Strabs: Staatsregierung muss auch die Kosten für Altfälle übernehmen

Strabs: Staatsregierung muss auch die Kosten für Altfälle übernehmen

13. Februar 2019

SPD-Kommunalexperte Klaus Adelt: Geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes zementiert nur das Durcheinander

Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Klaus Adelt kommentiert die geplante Änderung des Kommunalabgabengesetzes bezüglich der Straßenausbaubeiträgen wie folgt:

"Natürlich ist es begrüßenswert, dass Bürgerinnen und Bürger unter Umständen für Straßen auch vor dem Stichtag am 1. April 2021 keine Beiträge zahlen sollen. Das sollte aber konsequenterweise auch für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Es den Kommunen freizustellen, ob sie die Beiträge erheben oder nicht, zementiert nur das derzeitige Durcheinander. Im übrigen wird damit das so genannte Konnexitätsprinziep unterwandert. Dieses besagt, dass eine staatliche Ebene dazu verpflichtet ist, für finanziellen Ausgleich zu sorgen, wenn sie Aufgaben an eine andere Ebene überträgt. Hier gibt es keinerlei Spielraum! Wir fordern, dass die Staatsregierung vollumfänglich für alle entstandenen Kosten aufkommt - also die Kosten für Straßenbeiträge vor dem Stichtag von allen Kommunen übernimmt!"

Hintergrund: Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes, wie es die Freien Wähler planen, soll es den Kommunen freigestellt werden, ob sie Beiträge für Straßen vor dem Stichtag erheben oder nicht.

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