GBW-Untersuchungsausschuss: Rechtsberater des Finanzministeriums machte Vorschläge, wie der Freistaat die Wohnungsgesellschaft erwerben konnte

GBW-Untersuchungsausschuss: Rechtsberater des Finanzministeriums machte Vorschläge, wie der Freistaat die Wohnungsgesellschaft erwerben konnte

25. Juni 2018

Untersuchungsausschuss-Mitglied Volkmar Halbleib: Söder hatte politisch motivierte Fehlentscheidung offenbar schon getroffen

Der Rechtsberater des Freistaats Bayern, Rechtsanwalt Dr. Joachim Schütze von der Kanzlei Clifford Chance, hat heute (25. Juni) als Zeuge im GBW-Untersuchungsausschuss bestätigt, dass der Freistaat Bayern die Wohnungsgesellschaft von der BayernLB hätte kaufen können. Diese Einschätzung hatte er dem Finanzministerium in einem Gutachten vom 8. August 2012 schriftlich mitgeteilt und darin Wege aufgezeigt, wie der Kauf europarechtskonform gestaltet werden könnte.

Untersuchungsausschuss-Mitglied Volkmar Halbleib wertet die Aussage des Schlüsselzeugen als weiteren Beleg dafür, dass der Kauf der GBW durch den Freistaat politisch nicht gewollt war: "Der wichtigste Berater des Finanzministeriums hat eine sachliche gut begründete Einschätzung abgegeben und das Finanzministerium ist ihr nicht gefolgt."

Einmal mehr zeigt sich: Die Behauptung, dass die EU-Kommission einen Kauf der GBW durch den Freistaat verboten habe, trifft nicht zu. „Söders Argumentation ist nicht schlüssig. Es zeigt sich, dass er die Wohnungen auf Biegen und Brechen verhökern wollte. Leider hat er nicht einmal versucht, einen Kauf der Wohnungen durch den Freistaat zu ermöglichen."

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