Entsprechender SPD-Gesetzentwurf ist 2014 von der CSU-Mehrheit abgelehnt worden - SPD-Fraktionschef Arnold: Wahlrechtsausschlüsse endlich abschaffen!
Der SPD-Fraktionschef und Rechtsexperte Horst Arnold begrüßt das heutige (21.02.2019) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen von betreuten Personen. "Jetzt herrscht endlich Klarheit. Die Staatsregierung muß jetzt Konsequenzen ziehen. Wir werden selber erneut einen Gesetzentwurf einbringen."
Die SPD-Fraktion hatte sowohl in der letzten als auch in der vorletzten Legislaturperiode gleichlautende Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, die im Plenum wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt wurden. "Diese sind nun ausgeräumt", betont Arnold. "Die schwarz-orange Koalition muss ihren Widerstand gegen das Gesetz also endlich aufgeben und einen verfassungskonformen Weg einschlagen!"