Staatsregierung weiß nicht, ob sie Quote der Beschäftigten mit Behinderung erfüllt

Staatsregierung weiß nicht, ob sie Quote der Beschäftigten mit Behinderung erfüllt

28. Juni 2018

Anfrage der SPD-Fraktion offenbart völlige Ahnungslosigkeit, ob die Gesetze in den Betrieben, an denen der Freistaat beteiligt ist, eingehalten werden

Die Sprecherin für Menschen mit Behinderung der SPD-Landtagsfraktion, Ilona Deckwerth, hat mit Verwunderung auf die Antwort der Staatsregierung zur Quote der Beschäftigten mit Behinderung in Unternehmen reagiert. Demnach kann das Finanzministerium nicht die Frage beantworten, wie viele Menschen mit Behinderung in Betrieben, an denen der Freistaat beteiligt ist, arbeiten. "Das ist völlig absurd", erklärt Deckwerth. "Es gibt Gesetze, für deren Umsetzung in den eigenen Betrieben der Staat keine Angaben machen kann!"

In der Antwort der Staatsregierung heißt es: "Daten zu der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in allen Beteiligungsunternehmen [...] liegen nicht vor. Die Erhebung würde einer umfangreichen Abfrage bei jedem staatlichen Unternehmen sowie einer Ressortabfrage bedürfen."

"Hier wird ein vermeintlich hoher Aufwand als Vorwand angebracht, geltendes Gesetz, nicht zu überprüfen. Und zwar auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung, die dadurch womöglich um einen Job gebracht werden", kritisiert Deckwerth.

Laut Gesetz sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

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