gewässern, die nicht bewirtschaftet oder gedüngt werden dürfen, auf fünf Meter verpflichtend festzulegen seien, erklärt der SPD-Umweltpolitiker. Nach zwei Jahren sollen die Auswirkungen auf die Wasserqualität der Grund- und Oberflächengewässer überprüft werden. „Im Fall einer weiteren Verschlechterung der Wasserqualität erfolgt verpflichtend eine Ausweitung auf zehn Meter Gewässerrandstreifen in ganz Bayern“, erläutert der Abgeordnete.

„Dem Wasserland Bayern mit seinen mehr als 100.000 Kilometern an Flüssen und Bächen, seinen 200 natürlichen und künstlichen Seen und seinen 258 Grundwasserkörpern droht ein schlimmes Schicksal, sollte nicht endlich zügig reagiert werden“, bekräftigt Scheuenstuhl abschließend.

Teilen