SPD warnt: Neue Vorgaben der Düngeverordnung sind eine Gefahr für die Tiergesundheit

SPD warnt: Neue Vorgaben der Düngeverordnung ist eine Gefahr für die Tiergesundheit

04. Oktober 2018

Streifenförmige Ablage von Gülle kann in Trockenjahren zu gesundheitlich bedenklichem Futter führen – Staatsregierung hat rechtzeitige Auflage von Forschungsprojekten verschlafen

Eine streifenförmige Ausbringung von Gülle auf Feldern kann zu einer Verunreinigung des dort wachsenden Grünfutters führen. Das hat die Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des SPD-Agrarsprechers Horst Arnold ergeben. Besonders bei heißen Temperaturen kann die Gülle nicht versickern. Stattdessen trocknet sie an der Oberfläche und konserviert die Schadstoffe, die vom nachwachsenden Gras aufgenommen werden und somit ins Futter kommen. „Wir können es nicht zulassen, dass wissentlich gesundheitsschädliche Futter- und damit Lebensmittel in Umlauf kommen. Dass die Landesregierung in der Antwort auf meine Anfrage auch noch zugibt, dass sie bei diesem Thema im Trüben fischt, ist unerträglich!“, erklärt Arnold.

Geradezu als Hohn bezeichnet Arnold das nun durch die Staatsregierung aufgelegte Projekt „Gülleausbringtechnik auf Grünlandstandorten in Franken“, welches am 01.10.2018 gestartet wurde. „Durch die späte Reaktion auf diese Gefahren können die Landwirte, die sich an Recht und Gesetz halten, bei der Ernte von verunreinigtem Futter schlimmstenfalls kriminalisiert werden, das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch ist hier eindeutig!“, so Arnold. Hintergrund: Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch gibt in einem solchen Fall ganz eindeutige Vorgaben: Wer verunreinigte und damit potentiell gesundheitsschädliche Lebens- und Futtermittel in Verkehr bringt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belangt werden (§ 58 Abs. 1 Ziffer 8).

Arnold fordert, dass die neuen Vorgaben für Grünlandstandorte so lange ausgesetzt werden, bis wissenschaftlich eindeutig gesichert ist, dass diese die Tiergesundheit nicht beeinträchtigen!

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