Schindler: Staatsanwaltschaft sollte Badewannenfall noch einmal aufrollen

Schindler: Staatsanwaltschaft sollte Badewannenfall noch einmal aufrollen

26. Juli 2018

Rechtspolitischer Sprecher: Staatsanwaltschaft sollte wegen neuer Erkenntnisse tätig werden - Strafverteidigerin Regina Rick: Computer-Simulation lässt Sturz als Ursache für den Tod von Lieselotte K. als nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich erscheinen

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Franz Schindler hält ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall des wegen Mordes an Lieselotte K. verurteilten Manfred Genditzki für erforderlich. "Im Fall Genditzki sind neue Methoden und Erkenntnisse hinzugekommen, die eine Überprüfung des Urteils aus meiner Sicht erforderlich machen. Die Staatanwaltschaft sollte hier von sich aus tätig werden", erklärte Schindler heute (26. Juli) bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag.

Regina Rick und Franz Schindler
Regina Rick, Rechtsanwältin aus München und der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler
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Zweimal wurde der Hausmeister Manfred Genditzki vom Landgericht München II wegen Mordes an einer 87-jährigen Seniorin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Seniorin ertrank 2008 nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus in ihrer Badewanne. Das Gericht ging in einem Indizienprozess davon aus, dass sie von Genditzki im Streit getötet und Ertrinken vorgetäuscht wurde. Die Urteile sind bei Prozessbeobachtern auf großes Unverständnis gestoßen.

Die Rechtsanwältin Genditzkis, Regina Rick, präsentierte im Landtag eine neue Computersimulation, mit der ein Sturz der Frau gezeigt wird. Dadurch wird deutlich, dass ein Unfall nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich ist. Die Anwältin verweist darauf, dass die Methode der Computersimulation von Syn Schmitt zum Zeitpunkt des Urteils noch nicht zur Verfügung stand und ein möglicher Unfall im Verfahren ausgeschlossen wurde.

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