Medienpolitische Sprecherin Martina Fehlner: Meinungsvielfalt darf nicht allein den privaten Rundfunkveranstaltern überlassen werden
Die medienpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner zeigt sich erfreut über das heutige (18.7.) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Nach Dutzenden Prozessen und Urteilen ist gemäß Bundesverfassungsgericht die momentane Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags rechtens, mit Ausnahme der Erhebung für Zweitwohnungsbesitzer. "Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist zu begrüßen. Damit alle Menschen freien Zugang zu Informationen haben, braucht es ein starkes und ausreichend finanziertes Angebot", erklärt Fehlner. "Meinungsfreiheit und -vielfalt sind kein Warenmarkt, den man allein privaten Rundfunkveranstaltern überlassen darf."
Fehlner sei zuversichtlich, dass das Urteil – auch mit dem konkreten Auftrag zur Entlastung bei Zweitwohnungen – zur Befriedung der Diskussionen beitrage. "Es ist klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender weiterhin den Beitrag erhalten, den sie für ihre Aufgaben brauchen - nicht mehr, aber auch nicht weniger."