Bayern-Bamf beginnt Arbeit mit Rückführung nach Deutschland

Bayern-Bamf beginnt Arbeit mit Rückführung nach Deutschland

01. August 2018

Neue Behörde in Manching muss bis 3. August unrechtmäßig ausgewiesene Ukrainerin zurückholen - Fraktionsvize Horst Arnold erwartet, dass sie auch in diesem Fall effektiv arbeitet

Das neue Landesamt für Asyl und Rückführung in Manching beginnt heute (1. August) seine Arbeit mit einer rechtsstaatlichen Herausforderung: Bis zum 3. August muss es die Abschiebung einer unrechtmäßig ausgewiesenen Altenpflegeschülerin aus Fürth rückgängig machen. "Ministerpräsident Söder hatte ja vollmundig erklärt, dass im Bayern-Bamf ausländerrechtliche Vorgänge schnell und effektiv bearbeitet werden sollen, besonders im Hinblick auf humanitäre Fragen und die Umsetzung von bestandskräftigen Urteilen. Ich erwarte, dass die neue Behörde auch im Fall der Altenpflegeschülerin aus Fürth schnell und effektiv arbeitet, gerichtliche Auflagen umsetzt und die Frau nach Deutschland zurückbringt", erklärt SPD-Fraktionsvize Horst Arnold.

Die voll integrierte Altenpflegeschülerin, ihr Ehemann und die gemeinsame Tochter wurden abgeschoben, obwohl eine Ausbildungsduldung für die Frau vorlag, die die zentrale Ausländerbehörde nicht berücksichtigte. Die Ausländerbehörde hatte die Ausbildungsduldung schlicht nicht berücksichtigt. Die Frau durchlief gerade eine von der Stadt Nürnberg bezahlte Ausbildung als Altenpflegerin. Ihr wurden sehr hohes Engagement und hervorragende Leistung bescheinigt. Die Evangelische Kirche und Bayerns Diakoniepräsident Michael Bammessl hatten sich für die Ukrainerin eingesetzt.

Für Arnold ist die rechtswidrige Abschiebung eine Blamage für die Behörden und es werde sich zeigen, dass das neue Bayern-Bamf den ambitionierten Auflagen des Gerichts schwer Rechnung tragen könne, jedenfalls nicht in Manching. "Daran zeigt sich, dass die Einrichtung der neuen Behörde nur eine dem Wahlkampf geschuldete Show ist. Der Briefkopf ist anders, die Arbeit wird weiter von den Behörden vor Ort erledigt", erklärt Arnold.

Der SPD-Rechtspolitiker appelliert zudem an Ministerpräsident Söder, für eine einheitliche Rechtsanwendung in Bayern zu sorgen. Demnach soll eine Gewahrsamnahme immer erst nach richterlicher Anordnung erfolgen. Die möglichen Ausnahmen seien jedoch zur Regel geworden - wie auch im Fall der Altenpflegerin.

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