SPD-Fraktion arbeitet zusammen mit hochrangingen Experten an einem Konzept zur Entwicklung einer ausgewogenen Sicherheitsarchitektur in Deutschland als Gegenentwurf zur „Law and Order“-Politik der CSU
Am 21.9.2018 veranstaltete die SPD im Bayerischen Landtag unter dem Titel „Die Zukunft der deutschen Sicherheitsarchitektur“ die 1. Münchner Fachtagung zum Sicherheitsrecht. Diese erste Tagung, der weitere folgen sollen, sollte das Zusammenwirken verschiedener Bereiche des Sicherheitsrechts untersuchen, den Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Politik vertiefen und Perspektiven für eine ausgewogene Sicherheitsarchitektur ausloten.
Franz Schindler, rechtspolitischer Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags sagte nach der Veranstaltung: „Wir haben heute hochkarätige rechtswissenschaftliche Referate und Diskussionen erlebt und erhoffen uns davon einen Impuls, der über die Grenzen Bayerns hinausreicht. Eine kluge, verfassungskonforme und evidenzbasierte Sicherheitspolitik ist in Zeiten des Populismus wichtiger denn je. Mit unserer Tagung haben wir ein Zeichen für die Notwendigkeit sachlicher Diskurse und langfristiger Weichenstellungen und damit für eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik gesetzt.“
Die hochrangigen Gäste waren:
Horst Arnold, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der BayernSPD-Landtagsfraktion, der am Nachmittag mit Franz Schindler zusammen auf dem Podium mit Uli Grötsch, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek und Hartmut Ganzke über Perspektiven einer sozialdemokratisch geprägten Sicherheitsarchitektur in Deutschland diskutierte, resümierte, dass insbesondere die Demonstrationen im Mai und im Juli in München und in anderen bayerischen Städten gegen das PAG-Neuordnungsgesetz, bei denen Zehntausende von Menschen auf die Straße gegangen seien, gezeigt hätten, dass bundesweit das Polizeirecht in den Fokus von Öffentlichkeit, Politik und Sicherheitsbehörden gerückt sei, nachdem man jahrelang das Strafprozessrecht und das Strafrecht verschärft habe.
Arnold: „Die Aufnahme der Gefahrbegriffskategorie der drohenden Gefahr in das PAG, die Ausweitung der Videoüberwachung, das Tragen von Body-Cams durch die Polizei mit Pre-Recording-Funktion, die zeitliche Ausweitung des Polizeigewahrsams, die Möglichkeit der Anordnung von Kontaktverboten, Aufenthaltsverboten und – geboten und Meldeanordnungen und die Zulässigkeit der Quellen-TKÜ sind nur einige der maßgeblichen Begriffe, die die Frage aufwerfen, ob verschärfte Gesetze zu mehr Sicherheit oder nur zu einer weiteren Erosion des Rechtsstaats führen. Wir brauchen bei der Inneren Sicherheit mehr Besonnenheit und Rationalität und kein reflexartiges Reagieren, denn Freiheit und Sicherheit gehören zusammen und dürfen sich nicht ausschließen.“