GBW-Untersuchungsausschuss: Staatsregierung hat keinen Wert auf bezahlbares Wohnen gelegt

GBW-Untersuchungsausschuss: Staatsregierung hat keinen Wert auf bezahlbares Wohnen gelegt

09. Juli 2018

Untersuchungsausschuss-Mitglied Horst Arnold sieht politische Motive für den Verkauf der 33.000 Wohnungen an privates Investoren-Konsortium – Parlamentarischer Geschäftsführer Halbleib: Kommunen waren im Bieterverfahren Einschränkungen unterworfen

Der GBW-Untersuchungsausschuss hat nach Auffassung der SPD auch heute (9. Juli) ergeben, dass die Entscheidung, die gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GBW mit 33.000 Wohnungen an ein privates Investorenkonsortium zu verkaufen, politisch motiviert war. Interessant war dabei die Aussage des früheren Wirtschaftsministers Zeil. „Die Aussage des damaligen FDP-Wirtschaftsministers belegt klar, dass die Entscheidung gegen den Erwerb der GBW durch den Freistaat von Anfang an politisch gewollte war. Da die Staatsregierung die BayernLB ohnehin komplett privatisieren wollte, ist dies auch nur konsequent – aus Sicht der damaligen Regierung, die keinen Wert auf bezahlbares Wohnen gelegt hat“, erklärt SPD-Untersuchungsausschuss-Mitglied Horst Arnold.

Der frühere Wirtschaftsminister Martin Zeil hatte erklärt, dass die Staatsregierung mit ihrer Entscheidung dem Willen des Parlaments gefolgt war, das mit den Stimmen von CSU und FDP am 2. Februar 2012 einen Erwerb durch die Staatsregierung ausgeschlossen hatte. Der ehemalige Minister bestätigte zudem, dass von Anfang an ohnehin eine Privatisierung der BayernLB geplant war.

Neben einem Erwerb durch den Freistaat wurde bei den Verkaufsverhandlungen auch geprüft, ob die Kommunen GBW-Wohnungen kaufen können. Ein Vertreter der Kommunalaufsicht aus dem Innenministerium sagte aus, dass die Kommunen, die bei der Angebotsabgabe unterlagen, zahlreiche Einschränkungen hatten und nicht die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten und damit Chancen hatten wie private Investoren. Auch Innenminister Herrmann sagte aus, dass er nachvollziehen könne, dass die Kommunen nicht mit dem Angebot der Patrizia gleichziehen konnten. „Die Kommunen konnten aus Gründen des Kommunal- und Haushaltsrechts nicht mit der Patrizia mithalten; das musste dem Finanzminister bei der Ausschreibung schon klar sein“, kritisiert Ausschuss-Mitglied Volkmar Halbleib. „Es gab nie ein Verbot der EU, die GBW zu erwerben - es war eine bewusste politische Entscheidung der damaligen Regierung, die GBW zu privatisieren.“

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