Im Sommer 2014 kam es europaweit zu Erkrankungen und sogar zu mindestens einem Todesfall, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf das Inverkehrbringen salmonellenbelasteter Eier der Fa. Bayern-Ei in Niederbayern zurückzuführen sind. Eine öffentliche Warnung seitens der zuständigen bayerischen Behörden erfolgte dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den Eigentümer der Fa. Bayern-Ei und weitere Angeschuldigte deswegen Anklage erhoben. Die Staatsregierung, insbesondere Staatsminister Dr. Marcel Huber und Staatsministerin Ulrike Scharf, betonen stets, dass die Behörden korrekt gehandelt hätten und dass keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung bestanden hätte.
Der Untersuchungsausschuss, der auf Initiative der Opposition eingerichtet wurde, soll die politische Verantwortung für diesen Lebensmittelskandal aufklären. Die SPD hat Landtagsvizepräsidentin Inge Aures, MdL, und den verbraucherschutzpolitischen Sprecher Florian von Brunn, MdL, in den Untersuchungsausschuss entsandt. Die beiden Abgeordneten wollen die Hintergründe des Skandals vollständig aufdecken: "Das sind wir sowohl den Bürgern als auch den unmittelbar betroffenen Menschen schuldig!" Solche Skandale dürften sich nicht wiederholen.
16.05.2018
Die Oppositionsfraktionen haben heute ihren Abschlussbericht zum Bayern-Ei-Untersuchungsausschuss vorgestellt. Sie haben dabei erläutert, dass der notwendige Untersuchungsausschuss ein großer Erfolg war, weil der Skandal aufgeklärt werden konnte. Aufgrund des eklatanten Behördenversagens wurden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Die SPD fordert insbesondere mehr Transparenz bei der Lebensmittelkontrolle, besseren Tierschutz und einen bayerischen Verbraucherschutzbeauftragten. Der Minderheitenbericht ist in der entsprechenden Pressemitteilung abrufbar.
Die CSU hat sich in einer Pressemitteilung darüber beschwert, dass der Bericht der Presse vorgestellt wurde, bevor er im Ausschuss „erörtert“ worden sei. Es wird behauptet, man hätte doch mit den Ergebnissen „im Untersuchungsausschuss im Rahmen des dort vorgesehen Verfahrens noch jemand von seinen Thesen überzeugen“ können. Welches Verfahren und welche Gepflogenheiten die CSU hier meint, ist unklar. Es gibt in der letzten Sitzung keine Erörterung über den Schlussbericht, schon gar nicht über den Minderheitenbericht. Nach Art. 21 Abs. 3 S. 2 UAG entscheidet der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine Erörterung ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig hat jedes Mitglied des Untersuchungsausschusses nach Art. 21 Abs. 4 UAG das Recht, seine abweichende Meinung zu vermerken. Der CSU-Mehrheitsbericht liegt dem Ausschuss im Entwurf auch bereits längst vor; da die Bewertung der CSU beide Augen vor der Realität verschließt, das Ergebnis der Beweisaufnahme verzerrt und den Skandal mit Angriffen auf die Opposition nur schönredet, war absehbar, dass die Sachargumente der Opposition nicht gehört werden. Im Übrigen ist es ohnehin alleine Sache der Opposition, wann diese ihren Bericht vorstellt und Bilanz zieht.
Die letzte Sitzung des Untersuchungsausschusses findet morgen, 17.05.2018, um 13:30 Uhr statt.
21.03.2018
Heute wurde bekannt, dass die bisherige Umweltministerin Ulrike Scharf ihr Amt verliert. Sie wurde nicht erneut zur Ministerin ernannt. Der neue Ministerpräsident würdigt damit wohl die erfolgte Beweisaufnahme und die Zeugenaussage der Ministerin. Das Krisenmanagement von Frau Scharf im Bayern-Ei-Skandal war katastrophal und von Desinteresse geprägt. Für die zahlreichen aufgedeckten Versäumnisse und Vertuschungen trägt sie die Verantwortung. Es war daher unausweichlich, hier politische Konsequenzen zu ziehen.
19.03.2018
Heute wurde der ehemalige Ministerpräsident und derzeitige Bundesinnenminister Horst Seehofer vernommen, der sich sein Recht, auf Fragen vollständig zu antworten, teilweise gegenüber der Vorsitzenden erkämpfen musste.
Der frühere Ministerpräsident räumte ein, dass er von der angespannten Personalsituation bei der Lebensmittelüberwachung wusste. Dies sei ihm durch Kontakte zu Landräten bekannt. Es sei aber für einen Regierungschef immer schwierig, hier Abwägungen zu treffen, da viele Behörden über Personalmangel klagten. Der Zeuge sagte diesbezüglich zu MdL Florian von Brunn: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie auch einmal Regierungsverantwortung haben.“ Dieser Wunsch wird hoffentlich bald erfüllt. Die Vorschrift zum Stellenabbau stamme im Übrigen sowieso von seinem Vorvorgänger.
Die Sachbehandlung des Bayern-Ei-Skandals durch das Umweltministerium hat er nicht beanstandet. Ohnehin sei dafür das Ressort zuständig und nicht der Ministerpräsident. Die Frage der öffentlichen Warnung sei die schwierigste Frage auf diesem Gebiet. Die Einschaltung des Obersten Rechnungshofes sei eine „gemeinsame Prozessentwicklung zwischen der Ministerin und mir“ gewesen. Er sei für totale Transparenz gewesen und habe angeregt, das Gutachten vollständig zu veröffentlichen. Er selbst sei nicht richtig überzeugt gewesen, dass eine substantielle Veränderung erforderlich sei. Letztlich habe ihn das „Globalisierungsargument“ aber überzeugt. Insgesamt sei er mit der Sachbehandlung jedenfalls zufrieden gewesen. Er habe schon beim Gammelfleisch-Skandal erlebt, dass der Sache mit den vorhandenen Strukturen nicht mehr beizukommen war. Es seien zwar keine Fehler gemacht worden, dennoch habe man das System mit der Reform aber verbessern wollen.
Die Firma Bayern-Ei war ihm nicht bekannt. An die Korrespondenz mit Landrat Bernreiter im Jahr 2006 in Sachen Bayern-Ei – zur Verlängerung der Käfighaltung – könne er sich nicht erinnern. MdL Florian von Brunn befragte den Zeugen zur Zusammenarbeit der Behörden mit der Staatsanwaltschaft, die ja etliche Erkrankte in Bayern festgestellt hat. Der Zeuge erklärte, dass man sich da ausklinke, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Er greife jedenfalls nicht zum Telefonhörer und rufe den Staatsanwalt an. LGL-Präsident Dr. Zapf hat genau dies jedoch schon getan. Auf Vorhalt von MdL Florian von Brunn erzählte der Zeuge von einem Gespräch mit MdB Rainer in Berlin. Dieser habe sich bei ihm für den zwischenzeitlich verhafteten Veterinär eingesetzt, den er wohl persönlich kenne.
MdL Florian von Brunn konfrontierte den Zeugen mit einer Reihe von Aussagen, die dieser als Bundesverbraucherschutzminister gemacht hatte. Diese belegen, dass Horst Seehofer die Defizite der Lebensmittelüberwachung kannte, als Ministerpräsident dennoch nicht handelte:
„Dort, wo es um gewissenlose Geschäftemacher geht, die aus reiner Raffgier Gewinne machen wollen ohne Rücksicht auf Gesundheit und Verbraucherschutz, da sollte und muss auch in Erwägung ziehen, dass man solche Betriebe schließt.“ (Tagesschau vom 5.9.2006)
„Die gesamte Lebensmittelüberwachung werden wir so reformieren, dass wir das Problem an der Wurzel packen und die Chance, nicht erwischt zu werden, für die kriminellen Geschäftemacher immer kleiner wird.“ (Welt vom 12.9.2006)
„Deshalb brauchen wir unbedingt strukturelle Veränderungen. Für die größeren, risikobehafteten Betriebe sollten Spezialeinheiten gebildet werden, eine Art Task Force. Wo man die ansiedelt, ist alleine Sache der Länder. Ich möchte einen starken Staat, wenn es um die Sicherheit der Bürger geht. Und der Bereich der Lebensmittelsicherheit gehört dazu.“ (SZ vom 10.5.2010)
Diese Aussagen stimmten alle heute noch, so der Zeuge. Warum er seinen markigen Sprüchen keine Taten folgen ließ, konnte er allerdings nicht erklären.
Mit der Vernehmung des ehemaligen Ministerpräsidenten endet die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses. Atmosphäre und Zusammenarbeit im Ausschuss waren – bei allen politisch-inhaltlichen Differenzen – im Allgemeinen gut, kollegial und von gegenseitigem Respekt geprägt. Der Untersuchungsausschuss bereitet nun seinen Abschlussbericht vor. Dieser wird in der nächsten Sitzung am 17.05.2018 beschlossen. Voraussichtlich am 6.6.2018 wird der Bericht dem Plenum zur Kenntnis gegeben und abschließend diskutiert.
14.03.2018
Heute wurde Staatsministerin Ulrike Scharf (derzeit geschäftsführend) als Zeugin vernommen. Sie teilte vorab mit, dass sie ihre Erkenntnisse nur aus der Aktenlage habe. In Bezug auf den Einflussnahmeversuch von LGL-Präsident Dr. Zapf auf die Staatsanwaltschaft teilte sie mit, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sehe. Das LGL dürfe insoweit eigenmächtig handeln und auch die Anklageschrift ohne Rechtsgrundlage anfordern. Die Anklageschrift habe man gebraucht, um Erkenntnisse für die Reform der Lebensmittelüberwachung zu gewinnen. Sie bestätigte die Ansicht, dass bei einem abgelaufenen MHD keine Warnung ausgesprochen werden müsse, wenn das Lebensmittel kontaminiert ist. Über das Angebot des RKI, bei der Ermittlung der Erkrankungen zu helfen, wisse sie nichts. Über die Klage von PHE über mangelnde Informationen wisse sie ebenfalls nichts. An eine kritische Nachbetrachtung der Sache könne sie sich nicht erinnern. Ob sie bei Amtsantritt über die Angelegenheit informiert worden ist, wisse sie auch nicht mehr. Die angespannte Personalsituation in der Lebensmittelüberwachung sei ihr nicht bekannt gewesen. Vom Personalabbau im LGL habe sie keine Kenntnis. Sie gehe aber davon aus, dass alle Betriebe ordnungsgemäß kontrolliert werden könnten.
MdL Florian von Brunn fragte die Ministerin nach den Beweggründen für die Reform der Lebensmittelsicherheit. In einem Vermerk vom Oktober 2014 an die Ministerin hieß es, dass keine weiteren Veranlassungen notwendig seien. Sie hat daraufhin auch nichts veranlasst. Dennoch kam es dann zur Reform, nachdem der Skandal im Mai 2015 öffentlich geworden war und die Opposition kritische Nachfragen stellte. MdL Florian von Brunn fragte auch, ob die Ministerin von der positiven Probe aus dem Dezember 2013 wusste, die das LGL ausgewertet hatte. Die Zeugin verneinte dies, musste die Aussage jedoch auf Intervention der CSU korrigieren, da sie hierzu selbst eine Pressekonferenz abgehalten hatte. Auch von der Besprechung am 12.8.2014 bei der Regierung von Niederbayern wisse sie nichts; davon höre sie zum ersten Mal. Das Umweltministerium hatte diese Besprechung noch im Herbst 2017 als „Anhörung P.s“ bezeichnet, die üblich sei. Tatsächlich wurde dort „einvernehmlich“ und „konstruktiv“ mit dem Unternehmer diskutiert, wie man die Sache schnell vom Tisch bekommt. Letztendlich musste er dann – entgegen der Rechtslage und ohne Anwesenheit eines Juristen – nur Tageschargen zurücknehmen.
Als MdL Florian von Brunn sie mit den Ausbrüchen 2015 konfrontierte, teilte die Ministerin ebenfalls mit, dass sie dies nun – im Untersuchungsausschuss – zum ersten Mal höre. Über die entsprechenden Vernehmungen im Untersuchungsausschuss hatte auch der BR berichtet. Erneut sollte geklärt werden, welche Minister in der Kabinettssitzung am 4.8.2015 Forderungen und Rückfragen an die Zeugin gestellt hatten, wie es in einem Protokoll der Regierung von Niederbayern vermerkt ist. Zuvor hatte bereits Staatskanzleichef Huber vermerkt, dass es Zeit wäre, die ultima ratio zu ziehen. Auch hieran hatte die Ministerin keine Erinnerung.
MdL Florian von Brunn zitierte eine Aussage der Ministerin im Umweltausschuss am 1.7.2015: „Ich nenne das Beispiel Ettling…Die betroffene Charge wurde zurückgenommen.“ Tatsächlich war der Ministerin per Email am 29.6.2015 vom LGL gemeldet worden, dass die entsprechenden Eier nicht zurückgerufen wurden, sondern auf den Markt gelangt sind. Der Abgeordnete fragte, warum die Zeugin dem Ausschuss nicht mitgeteilt habe, dass der Rückruf in Wahrheit gescheitert war und die Eier in den Verkehr gelangt sind. „Dazu kann ich nichts sagen“, so die Ministerin. Auch über die zeitliche Unklarheit, bis wann eigentlich im Juni 2014 A-Eier aus Ettling ausgeliefert wurde, worüber sie direkt informiert wurde, konnte sie keine Auskunft geben. MdL Florian von Brunn illustrierte die irrige Ansicht des Ministeriums, dass der Endverbraucher ja nicht erreicht werde, wenn die Eier an Restaurants oder Bäckereien verkauft werden, mit dem Hinweis auf die Verbrauchereigenschaft der Ministerin, wenn sie sich am Wiener Platz ein Eiersandwich kauft.
Auch über die mangelnde Kooperation mit Österreich und dem RKI habe sie keine Kenntnis. Das Ergebnisprotokoll des Umweltministeriums vom 22.5.2015 kenne sie aber sicher aus der Aktenlage. Dort ist vermerkt, dass bei der Behandlung von Bayern-Ei „gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Anfang an“ und „Biss im Sinne von Entschlossenheit“ gefehlt habe. Problematisiert wurde auch die „Kommunalpolitik vor Ort“, die internationale Informationsweitergabe, die mangelnde Einstufung als Lebensmittelereignis und die Schwierigkeit, Großbetriebe zu kontrollieren. Die Ministerin meinte, man habe daraufhin eine bessere Zusammenarbeit angeordnet.
MdL Florian von Brunn wunderte sich auch über den Einfluss von Dr. Zapf und die unterschiedliche Handhabung 2014 und 2015, als er der Ministerin eine Email vorhielt, die sie erreicht hatte: „Einen Nachweis des Verkaufs an den Endverbraucher gibt es bislang nicht. Allerdings spreizen sich die Vertriebswege immer wieder auf und erfordern neue Ermittlungen, so dass auch morgen vielleicht noch kein Endergebnis feststeht….Mit Dr. Zapf haben wir die Angelegenheit diskutiert. Anfangs zögerte er, weil eine Warnung nicht notwendig wäre, wenn der Endverbraucher nicht erreicht ist.“ Abgesehen davon, dass der Endverbraucher auch über die Gastronomie erreicht wird, reicht es für eine Warnung aus, dass es wahrscheinlich ist, dass der Endverbraucher erreicht wird; langwierige Ermittlungen würden eine Warnung überflüssig machen, weil die Eier dann längst verzehrt sind. Eine behördliche Warnung ist natürlich nur dann erforderlich, wenn der Unternehmer nicht von sich aus warnt.
MdL Florian von Brunn zeigte sich entsetzt über den unbeholfenen Auftritt der Ministerin. Sie vermittelte den Eindruck, dass sie der Lebensmittelskandal überhaupt nicht interessiert habe. Ein Krisenmanagement sei überhaupt nicht erkennbar gewesen.
Der Zeuge Staatsminister Dr. Marcel Huber (derzeit geschäftsführend) bedauerte in seinem Eingangsstatement ausdrücklich, dass Menschen zu Schaden gekommen sind. Kriminelles Handeln müsse früher erkannt werden. Er sei nur kurz zuständig gewesen, weil er dann in die Staatskanzlei gewechselt ist. Die Übergabe habe am 16.9.2014 stattgefunden. Er sei über den Sachstand durch Vermerke, aber auch durch Gespräche informiert worden. Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wusste er nichts, obwohl die Regierung von Niederbayern darüber bereits Ende August 2014 informiert wurde.
MdL Florian von Brunn wunderte sich, dass der Minister erst mit Vermerk vom 13.8.2014 erstmals über den Salmonellenskandal informiert wurde, obwohl die Sache im Ministerium seit dem 10.07.2014 bekannt war. Dies liege in der Verantwortung des Referats, so der Minister. In diesem Vermerk wird auch erwähnt, dass in Bayern Erkrankungsfälle aufgetreten sind. Ein Zusammenhang mit Bayern-Ei wurde vermutet. Der Minister hat dort nur handschriftlich kommentiert: „Bitte auf dem Laufenden halten!“ Nachfragen zum Sachverhalt, etwa ob eine Warnung der Bevölkerung erforderlich sein könnte, wurden nicht gestellt. Dies würden eben die zuständigen Leute entscheiden. Auch zum dort erwähnten Rückruf, der tatsächlich nur Tageschargen betraf, wurden keine Anmerkungen gemacht.
In der Kabinettssitzung am 4.8.2015 habe er eingefordert, eine Betriebssperre zu prüfen: „Wir haben das so gesehen.“ Seine Kommentierung „Es ist Zeit die ultima ratio zu ziehen. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit!“ erklärte der Minister mit seiner Gefühlslage, nachdem der Betrieb immer weiter auffällig war und der Skandal nach wie vor schwelte. Die Reform der Lebensmittelüberwachung sei mitunter durch den Bayern-Ei-Skandal ausgelöst worden. Mit Ministerin Scharf habe er sich immer wieder mündlich über den Fall ausgetauscht. Warum die Hilfe des RKI bei der Ermittlung der Erkrankungen nicht angenommen wurde, wisse er nicht. Herrn P. kennt der Minister nicht persönlich.
MdL Florian von Brunn würdigte es, dass der Minister sein ausdrückliches Bedauern über den Skandal und die betroffenen Menschen erklärt hat. Allerdings hätte der Minister die Dimension des Falls auch erkennen und bereits im August 2014 hart durchgreifen müssen.
12.03.2018
Heute hat der Untersuchungsausschuss Zeugen zum Themenkomplex „JVA Straubing“ vernommen. In der JVA Straubing war Anfang August 2014 ein Insasse an S. Enteritidis PT14b erkrankt. Die JVA Straubing hat über einen Zwischenhändler Eier von Bayern-Ei bezogen.
Der Zeuge Florian Schießl arbeitete damals für die Lebensmittelüberwachung der Stadt Straubing. Er erinnerte sich, dass in der Angelegenheit mit dem Anstaltsarzt und mit dem Hygienebeauftragten der JVA telefoniert wurde. Man habe herausgefunden, dass die JVA Straubing damals Eier von einem Zwischenhändler bezogen hat. Eine weitere Rückverfolgbarkeit wurde weder gemacht noch verlangt. Von Bayern-Ei sei damals keine Rede gewesen. Es handelte sich um den einzigen Salmonellenfall, den der Zeuge während seiner beruflichen Laufbahn bearbeiten musste. Bei der Stadt Straubing habe es damals drei Lebensmittelüberwachungsbeamte gegeben, von denen einer dauerhaft erkrankt war. Die Speisepläne der JVA habe er sich nicht angesehen.
Der Zeuge Dr. Lang ist Leiter des Gesundheitsamts des Landratsamts Straubing-Bogen. Er erläuterte, dass es im Juli 2014 eine Meldung vom LGL aufgrund einer Häufung von Salmonellenerkrankungen gab. Er habe in seiner Zuständigkeit 2014 insgesamt 30 Fälle registriert. Am 22.07.2014 habe sich das RKI gemeldet und auf den Betrieb in Niederbayern hingewiesen. Der Zeuge erklärte, dass in der Regel 10-30% der Hühner, die im Supermarkt zu kaufen sind, mit Salmonellen infiziert seien. Es handle sich um kontaminierte Lebensmittel. Salmonellenerkrankungen seien generell häufig auf Kreuzkontaminationen und auf nicht ausreichend erhitzte Eiprodukte zurückzuführen. Der Insasse der JVA Straubing war vom 2.8.-13.8.2014 erkrankt. Er selbst sei bis zum 1.9.2014 im Urlaub gewesen. Insgesamt habe er in seiner Zuständigkeit 2014 sechs PT14b-Fälle gehabt. Die Speisepläne der JVA Straubing habe er sich nicht angesehen. Nachfragen vom LGL zu diesem Erkrankten haben ihn nicht erreicht. Der Leiter der Spezialeinheit des LGL, Wallner, ließ den Vorgang abschließen, obwohl mikrobiologisch und epidemiologisch ein klarer Zusammenhang mit Bayern-Ei gegeben war. Der Insasse war an PT14b erkrankt und die JVA war mit Eiern von Bayern-Ei beliefert worden. MdL Florian von Brunn zitierte aus einer Email des LGL vom 5.9.2014: „Ich habe mit dem GA Straubing telefoniert. Bisher wurde noch keine Befragung des Erkrankten durchgeführt, weil in der JVA keine weiteren Fälle vorgelegen hätten und weil eine Kontaktaufnahme zu JVA Insassen zur Befragung generell kompliziert sei.“ Letztlich wurde der Insasse nie vom Gesundheitsamt befragt; man hat sich mit der Aussage eines Anstaltsarztes begnügt, wonach der Insasse Wochen nach dem Verzehr angegeben hätte, keine Eier gegessen zu haben. Einen konkreten Bezug zu Bayern-Ei hat man den Behörden vor Ort nicht genannt.
Der Zeuge Franz Josef Weikl ist Hygienebeauftragter der JVA Straubing. Er übergab dem Untersuchungsausschuss die Speisepläne der JVA von Juli/August 2014. Daraus ist klar ersichtlich, dass etliche Speisen dort mit Eiern zubereitet wurden, z.B. Semmelknödel. Dass nicht immer mehrere oder alle erkranken, die kontaminierte Speisen verzehren, ist üblich. MdL Florian von Brunn stellte daher fest, dass davon auszugehen ist, dass die Erkrankung in der JVA Straubing auf Bayern-Ei zurückzuführen ist. Warum das LGL den Fall einfach zu den Akten gelegt habe, sei nicht nachvollziehbar.
11.03.2018
Heute wurden Zeugen zu den Salmonellenausbrüchen 2015 in Schwaben und zum gescheiterten Rückruf 2014 im Berchtesgadener Land vernommen.
Das RKI hat in Zusammenarbeit mit PHE festgestellt, dass ein Ausbruch im 1. Quartal 2015 in Augsburg und ein Ausbruch im 3. Quartal 2015 im Allgäu auf Bayern-Ei zurückzuführen sind:
„1.Ausbruch Bayern, 1. Quartal Am 30.01., 02.02., 07.03.2015 erfolgte die Einsendung von S. Enteritidis-Stämmen durch das Gesundheitsamt (GA) Augsburg und das Landratsamt Aichach-Friedberg. Die insgesamt sieben Isolate stammten von sechs Patienten, wohnhaft in Augsburg und Aindling. Die Stämme gehörten einheitlich zum Lysotyp PT14 b/n.c. Ergebnis: Die Stämme gehören zur Clade 1 des internationalen Ausbruchs 2014 (Dallmann et al., 2016). 2. Ausbruch Bayern, 3. Quartal Ein weiteres Geschehen ereignete sich im August/September 2015. Es handelte sich um einen Hospitalausbruch im Krankenhaus St. Vinzenz, Pfronten. Ergebnis: Die Stämme des Ausbruchs im 3. Quartal gehören zur Clade 2 des internationalen Ausbruchs 2014 (s. Dallmann et al., 2016).“
(Schreiben des RKI vom 5.7.2016)
„Clade 1 (Bayern Ei Standort Ettling/Wallersdorf): Diese Gruppe enthält Isolate von Kot-/Staubproben und Eiern, die direkt im Standort Ettling/Wallerdorf entnommen wurden. Clade 2 (Bayern Ei Standort Aiterhofen/Niederharthausen): Diese Gruppe enthält Isolate von Eiern, die direkt im Standort Aiterhofen/Niederharthausen entnommen wurden.“
(Schreiben des LGL vom 15.12.2015)
Das LGL ließ diese Ergebnisse jedoch unter den Tisch fallen:
„Ich plädiere dafür, den Allgäuer Ausbruch nicht zu erwähnen….Unsere Freunde von der Presse und der Opposition könnten das auch dahingehend interpretieren, dass das LGL die Lage immer noch nicht im Griff habe.“
(interne Email LGL vom 11.04.2016)
Der Zeuge Norbert Schoger von der Stadt Augsburg untersuchte damals als Lebensmittelüberwachungsbeamter die Salmonellenfälle in Augsburg. Diese sind alle in derselben Bäckerei aufgetreten, in unterschiedlichen Filialen. Die Bäckerei habe ihre Eier aber nicht von Bayern-Ei bezogen, sondern von einem Eierhändler aus Königsbrunn. Weitere Nachforschungen habe man nicht angestellt. Auch in einem Bericht des LGL wurde lapidar notiert: „Kein Zusammenhang zur Firma Bayern Ei ermittelbar.“ MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen die Kundenliste von Bayern-Ei vor, die dem Untersuchungsausschuss vorliegt. Darauf findet sich bereits an vierter Stelle genau jener Eierhändler aus Königsbrunn. Ein Zusammenhang zu Bayern-Ei ist demnach auch hier offensichtlich. Davon habe man nichts gewusst, so der Zeuge. Die Anforderung des RKI sei nicht in Erwägung gezogen worden.
Auch der Zeuge Thomas Schmitt vom Landratsamt Augsburg war in die Untersuchungen involviert. Zwei Erkrankungen in Günzburg im Sommer 2014 an PT14b, die möglicherweise auf Bayern-Ei zurückzuführen sind, konnte er allerdings nicht aufklären.
Dr. Michaela Hoffmann vom Gesundheitsamt Ostallgäu berichtete über den Ausbruch in Pfronten 2015. Auch sie teilte mit, dass man ihr nie einen möglichen Zusammenhang mit Bayern-Ei genannt hatte, nach dem sie hätte suchen können. Ohne solche Hinweise stocherte man natürlich im Nebel: „Von allen Seiten wurde hier sehr kooperativ und mit bestem Gewissen gearbeitet – was jedoch an der letztlich unbefriedigenden Endsituation nichts ändert.“ (Email der Zeugin an das LGL vom 15.10.2015) Obwohl man also ein Ausbruchsgeschehen in einem Krankenhaus mit 11 Erkrankten hatte, wurde keine Ursache gefunden. MdL Florian von Brunn wies auch in diesem Fall darauf hin, dass sich aus den Akten ein klarer Bezug zu einem Zwischenhändler ergäbe, der Eier von Bayern-Ei bezogen hat. Dies ist nicht geprüft worden. Den Behörden vor Ort wurde überhaupt nicht mitgeteilt, dass es möglicherweise einen Zusammenhang mit Bayern-Ei gibt, obwohl dies durch das WGS-Verfahren eindeutig festgestellt wurde.
Auch der Zeuge Heinz Bauer von der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ostallgäu bestätigte, dass man keine Informationen über einen möglichen Zusammenhang mit Bayern-Ei erhalten hatte; dass der Zwischenhändler, der dem Klinikum Eier verkauft hatte, auf der Kundenliste von Bayern-Ei stand, war nicht bekannt.
Der Untersuchungsausschuss hat sich sodann mit dem Komplex „Berchtesgadener Land“ befasst. Dort ist im Sommer 2014 ein Rückruf gescheitert, eine Warnung wurde nicht ausgesprochen, zudem sind Erkrankungsfälle aufgetreten.
Der Lebensmittelüberwachungsbeamte Josef Hafner erklärte, dass es zu wenig Personal gäbe, um einen Rückruf vor Ort zu überwachen. Dies sei unmöglich. Daher führe man nur Telefonate. Die Personalsituation sei angespannt gewesen. 4 Beamte seien für 2.200 Betriebe und die Einfuhrkontrolle an der Grenze zuständig. Aufgrund dieser Situation konnte der Rückruf damals nicht dokumentiert werden. Er wisse nicht, wie viele Eier bereits verbraucht waren, als er die Abnehmer über den Rückruf informiert hat. Ein Großteil der Eier sei schon verkauft und verzehrt worden. Es seien auch Eier in den Verkauf – bei einem Hofladen und einem Supermarkt – gelangt. Eine Warnung der Verbraucher sei jedoch nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern nicht erfolgt. Kritik an diesem Versäumnis habe es nicht gegeben, vielmehr sei er gelobt worden. Er sei sowieso nicht zuständig für eine Warnung, da die Eier aus Niederbayern gekommen seien. Daher sei seiner Auffassung nach Niederbayern für die Warnung der Verbraucher zuständig.
Das Umweltministerium hatte erst im Sommer 2015 nachverfolgt, ob die Rücknahme damals überhaupt funktioniert hatte und mussten feststellen, dass dies nicht der Fall war:
„Der zuständige LÜ (=Lebensmittelüberwacher) vom LRA Berchtesgaden hat sich am 24.06.2015 beim Betrieb I., Frau M., wegen Rücknahme vom September 2014 erkundigt. Frau M. teilte mit, dass sie auf Grund von 2 Telefonanrufen der Molkerei P. den Warenbestand der betroffenen Eier durchsucht hat. Es wurde festgestellt, dass bereits alle Eier an Einzelkunden verkauft worden sind. Ein Aushang wurde leider nicht angebracht.“
(Email der Regierung von Oberbayern an das StMUV vom 26.06.2015)
„Eine Information der Öffentlichkeit fand in diesem Fall nicht statt, insbesondere wurde kein Aushang im betroffenen Einzelhandel gemacht. Hierbei handelt es sich nach bisheriger Einschätzung um ein Vollzugs-Defizit, die Vorgehensweise genügt nicht den Ansprüchen an eine effektive Information der Verbraucher.“
(Vermerk des Umweltministeriums vom 29.06.2015)
„Bei den an den I.-markt, F. gelieferten 240 Eiern ist sowohl eine Weiterverarbeitung als auch die Abgabe an den Endverbraucher möglich…Möglicher Zusammenhang der 2 Humanfälle aus dem LK Berchtesgadener Land mit dem Vertrieb der Eier (I.-markt in F., sowie Gastronomiebetrieben im LK Berchtesgadener Land).“
(Vermerk des LGL vom 24.07.2015)
Die Zeugin Verena Schacht von der Regierung von Oberbayern konnte sich an das Telefonat mit dem Zeugen Hafner nicht erinnern; sie sei eher für eine Warnung gewesen. Auch sie war der Überzeugung, dass ohnehin die Regierung von Niederbayern für eine Warnung zuständig gewesen sei, weil die Eier von dort kamen. Es wird hier abermals offensichtlich, dass in der Lebensmittelüberwachung niemand Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe kennt. Die chaotischen „umweltministeriellen Schreiben“ (UMS) scheinen keine Wirkung zu entfalten. Selbstverständlich wäre für eine lokale Warnung in nur einem Landkreis in Oberbayern nicht die Regierung von Niederbayern, sondern das Landratsamt, in dem die Eier an den Verbraucher gelangen, zuständig. Nur dieses Landratsamt kann ja die Verbraucher vor Ort informieren. Die Zeugin kritisierte auch das Verhalten des Zeugen Hafner, die Rücknahme nur telefonisch zu „überwachen“: „Der Lebensmittelüberwacher muss zu jedem Betrieb hinfahren.“
Der Zeuge Dr. Langenhorst ist Leiter des Gesundheitsamtes Berchtesgadener Land. Er hat am 4.9.2014 telefonisch die Sperre ausgelieferter Eier angeordnet. Es sind zwei Fälle von S. Enteritidis PT14b in seiner Zuständigkeit aufgetreten. Er habe damals aber keine Informationen über einen möglichen Bezug zu Bayern-Ei erhalten. Davon habe er erst 2015 aus den Medien erfahren. Die zwei Erkrankten seien nicht befragt worden. Bei der Prüfung eines möglichen Zusammenhangs mit Bayern-Ei sei das Gesundheitsamt jedenfalls nicht involviert worden.
Der Untersuchungsausschuss hat die beiden betroffenen Betriebe, bei denen Eier nicht zurückgerufen werden konnten, befragt. Diese bestätigten den Vorgang.Dort sind reglementierte Eier an Verbraucher abgegeben worden, ohne dass diese gewarnt worden sind.
Ferner wurden zwei Zwischenhändler befragt, die bestätigten, dass die Eier von Bayern-Ei bis August 2015, also auch im Sommer 2014, überall in Bayern – bei Obsthändlern, in Supermärkten, in der Gastronomie – verkauft wurden. Bei den erfolgten Rückrufen war ein Teil der Eier (ca. 20%) jeweils bereits verbraucht.
01.03.2018
In der Sitzung am 1.3.2018 hat der Untersuchungsausschuss Minister Helmut Brunner und LGL-Präsident Dr. Zapf vernommen.
Der Minister erläuterte, dass er seiner Meinung nach für die Sache nicht zuständig gewesen sei. Mit der Fa. Bayern-Ei sei er nicht in Kontakt gewesen, er wusste aber, dass Bayern-Ei der größte Erzeuger von Eiern aus Käfighaltung in Bayern ist. Dies war „allgemein bekannt“. Mit den Ministern Scharf und Huber habe er nicht über die Sache gesprochen, im Kabinett habe er auch keine Rückfragen gestellt.
MdL Florian von Brunn hielt dem Minister vor, dass er sehr wohl auch für Bayern-Ei zuständig gewesen sei: Die LfL, die dem StMELF untersteht, ist zuständig für die Prüfung der Haltungsform, der maximal zulässigen Anzahl an Hennen, die tägliche Eiererzeugung (§ 7 LegRegG, Art. 20 VO (EG) Nr. 598/2008) sowie für die Sortierung, Verpackung und korrekte Kennzeichnung mit dem MHD (Art. 6 Abs. 1, 3 VO (EG) Nr. 589/2008). Das ergibt sich sogar aus einem Vermerk des Landwirtschaftsministeriums.
Die maximal zulässige Anzahl der Hennen, für die der Minister zuständig ist, wurde bei Bayern-Ei offensichtlich nicht eingehalten: In Ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft laut Pressemitteilung Herrn P. vor, dass er in Ettling den genehmigten Tierbestand bewusst überschritten hat, indem er 523.446 statt der genehmigten 487.500 Legehennen gehalten hat. Es gab auch bereits 2011 eine Anzeige des BTSK gegen Herrn P., weil er der Tierseuchenkasse zu niedrige Tierzahlen gemeldet haben soll. Der Minister gab an, davon nichts zu wissen.
Auch die Eierkennzeichnung, für die das Landwirtschaftsministerium zuständig ist, war bei Bayern-Ei problematisch: Der Farmleiter von Bayern-Ei hat gegenüber den Ermittlungsbehörden ausgesagt, dass es zu einer Verlängerung des MHD um bis zu 50 Tage gekommen sei, dass retournierte Eier umverpackt worden sind und dass Eier mit Maden und Schimmel vertrieben worden wären. Bereits 2011 wurde die LfL, die dem Landwirtschaftsministerium untersteht, von tschechischen Behörden auf eine mögliche falsche Kennzeichnung von Eiern der Fa. Bayern-Ei hingewiesen. Auch hierzu habe er keine Kenntnis, so der Minister.
Der Minister wurde mit Vermerk vom 25.6.2015, den er am 29.6.2015 abgezeichnet hat, darüber informiert, dass Informationen über positive Salmonellenbefunde an die LfL „bisher selten erfolgt“ sind. Im vorliegenden Fall wurde das Landwirtschaftsministerium erst am 3.9.2014 von einem Landratsamt – nicht vom StMUV – informiert. Abschließend heißt es in dem Vermerk: „Die lebensmittel- und hygienerechtlichen Kontrollen durch die Veterinärbehörden und die Marktordnungskontrollen durch die LfL laufen parallel ohne Austausch.“ Die LfL weiß dann also noch nicht einmal, ob A- oder B-Eier vermarktet werden dürfen. Es wurde hierzu handschriftlich notiert: „Wir brauchen den Austausch, sonst gehen unsere Kontrollen z.T. ins Leere.“ MdL Florian von Brunn wunderte sich darüber, dass das Landwirtschaftsministerium über nichts informiert wird, was in den Betrieben passiert, gleichzeitig aber auch kontrollieren soll. Auch dazu konnte der Minister nichts sagen; ob hier inzwischen eine Veränderung erfolgt ist, wisse er auch nicht. Er habe dies für „erledigt erachtet“.
In diesem Vermerk an den Minister heißt es ferner, dass am 29.8.2014 beim Eierhändler W. Eier von Bayern-Ei beanstandet worden sind. Es wurden Vermarktungsverbote erteilt. Das bedeutet, LfL-Kontrolleure haben am 29.8.2014 Eier der Fa. Bayern-Ei in Straubing gefunden, die auch noch schlecht waren. MdL Florian von Brunn wollte wissen, ob daraufhin irgendetwas veranlasst wurde. Aber auch dazu konnte der Minister keine Angaben machen.
MdL Florian von Brunn will den Minister nicht aus der Verantwortung entlassen: „Es stellt sich die Frage, warum das Landwirtschaftsministerium hier nie eingegriffen hat. Man kannte doch Bayerns größten Produzenten von Käfigeiern. Handelt es sich hier um „Qualität aus Bayern“?“
Als zweiter Zeuge wurde LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf vernommen.
Zur Presseberichterstattung über ein Telefonat mit Oberstaatsanwalt Dr. Pfaller erläuterte er in einem Eingangsstatement wie folgt:
Nicht er habe den Staatsanwalt angerufen, sondern dieser habe ihn zurückgerufen. Allerdings hatte er um die Rückruf gebeten. Er sei gerade auf dem Flur gestanden, als seine Sekretärin ihn gerufen habe, das der Staatsanwalt am Telefon sei („Pfaller hat angerufen“). Es sei in dem Gespräch um einen „fachlichen Austausch“ gegangen, der „üblich“ sei. Über den beschuldigten Veterinär habe er nicht gesprochen; dieser sei kein Mitarbeiter des LGL, daher habe es dazu keinen Anlass gegeben.
Im Vermerk der Staatsanwaltschaft vom 16.02.2016 heißt es dazu:
„Anruf von Herrn Dr. Zapf, Präsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am 16.02.2016 um ca. 12 Uhr.“
Daraus ergibt sich eindeutig, dass der Zeuge angerufen hat.
Der – laut Dr. Zapf – „übliche fachliche Austausch“ zwischen Verwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft liest sich so:
„Auf die Frage von Herrn Dr. Zapf, wer dieser Sachverständige sei, habe ich ihm geantwortet, dass die Staatsanwaltschaft keine Auskünfte aus dem laufenden Verfahren ohne entsprechende Rechtsgrundlage erteilen könne.“
„Ferner teilte Herr Dr. Zapf mit, dass er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nicht Herrn Dr. Allerberger aus Österreich als Sachverständigen beauftragt habe, weil Herr Dr. Allerberger dafür bekannt sei, dass er die Dinge überbewerte bzw. mit seinen Bewertungen zu weit gehe.“
„Schließlich äußerte Herr Dr. Zapf am Ende des Gesprächs noch, dass der Veterinär Dr. K. im Zusammenhang mit der dem LGL im Dezember 2013 übersandten Probe einen Fehler eingeräumt habe. Man solle Herrn K. insofern doch einfach glauben.“
MdL Florian von Brunn stellte fest, dass Dr. Zapf laut Gesprächsvermerk Einfluss auf die Auswahl des Sachverständigen nehmen wollte. Außerdem habe er die Staatsanwaltschaft gebeten, dem Veterinär doch einfach zu „glauben“, dabei wusste er damals längst über die unterschiedlichen Angaben zu der genannten Probe im Dezember 2013 Bescheid. Diese massiven Einflussnahmversuche – letztlich zu Gunsten von Herrn P. – sind skandalös und hoffentlich in Bayern kein „üblicher fachlicher Austausch“.
Auch in fachlicher Hinsicht versuchte der LGL-Präsident – wider besseres Wissen – Einfluss zu nehmen:
Im Vermerk der Staatsanwaltschaft über den Anruf Zapfs heißt es: „Das LGL habe deshalb Zweifel, dass die sogenannte Clade 2 der Fa. Bayern-Ei zugeordnet werden könne.“
Tatsächlich wusste der LGL-Präsident zu diesem Zeitpunkt längst, dass es solche Zweifel überhaupt nicht gab. Dies ist durch einen LGL-internen Emailverkehr vom 9.12.2015 eindeutig belegt:
"Liebe Kollegen, ich bitte alle Molekularbiologen des LGL mir diese geplante Veröffentlichung zu erklären. Wenn ich es richtig verstanden habe, lassen sich "Clade" 1 und 2 eindeutig auf Niederharthausen und Ettling zurückführen ..."
Antwort des LGL-Mitarbeiters:
"Lieber Herr Zapf, Sie sehen das völlig richtig."
Der LGL-Präsident versuchte damit, Zweifel an der Zuordnung des österreichischen Todesfalles zu säen, den die Staatsanwaltschaft letztlich angeklagt hat. Obwohl Herr Dr. Zapf also bereits seit Dezember 2015 wusste, dass der österreichische Todesfall über die clade 2 mikrobiologisch eindeutig Bayern-Ei zuzuordnen war, behauptete er gegenüber der Staatsanwaltschaft das Gegenteil: „Herr Zapf teilt mir sinngemäß mit, dass seitens des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Zweifel an der bisherigen Bewertung des Ausbruchsgeschehens im Fall „Bayern-Ei“ bestehen.“
Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn räumte der Zeuge auch ein, dass er im Januar 2017 erfolglos versucht habe, die Anklageschrift zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hat dies abgelehnt, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Zudem sei Dr. Zapf ja selbst ein Zeuge, so dass er diese ohnehin nicht erhalten dürfe. Die Behörde wehrte sich auch erneut dagegen, Dr. Zapf Auskünfte aus dem laufenden Verfahren zu erteilen. Diese Akten hatte Dr. Zapf erst auf mehrmalige Anforderung des Untersuchungsausschusses nachgeliefert.
Im Vermerk der Staatsanwaltschaft heißt es ferner: „Das LGL werde veranlassen, dass der bisherige Bericht zum Ausbruchsgeschehen überarbeitet werde. Bei dem ursprünglichen Bericht zum Ausbruchsgeschehen habe man nicht an die Staatsanwaltschaft gedacht.“ Das hat das LGL inzwischen auch getan. Herr Dr. Rabsch (RKI) nennt diesen Bericht „fahrlässig“ und „wissenschaftlich nicht valide“. Die Ausbrüche 2015 wurden verschwiegen. Dr Rabsch meinte: „Man müsste eine neue Publikation schreiben: Es waren doch die Eier!“
MdL Florian von Brunn wunderte sich über den immensen Aufwand, den das LGL betrieben hat, nur um die Staatsanwaltschaft zu beeindrucken. Er hielt dem LGL-Präsidenten auch ein Schreiben an ausländische Experten vor, in dem er behauptete, dass er wegen der strafrechtlichen Ermittlungen verpflichtet sei, das Geschehen neu zu bewerten. Auf die Frage, von wem er denn dazu verpflichtet worden wäre oder ob es sich eher um eine Selbstverpflichtung gehandelt habe, konnte der Zeuge keine Antwort geben.
In einem Schreiben vom 11.03.2016 an die Staatsanwaltschaft – im Entwurfsstadium – hatte sich der Zeuge auch beschwert, dass die Staatsanwaltschaft keine Gespräche mit ihm führen wolle. Zudem bat er darum, dass Mitarbeiter des LGL nicht mehr zu Fachfragen vernommen werden sollten.
Angesprochen auf die schlechte Kommunikation mit Österreich und die Weigerung, Unterlagen zu übersenden, obwohl dort ein Ausbruch virulent war, erging sich der Zeuge in Überheblichkeit. Er sei schließlich der Präsident einer Behörde, Allerberger nur Abteilungsleiter. Dass er überhaupt geantwortet habe, sei schon pure Großzügigkeit: „Man hätte auch antworten können: Herr Allerberger, das geht sie nichts an.“ Der Präsident des LGL war der Meinung, er sei für solche internationale Anfragen sowieso nicht zuständig, man solle sich doch an das Landratsamt wenden.
Professor Allerberger hatte in einer Email am 10.8.2014 Folgendes geschrieben:
„Da es für mich erstaunlich ist, dass Eier eines bekannt Salmonellen-positiven Bestandes an Altersheimküchen in Österreich geliefert werden konnten, möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die de facto Verweigerung einer zeitgerechten Übermittlung der Vertriebswege in Österreich die Aufklärung der Ausbruchsabklärung behindert und daher aus meiner Sicht nicht akzeptabel erscheint.“
Das LGL hat hier Hilfe schlicht verweigert; Das LGL hat dies dann auch mit der rechtlich nicht zutreffenden Behauptung begründet, dass man die Unterlagen nicht nach Österreich hätte liefern dürfen (§ 44 LFGB, Art. 18 Basis-VO).
MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen auch auf das Ausbruchsgeschehen in Schwaben 2015 an, welches bisher vom LGL nicht erwähnt wurde, obwohl es eindeutig auf Bayern-Ei zurückzuführen ist: „Ich plädiere dafür, den Allgäuer Ausbruch nicht zu erwähnen. Das Skript soll eine Neubewertung des Bayern-Ei-Ausbruchs sein und es gibt keinen epidemiologischen Link zwischen Bayern-Ei und dem Allgäuer Geschehen. Zum einen führen wir unsere eigene Argumentation ad absurdum, die da heißt Molekularbiologie plus Epidemiologie und zum anderen können wir das Allgäuer Geschehen derzeit nicht schlüssig erklären. Unsere Freunde von der Presse und der Opposition könnten das auch dahingehend interpretieren, dass das LGL die Lage immer noch nicht im Griff habe.“ (interne Email LGL vom 10.4.16)
„Angehängt sind noch die Ergebnisse zu den Sockentupfern zu denen wir noch ein Zusammenhang mit den Beständen und dem Ausbruch im KH St. Vinzenz in Pfronten suchen. Sandra und Tim Dallmann finden eindeutig ein Cluster mit den Stämmen aus Aiterhofen und dem Ausbruch in Pfronten sowie den neuen 3 Sockentupfern.“ (Email RKI vom 13.11.2015)
MdL Florian von Brunn führte aus, dass hier über die „clades“ ein klarer molekularbiologischer Link – „genetischer Fingerabdruck“ – zu Bayern-Ei feststeht. Aus Sicht von PHE reicht dieser ohnehin aus. Ob dazu eine Fallkontrollstudie gemacht worden ist, konnte Dr. Zapf nicht beantworten.
Auch bei einer Salmonellen-Erkrankung eines Insassen in der JVA Straubing im August 2014 habe man keinen Zusammenhang erkannt. Die JVA Straubing wurde mit Eiern von Bayern-Ei beliefert.
Die Befragung von Zwischenhändlern „hilft uns bei der Ausbruchsaufklärung nicht weiter“, so der Zeuge. Man habe nur die PT14b-Fälle nachverfolgt. „Sonst habe ich am Ende Hunderte oder Tausende Abnehmer.“ Die Untersuchung der Zwischenhändler hätte aber sicher weitergeholfen, um herauszufinden, ob noch Eier im Umlauf sind bzw. ob diese an Endverbraucher gelangt sind.
Dr. Zapf musste einräumen, dass seine Behörde eine Anfrag von SZ/BR im Januar 2017 erst beantwortet hat, nachdem Klage auf Auskunft eingereicht worden war. Das LGL musste die Kosten des Verfahrens tragen.
MdL Florian von Brunn thematisierte erneut, warum im August 2014 nur Tageschargen zurückgerufen wurden. Dies sei Aufgabe des Vollzugs und damit habe er nichts zu tun, antwortete der Zeuge. Der Abgeordnete hielt ihm daraufhin ein Schreiben vor, aus dem sich klar ergibt, dass die Festlegung in Zusammenarbeit mit dem LGL erfolgte. Letztlich wurde ein viel zu enger Chargenbegriff gewählt.
Die beiden SPD-Vertreter im Untersuchungsausschuss, MdL Inge Aures und MdL Florian von Brunn waren am Ende der Vernehmung erschüttert über die aufgedeckten Vertuschungsversuche des LGL.
Die Vernehmung dauerte bis 20:20 Uhr. Herr Dr. Zapf wurde fast sechs Stunden befragt. Der Untersuchungsausschuss hat die Vernehmung der von der SPD beantragten 14 weiteren Zeugen beschlossen. Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses, in der diese Zeugen vernommen werden sollen, findet am 12.03.2018 um 9 Uhr statt.
28.02.2018
Die SPD-Vertreter im Untersuchungsausschuss fordern die sofortige Entlassung von LGL-Präsident Dr. Zapf: Der LGL-Präsident hat versucht, auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft massiv Einfluss zu nehmen. In einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft im Februar 2016 versuchte er rechtswidrig Informationen über die Auswahl eines Sachverständigen zu erhalten und diese Auswahl durch abfällige Äußerungen über einen anerkannten Experten aus dem Ausland in seine Richtung zu lenken. Er versuchte auch erneut durch wissenschaftlich falsche Behauptungen das Salmonellengeschehen insgesamt kleinzureden. Skandalös ist auch in Bezug auf den zwischenzeitlich verhafteten Veterinär die Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, man solle ihm doch gefälligst glauben.
Die Staatsanwaltschaft hat dieses Ansinnen folgerichtig empört zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass es für die Ansinnen von Dr. Zapf keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Er hat auch mehrmals ohne jede Rechtsgrundlage versucht, die Anklageschrift zu erhalten. Es ging Dr. Zapf offensichtlich nur darum, das eklatante Versagen seiner Behörde zu vertuschen. Der LGL-Präsident hat damit die Ermittlungen gefährdet und versucht, zu Gunsten von Bayern-Ei-Chef Pohlmann einzugreifen, nur damit die massiven Fehler des LGL nicht durch das Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden.
MdL Florian von Brunn: „Die Einflussnahme auf die Ermittlungen durch eine Behörde, die selbst im Fokus des Skandals steht, ist unsäglich. Die Ministerin muss handeln und Herrn Dr. Zapf sofort entlassen.“ Erstaunlich sei auch, warum das Umweltministerium derart massive Einflussnahmeversuche auf die Staatsanwaltschaft zulässt.
27.02.2018
Die SPD-Vertreter im Untersuchungsausschuss haben beantragt, weitere Akten beizuziehen sowie weitere Zeugen zu vernehmen, um folgende Komplexe vertieft zu untersuchen:
-JVA Straubing
Die Behörden behaupten, in Bayern hätte es im Zusammenhang mit Bayern-Ei keinen Salmonellenausbruch gegeben. Ein Insasse der JVA Straubing war im August 2014 an dem bekannten Erreger S. Ent. PT14b erkrankt; aus den Akten ergibt sich, dass den Behörden bekannt war, dass die JVA mit Käfigeiern von Bayern-Ei beliefert wurde.
-Ausbruchsgeschehen Schwaben 2015
2015 kam es erneut zu Salmonellenausbrüchen in Bayern. Die beiden Ausbrüche (Augsburg/Pfronten) sind mikrobiologisch auf Bayern-Ei zurückzuführen, die Salmonellen stammen also von dort; auch hier muss demnach untersucht werden, wieso die Behörden behaupten, dass es keinen Zusammenhang gäbe und die Ausbrüche einfach verschweigen. Da Bayern-Ei bis August 2015 Eier ausliefern durfte, könnte sich das Salmonellengeschehen fortgesetzt haben. In Augburg waren auch im Sommer 2014 bereits Menschen an diesem Erreger erkrankt.
-Berchtesgadener Land
Im Berchtesgadener Land fand 2014 eine Rückrufaktion statt. Es befanden sich Eier im Verkehr, die nicht sämtlich zurückgerufen werden konnten. Dort waren auch zwei Erkrankungsfälle aufgetreten.
-Eierhändler
Es sollen zwei Eierhändler befragt werden, die aus Sicht der Privatwirtschaft erläutern können, wie der Eier- bzw. Zwischenhandel in Bayern funktioniert. Insbesondere sollen sie darüber Auskunft geben, wo überall Eier von Bayern-Ei im Handel waren, ob die Lieferwege nachvollzogen wurden und ob sie ihrerseits von Kunden von Erkrankungsfällen erfahren haben.
06.02.2018
In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses wurden Sachverständige von Pulic Health (PHE) England und dem Robert-Koch-Institut (RKI) sowie ein Beamter des Umweltministeriums als Zeugen vernommen:
Der Zeuge Dr. Norbert Rehm hat als stellvertretender Abteilungsleiter den Abteilungsleiter Gerhard Zellner während dessen Urlaubs vom 4-8. – 25.8.2014 vertreten. Er räumte ein, dass er die Dimension des Falles im August 2014 nicht erkannt habe. Er habe als Veterinär den Juristen Zellner vertreten. Seine Aufgabe als vertretender Abteilungsleiter sei aber nicht inhaltlich gewesen, er habe die Vorgänge nur abgezeichnet. Sein Grundverständnis von der Vertretung im Ministerium sei, dass er die Leitung übernehme, aber sich nicht inhaltlich einbringe. Er müsse sich auf die Sachbearbeitung verlassen. Die Sache habe nicht die Dimension gehabt, dass er sich als Abteilungsleiter direkt habe einbringen müssen. Diese Aussage ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass sich Abteilungsleiter Zellner schon kurz nach der ersten Schnellwarnung per Email direkt eingebracht hat. Dr. Rehm war der Meinung, dass seine inhaltliche Befassung nicht erforderlich gewesen sei, da er Signale vom LGL erhalten habe, dass die Behörden alles im Griff hätten. Es hätte auch keinen Anlass gegeben, Herrn Zellner im Urlaub zu informieren. Dies wäre nur geschehen, wenn er den Eindruck gehabt hätte, dass das LGL und die Landratsämter die Lage nicht im Griff hätten oder wenn der Minister darum gebeten hätte. Informationen über Erkrankungen in England und Österreich habe er nur der Presse entnommen.
Obwohl der Zeuge ordnungsgemäß geladen war und nach wie vor Zugriff auf die Akten im Ministerium hat, hatte er absolut keine Erinnerung an
-eine mögliche Diskussion über eine erforderliche öffentliche Warnung
-die Rücknahme von Eiern durch Bayern-Ei
-daran, ob und wann die Kundenlisten von Bayern-Ei vorlagen und was daraufhin unternommen wurde
-daran, ob und wie Vertriebswege ermittelt wurden.
Die Behörden hatten am 12.08.2014 in einer einvernehmlichen Besprechung mit P. vereinbart, dass er nur eine Tagescharge Eier zurücknehmen solle. Diese Auslegung des Chargenbegriffs wurde von der Rechtsabteilung des Ministeriums kritisiert. Da es keinen Grund für die Annahme gibt, dass die Hühner einen Tag später plötzlich wieder salmonellenfreie Eier legen, solange man die Ursache nicht kennt und keine Maßnahmen ergreift, war diese Auslegung zu Gunsten des Unternehmers rechtswidrig. Der Zeuge gab an, dass er sich damit nicht auseinandergesetzt habe, weil es sich um Lebensmittelrecht handle.
MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen noch auf einen Salmonellenausbruch in Schwaben 2015 an, der ebenfalls auf Bayern-Ei zurückzuführen ist. Dieser Ausbruch war dem Zeugen aber nur am Rande bekannt.
Dr. Paul Cleary ist der Direktor von Public Health England (PHE). Er und seine Kollegen haben den Ausbruch festgestellt, untersucht und publiziert. Dr. Cleary erläuterte, dass bereits im Juni 2014 Eiern der Fa. Bayern-Ei in England in Verdacht gerieten. Anfang August habe man dann auch einen ungewöhnlichen Anstieg an Salmonellenerkrankungen festgestellt und ein Kontrollteam gebildet. Als die erste Schnellwarnung aus Frankreich einging, wurde dort nicht erwähnt, dass auch Eier nach England geliefert worden waren. Erst als England selbst in Deutschland nachgefragt habe, habe man die Information erhalten. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden bezeichnete der Zeuge als „suboptimal“, Informationen seien auch verspätet erteilt worden.
Die Ausbrüche in England (198 Erkrankungen, darunter ein Todesfall) seien „plausibel auf Bayern-Ei zurückzuführen“. PHE habe dies mit dem WGS-Verfahren nachweisen können. Die Phagentypisierung, die in Deutschland gemacht wurde, sei altmodisch. Das MLVA-Verfahren sei besser, aber das WGS-Verfahren am besten. Zur Feststellung eines Zusammenhangs sollten idealerweise molekularbiologische und epidemiologische Nachweise vorliegen, aber nicht notwendigerweise. Man habe beim Ausbruch 2014 drei „clades" festgestellt, die eindeutig auf Bayern-Ei zurückzuführen sind: clade 1 stammt aus dem Standort Aiterhofen, clade 2 aus Ettling. Die Herkunft von clade 3 ist unklar, stammt aber sicher von Bayern-Ei; man vermutete den Standort Tabertshausen als Herkunft. Das LGL vertrat auch die Theorie, clade 3 könnte aus Tschechien stammen, wofür es jedoch keinerlei Indizien gibt. Der Zeuge bestätigte auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn, dass die tschechischen Behörden beim dortigen Bayern-Ei-Standort keine Salmonellen gefunden hätten.
Aus eigener Erfahrung berichtete Dr. Cleary, dass es sehr schwer sei, die Lieferwege nachzuvollziehen, insbesondere wenn Zwischenhändler im Spiel seien. Lieferlisten seien oft sehr fehlerhaft und das Nachvollziehen benötige mehrere Wochen. Der Zeuge machte auch deutlich, dass durch das Inverkehrbringen der Eier selbstverständlich eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die Verbraucher bestand. Man habe in England daher auch sofort eine Pressemitteilung herausgegeben. Bei der Frage, ob eine öffentliche Warnung erfolge, spiele es selbstverständlich keine Rolle, ob das Mindesthaltbarkeitsdatum der Eier abgelaufen sei. Auch nach Ablauf des MHD können die Eier beim Verbraucher sein, daher müsse natürlich gewarnt werden. Darüber, dass es bereits im Dezember 2013 eine positive Probe in Aiterhofen gab, war der Experte nicht informiert.
Sein Kollege Dr. Thomas Inns bestätigte ebenfalls, dass 198 Erkrankungen (davon ein Todesfall) aus England plausibel mit Bayern-Ei in Zusammenhang gebracht werden können. Man nutze das WGS-Verfahren in Großbritannien routinemäßig. Es handle sich um einen Wechsel der Technologie, der sehr teuer war. PHE habe hier bewusst investieren wollen. Auch Dr. Inns bestätigte, dass Informationen aus Bayern verspätet geliefert wurden.
Dr. Helen Bernard, die die Angelegenheit damals seitens des Robert-Koch-Instituts (RKI) koordinierte, erläuterte, dass Bayern in Sachen Bayern-Ei keine formale Einladung zur Teilnahme an das RKI ausgesprochen hatte. Die Bayern waren der Ansicht, dass es sich um eine bayerische Angelegenheit handelte. Sie berichtete, dass das LGL Fragen aus dem Ausland nicht ausreichend beantwortet hatte. Man habe das LGL z.B. um eine Stellungnahme für Österreich gebeten. Die Antwort aus Bayern war ungenügend. Man hätte sich gewünscht, dass die Fragen ordentlich beantwortet werden. Sie selbst habe es angesichts der dürftigen Informationen aus Bayern nicht geschafft, sich ein komplettes Bild über die getroffenen Maßnahmen zu machen. „Ich konnte nachvollziehen, dass die Kollegen aus dem Ausland nicht zufrieden waren“, so die Zeugin zu den fehlenden Informationen.
Sie erinnerte sich daran, dass die Nachverfolgbarkeit der Lieferwege schwierig war, weil die Eier an Eierbörsen verkauft worden waren. Es gab auch Gespräche mit dem LGL, weil die Informationen zu Expositionsorten viel zu vage gewesen waren. Insgesamt handle es sich um ein großes Ausbruchsgeschehen. Die Kommunikation mit dem LGL sei schlecht gewesen: Die Informationen über Erkrankte in Deutschland waren dürftig; man hätte dort nachbohren müssen, Erkrankte nochmals anrufen und genauer nachfragen müssen, um die Zusammenhänge herstellen zu können. Die Angaben des LGL seien nicht plausibel gewesen. MdL Florian von Brunn legte der Zeugin eine interne Mail aus dem LGL vor:
„Fr. Bernard hat erreicht, was sie wollte;…Wer solche Kolleginnen hat, braucht keine Feinde mehr.“
Die Zeugin, die über den Umgangston im LGL verwundert war, erläuterte, dass sie kritische Nachfragen an das LGL gestellt habe, weil Informationen gefehlt haben. Sie habe die Dimension des Ausbruchs verstehen wollen. Die Reaktion des LGL sei gewesen: „Wir sollten das doch Bayern überlassen.“
Dr. Wolfgang Rabsch war als Experte des RKI in das Geschehen involviert. Er leitete das deutschen Salmonellen-Kontaktpunkt für die Europäischen Behörden (ECDC/EFSA). Der Zeuge sprach von einem „großen Ausbruch“ durch Bayern-Ei. Frau Dr. Messlhäuser vom LGL habe ihn damals angerufen und ihm erstmals vom Salmonellengeschehen unterrichtet. In Österreich habe es schon 2013 einen ungeklärten Ausbruch mit diesem seltenen Lysotypen gegeben; in Österreich sei das MLVA-Verfahren angewandt worden. In Deutschland wurde erst im August 2014 mit der Lysotypisierung begonnen. Der Lysotyp und der epidemiologische Marker haben übereingestimmt, so dass ein Zusammenhang klar war. In Deutschland habe es sich zu diesem Zeitpunkt um einen „Diffusausbruch“ gehandelt, man habe den Zusammenhang also noch nicht erkannt. Da ein solcher Diffusausbruch sehr schwer zu bearbeiten sei, wäre es hier „Zeit für eine Fallstudie“ gewesen. Eine Task Force des RKI wäre dafür bereit gestanden. Bayern habe darauf aber nicht zurückgreifen wollen: „Bayern wollte das alleine machen.“ Man habe bei den Fällen in Deutschland den gleichen, sehr seltenen Lysotypen und das gleiche MLVA-Profil gefunden. 2015 habe es dann einen erneuten Ausbruch in Schwaben gegeben, der auf Bayern-Ei zurückzuführen ist („clade 2“ = Ettling). Der Zeuge hat daher Tim Dallmann von PHE zu einer Veröffentlichung gedrängt, da ihm klar war, dass „die vom LGL uns das sonst nicht glauben“. Die erste Vermutung sei gewesen, dass auch der 3. Stall (Tabertshausen) mit Salmonellen befallen war. Der Zeuge hatte gedacht, das LGL würde die Daten aus England nutzen und auswerten, aber dort war man offenbar nur daran interessiert ja keine Zusammenhänge zu finden, damit die Versäumnisse nicht offensichtlich werden: „Ich war geschockt über den Entwurf von Hörmannsdorfer, dass keine Assoziationen gefunden wurden.“ Dr. Hörmanndorfer vom LGL hat mit einigen Kollegen aus dem LGL Ende 2017 einen Bericht zur Neubewertung auf einem europäischen Portal veröffentlicht, in dem nach wie vor behauptet wird, in Deutschland habe es nur sporadische Ausbrüche ohne Zusammenhang gegeben. Der Ausbruch 2015 wird dabei komplett verschwiegen. Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Herrn P. auch wegen Erkrankungsfällen in Deutschland erhoben. Der Zeuge machte deutlich, dass er davon ausgeht, dass die 107 Erkrankungsfälle nachweislich auf Bayern-Ei zurückzuführen sind, wenn man nur genug Anstrengungen unternimmt, den epidemiologischen Zusammenhang herauszufinden: er erzählte von einem Fall, der ihn im RKI keine Ruhe gelassen hatte. 86 Babys waren schwer erkrankt und man hatte den gleichen Erreger gefunden. Epidemiologisch ließ sich anhand der Befragungen aber kein Zusammenhang herstellen. Das sei auch nicht verwunderlich, weil das Erinnerungsvermögen der Patienten (bzw. der Eltern) in der Regel schlecht sei. Er habe aber so lange den Erkrankten hinterhertelefoniert und z.B. auch Kassenzettel studiert, bis er den Zusammenhang gefunden hatte: es war Anis im Tee.
Dr. Rabsch erläuterte, dass die von Salmonellen ausgehende Gefahr für Eier mit dem Alter der Eier rapide ansteige. Die Salmonellen könnten nach drei Wochen von der Eischale in das Ei eindringen und sich so zu einer regelrechten lebensgefährlichen Bombe entwickeln. Man müsse also vor salmonellenverseuchten Eiern nach Ablauf des MHD „erst recht warnen“. Die Verbreitung des Erregers von Bayern-Ei sei 2014 im Vergleich zu 2013 in Bayern um das zehnfache angestiegen.
Im europäischen Ausbruchsreport vom August 2014 war bereits von 7 humanen Fällen und einem Lebensmittel („Erdbeerschnitte aus Oberfranken“) in Deutschland die Rede. Diese hängen sehr wahrscheinlich mit den internationalen Ausbrüchen zusammen. Im Bericht heißt es: „Fälle in Österreich, Frankreich und Deutschland haben eine epidemiologische Verbindung zur selben Eierpackstelle in Süddeutschland.“ Von den deutschen Fällen wurden nur 17 Fälle mit dem WGS-Verfahren von PHE bearbeitet, wovon 16 Fälle einen klaren Zusammenhang mit Bayern-Ei aufzeigten. Wenn man zusätzlich noch den Zeit/Ort-Zusammenhang (durch die Befragung der Erkrankten) ausreichend erforscht hätte, sei der Nachweis eindeutig. Dies hätte aber nur das LGL veranlassen können. Dazu hätte man dort eine Fallkontrollstudie durchführen müssen, was nicht erfolgt ist. Nach Ansicht von PHE reiche aber ohnehin der molekularbiologische Nachweis bereits aus.
MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen auf die umstrittene Publikation des LGL vom Dezember 2017 an. Dr. Rabsch bezeichnete diese als „halbherzig“, die WGS-Daten fehlen dort. Das RKI wurde gefragt, ob es diese Veröffentlichung mitzeichnen wollte und hat dies klar abgelehnt: „Wir möchten nicht mit erscheinen!“ In diesem Zusammenhang legte MdL Florian von Brunn dem Zeugen auch eine Email von Dr. Hörmannsdorfer (LGL) vom 10.04.2016 vor:
„Ich plädiere dafür, den Allgäuer Ausbruch nicht zu erwähnen. Das Skript soll eine Neubewertung des Bayern-Ei-Ausbruchs sein und es gibt keinen epidemiologischen Link zwischen Bayern-Ei und dem Allgäuer Geschehen. Zum einen führen wir unsere eigene Argumentation ad absurdum, die da heißt Molekularbiologie plus Epidemiologie und zum anderen können wir das Allgäuer Geschehen derzeit nicht schlüssig erklären. Unsere Freunde von der Presse und der Opposition könnten das auch dahingehend interpretieren, dass das LGL die Lage immer noch nicht im Griff habe. Auch das RKI hat seinerzeit beschlossen, die Stämme aus 2015 aus dem Dallman-Paper zu streichen.“
Der Zeuge zeigte sich entsetzt über diese Ausführungen; das RKI habe niemals beschlossen, den Ausbruch 2015 unter den Tisch fallen zu lassen. Den Ausbruch in Schwaben hätte man zwingend auswerten und einbinden müssen, weil ein Zusammenhang offensichtlich ist. Man hätte eben ordentlich nachfragen müssen. Der Artikel sei „fahrlässig“ und „wissenschaftlich nicht valide“. Dr. Rabsch meinte, dass man in Bezug auf die deutschen Fälle eine neue Publikation schreiben müsste: „Es waren doch die Eier.“
Der Zeuge zeigte sich enttäuscht, dass das RKI nicht um Hilfe gebeten wurde. Das RKI hätte gerne eine Fallstudie gemacht und geholfen, die Zusammenhänge epidemiologisch nachzuweisen. „Wir hätten helfen können. Bayern-Ei war überführt. Wir wären schneller gewesen, vor allem beim Nachfragen bei den Patienten.“ Man hätte dann die Lieferwege bei den 107 Fällen in Deutschland viel besser nachvollziehen können. „Wenn man akribisch hinter den 107 Fällen her gewesen wäre, hätte man Assoziationen finden können.“ Alleine wegen der Schnelligkeit hätte zumindest Bayern eine Task Force einrichten sollen, wenn sie schon nicht die Expertise des RKI nutzen wollten.
Das es oft schwierig ist, die Zusammenhänge zu erkennen und es akribische Arbeit erfordert, illustrierte der Experte an einem Beispiel aus seiner Praxis („Ansbacher Hochzeit“): bei einer deutsch-russischen Hochzeit in Ansbach, zu der beide Ehepartner Beiträge geleistet hatten, ereignete sich ein Salmonellenausbruch. Man recherchierte in beide Richtungen, fand aber in der Lebensmittelkette nichts. Letztlich hat man die Ursache gefunden: bei einem Blumenhändler in Kassel arbeiteten zwei „Dauerausscheider“; über das Blumenwasser gelangten die Erreger auf die Blumen, die wiederum als Deko bei der Hochzeit in das Essen gesteckt wurden. Der Rat des RKI: “put the flowers in the hair and not in the food.“
Faszinierend sei, so der Zeuge, dass PHE durch das dort routinemäßig eingesetzte WGS-Verfahren die Erreger eindeutig Bayern-Ei zuordnen konnte („clades“). Das WGS-Verfahren sei viel teurer als die veraltete Phagentypisierung (zum Vergleich: pro Probenauswertung WGS=100 Euro / Phagentypisierung=3,50 Euro). Daher hatten die Engländer als erstes gewusst, woher die Eier gekommen waren. Dort arbeitet man auch mit Bioinformatikern, was in Deutschland noch ganz neu war.
MdL Inge Aures und MdL Florian von Brunn zogen ein erschreckendes Fazit über die Arbeit des LGL: Es hat 2014 eindeutig auch in Deutschland ein Ausbruchsgeschehen gegeben, das Bayern-Ei zuzuordnen ist. Nicht nur Frankreich, Österreich und England waren betroffen, sondern auch Deutschland und Bayern. Die Behörden haben es schlicht versäumt, die epidemiologischen Zusammenhänge ordentlich aufzuklären. Das RKI hat man bewusst außen vor gelassen. Erst die Staatsanwaltschaft Regensburg hat dann – laut Pressemitteilung zur Anklageerhebung – die Erkrankungsfälle in Deutschland klar Bayern-Ei zugeordnet. Auch im Nachhinein setzt das LGL durch wissenschaftlich unhaltbare Publikationen alles daran, die Aufklärung des Geschehens zu behindern, nur damit die eigenen Versäumnisse nicht offen zu Tage treten. Verzweifelt behauptet das LGL entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach wie vor, dass in Deutschland nur „sporadische Ausbrüche“ zu verzeichnen gewesen wären. Einen Zusammenhang zu Bayern-Ei erkenne man nicht. Tatsächlich hat PHE durch das WGS-Verfahren eindeutig die Herkunft der Salmonellen bis zu den einzelnen Ställen von Bayern-Ei zurückverfolgt. Die epidemiologische Verbindung, die nicht zwingend erforderlich ist, hätte durch akribische Arbeit hergestellt werden können. Den erneuten Ausbruch 2015 in Schwaben – Bayern-Ei wurde erst im August 2015 gesperrt – hat das LGL verheimlicht, obwohl im Umweltministerium bekannt ist, dass jedenfalls Ende Juni 2015 Bayern-Ei-Eier über einen Zwischenhändler überall, auch in Supermärkten, zu kaufen waren.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 01. März 2018 statt. Es werden dann der Präsident des LGL Dr. Zapf und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner vernommen.
01.02.2018
Heute wurden Beamte aus verschiedenen Ministerien sowie Oberstatsanwalt Dr. Pfaller vernommen:
Der Zeuge Dr. Richard Carmanns aus dem Landwirtschaftsministerium berichtete, dass sein Haus erstmals am 3.9.2014 von einem Landratsamt informiert worden sei. Obwohl das Umweltministerium seit dem 10.7.2014 informiert war, wurden weder das Landwirtschaftsministerium noch die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) unterrichtet, obwohl dort die Zuständigkeit für die Eierpackstellen liegt. Das LfL meldete am 3.9.14 an das Ministerium: „Nun sind drei Landratsämter für diese einzelnen Betriebe zuständig und nur das LRA Straubing-Bogen hat uns bisher darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf Eiern dieser Betriebe Salmonellen festgestellt worden sind und dort nur Eier der Handelsklasse B vermarktet werden dürfen….Da es sich um den größten Erzeuger von „Eiern aus Käfighaltung“ in Bayern handelt, ca. 1.156.000 registrierte Legehennen in Käfighaltung, möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen.“ Das Umweltministerium antwortete dann auf eine entsprechende Anfrage, dass der Fall dort bereits bearbeitet würde, eine öffentliche Warnung nicht erforderlich sei und Presseanfragen dorthin weiterzuleiten seien. Auf Nachfrage von MdL Volkmar Halbleib räumte der Zeuge ein, dass der Informationsaustausch „nicht optimal“ und „verbesserungswürdig“ gewesen sei. Die hartnäckigen Nachfragen von MdL Volkmar Halbleib führten dazu, dass kurzzeitig Nichtöffentlichkeit hergestellt werden musste, um die Aussagegenehmigung des Zeugen zu überprüfen; sodann musste der Zeuge die Nachfragen beantworten. Auf die Frage, ob es eine Regelung zum Informationsaustausch zwischen den Ministerien gegeben habe, teilte er mit, dass zum Informationsaustausch zwischen den Ministerien jedenfalls nichts schriftlich fixiert gewesen sei. Über mündliche Abreden wisse er nichts, diese könnte es aber vor seiner Amtszeit gegeben haben. Festzuhalten ist daher – trotz dieses „Rumgeiiere“ in der Beantwortung -, dass eine solche Regelung schlicht gefehlt hat.
Die Zeugin Dr. Bayer vertrat vehement die Auffassung, dass es in Bayern kein Ausbruchsgeschehen gegeben habe. Ausbruchsgeschehen habe es in Österreich, Frankreich und England gegeben – nicht aber in Bayern. Man habe lediglich 91 Einzelerkrankungen festgestellt. Warum die Staatsanwaltschaft 86 Fälle aus Bayern angeklagt hat, könne sie auch nicht erklären. Auf Vorhalt von MdL Florian von Brunn erläuterte sie, dass Bayern sich nicht an die Definition von „Ausbruchsgeschehen“ des Bundesamts für Risikobewertung halte. MdL Florian von Brunn erklärte, dass das LGL das Problem offenbar einfach wegdefiniert hat. Das zeigt sich auch an einem Vermerk der Zeugin an Ministerin Huml: „Eine Zuordnung von Erkrankungsfällen zu einem bestimmten Ausbruchsgeschehen kann nur dann als gesichert gelten, wenn sowohl eine Übereinstimmung bei den analytischen Daten besteht als auch die epidemiologischen Untersuchungen einen eindeutigen Zusammenhang ergeben.“ Das BfR schreibt dagegen in seiner Stellungnahme vom 2.11.2015: „Eine hohe Evidenz liegt vor, wenn aufgrund der Ergebnisse mikrobiologischer Untersuchungen und/oder epidemiologischer Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen dem identifizierten Lebensmittel und der diagnostizierten Erkrankung festgestellt wurde.“ Es sollte auch klar sein, dass man im Bereich der Gefahrenabwehr keine allzu großen Hürden an eine Nachweisbarkeit stellen muss. Die Zeugin meinte dazu nur lapidar, dass sie eben anderer Auffassung sei.
Die Zeugin berichtete, dass wegen Bayern-Ei ein „spezielles Ausbruchsteam“ am LGL gebildet worden sei, an dem auch das RKI beteiligt war. Nachdem die Vorsitzende die Antwort so verstanden wissen wollte, dass es dort ein dauerhaftes Ausbruchsteam geben würde, bestätigte die Zeugin auf Nachfrage von MdL Volkmar Halbleib, der sich ein Beschneiden seines Fragerechts verbat, erneut, dass ein „spezielles Ausbruchsteam“ für Bayern-Ei gebildet worden ist. Der Abgeordnete wunderte sich, dass ein Ausbruchsteam gebildet wird, wenn man sich so sicher war, dass es gar kein Ausbruchsgeschehen gibt.
MdL Florian von Brunn sprach die Zeugin auf eine Email von ihr vom 14.02.2017 an; dort schreibt sie, dass bei Bayern-Ei nur ein Rücklauf der Fragebögen von ca. 50% zu verzeichnen gewesen sei. In einer Abteilungsleiterbesprechung sei thematisiert worden, ob dieser Rücklauf denn ausreiche, um zu behaupten, dass von den in Bayern ermittelten Erkrankungsfällen mit o.g. Erreger keiner mit dem Verzehr von Produkten der Fa. Bayern Ei im Zusammenhang steht. Auf Nachfrage von MdL Volkmar Halbleib räumte sie hierzu auch ein, dass nichts unternommen wurde, um die Rücklaufquote zu erhöhen. Auch eine Abfrage der Daten der Erkrankten durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden sei nicht erfolgt.
An den Fall „Erdbeerschnitte aus Oberfranken“ und an eine Meldung der Bundeswehr aus dem Kosovo konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Sie erläuterte aber, dass sich das Verfahren der Zuordnung inzwischen verändert und modernisiert habe (NGS-Verfahren).
Der Zeuge Hierl, der heute das Gesundheitsamt Rosenheim leitet, erläuterte dem Ausschuss wieder einmal das Prinzip einer „guten Handhygiene“. Dass dieses Ideal an der Realität vorbei geht, hat schon das BfR dem Umweltministerium geschrieben: „Da es in Deutschland üblich ist, diverse Speisen mit rohem oder nur leicht erhitztem Ei zuzubereiten und zu verzehren, können die auf Verpackungen aufgedruckten Küchenhinweise und die Empfehlungen von Behörden dieses Risiko wahrscheinlich nur geringfügig minimieren.“ (Stellungnahme vom 2.11.2015) Die europäische Strategie zur Minimierung der Salmonellenerreger sollte auch nicht ins Lächerliche gezogen werden, indem man immer nur auf angebliche Regeln der Küchenhygiene hinweist. Der Zeuge erläuterte, dass ein Zusammenhang der Erkrankungen in Bayern mit Bayern-Ei nicht zu 100% ausgeschlossen werden konnte. Zur Befragung Erkrankter räumte er ein, dass dies durchaus problematisch sei. Bei länger zurückliegendem Zeitraum sei dies immer schwierig. Fraglich sei dann natürlich auch, ob die Befragten sich wirklich korrekt erinnern könnten, was sie wann gegessen haben. MdL Florian von Brunn fragte nach, warum die Gesundheitsministerin erstmals im August 2015 – also ein Jahr nach dem Salmonellengeschehen – informiert wurde; der Zeuge antwortete, dass man damals keine Notwendigkeit gesehen habe, sie zu unterrichten.
Die Zeugin Katharina Robitsch arbeitete 2014/15 in der Rechtsabteilung im Umweltministerium. In diesem Zusammenhang hat sie die Maßnahmen im August 2014 in einer Kommentierung deutlich kritisiert: „M.E. hätte auch der Erfolg der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen überprüft werden müssen, bevor wieder A-Eier in Verkehr gelangen hätten dürfen. D.h. nach Abschluss der Maßnahmen erneute Probenahme und Inverkehrbringen von A-Eiern nur nach negativem Testergebnis.“ Diese Kritik am Vorgehen der Behörden ist auch logisch. Wenn man gar nicht prüft, ob angeordnete Maßnahmen erfolgreich waren (oder überhaupt durchgeführt wurden), weiß man auch nicht, ob das Problem beseitigt wurde. Folgerichtig dürfte man dann auch nicht zulassen, dass wieder A-Eier in den Verkehr gebracht werden. Erneut wurde mit der Zeugin auch der Chargenbegriff diskutiert. Das Rechtsreferat hatte angemerkt, dass man nicht nur eine Tagescharge Eier hätte zurücknehmen dürfen, da die Hühner ja weiter Eier legen und somit nichts dafür spreche, dass die Eier am nächsten Tag salmonellenfrei sind.
MdL Florian von Brunn sprach die Zeugin auf ein von ihr verfasstes „Ergebnisprotokoll“ vom 22.05.2015 an. Dort wurde der Fall nachbesprochen und „Manöverkritik“ geübt. Letztlich räumt das Ministerium darin die zahlreichen Fehler im Umgang mit Bayern-Ei ein. Als essentiell bei der Lösung derartiger Geschehen seien „fachliche Stärke und Kompetenz, gute, vertrauensvolle Kommunikation von Beginn an und „Biss“ im Sinne von Entschlossenheit in der Herangehensweise der Fallbearbeitung“ – Dinge, die bei der Bearbeitung von Bayern-Ei offenbar fehlten.
Es werden auch detailliert Gründe für diese Fehler genannt:
„Auf Ebene der KVBn spielt die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und die Gefahr von Schadensersatzforderungen eine große Rolle. In Bezug auf die jeweiligen Betriebe kann auch die „Kommunalpolitik vor Ort“ an die LRÄ herangetragen werden.“
„Im aktuellen Fall bestand die Problematik, dass Informationsweitergabe in RASFF und Informationsweitergabe zu Zwecken der Gesundheitsverwaltung nicht parallel laufen.“
„Im konkreten Fall ex ante die Schwierigkeit, dass von der fachlichen Bewertung her KVB, Reg und LGL keine Einstufung als LME gegeben sahen.“
„Bei der Kontrolle von Großbetrieben in der Nutztierhaltung stoßen die KVBn insbesondere personell an Grenzen.“ „Tierhaltungsbetriebe dieser Größe sind von den LRÄ nicht kontrollierbar.“ „Hinsichtlich des Umfangs des notwendigen Rückrufs/der notwendigen Rücknahme bestand im konkreten Fall Unsicherheit.“
„Fachliche Schwierigkeiten des Falles: Fachliche Einordnung von Salmonellen; Zusammenbringen von Informationen aus Lebensmittel- und Gesundheitsbereich schwierig; Frage, welcher epidemiologische Befund/bei welcher epidemiologischen Wahrscheinlichkeit sind lebensmittelrechtliche Eingriffe gerechtfertigt.“
„Der Übergang zwischen Tierseuchenrecht und Lebensmittelrecht verlief etwas „schleppend“ insbesondere erfolgte kein Umschalten auf LME-Fall.“
„Im vorliegenden Fall wurde in BY die Dimension des Falles und auch die Erkrankungen sehr spät bekannt; der Fall war hier zu diesem Zeitpunkt schon fast abgeschlossen.“
„Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Lebensmittelüberwachung ist geprägt von Angst und insgesamt zu passiv.“
Aus diesem Protokoll ergibt sich u.a., dass eine Einstufung als „Lebensmittelereignis“ (LME) nicht erfolgt ist, obwohl es einen europaweiten Ausbruch und einen entsprechenden EU-Bericht gab. Die Behörden wussten auch von den personellen Engpässen vor Ort. Es wird eingeräumt, dass die Dimension des Falles völlig verkannt wurde. Rechtliche und wissenschaftliche Grundlagen waren nicht geklärt. Die Behörden haben auch große Angst vor den Unternehmen, vor etwaigen Schadenersatzzahlungen aber auch vor der Einwirkung der örtlichen Politik. Die Zeugin konnte sich an die Besprechung, an der Mitarbeiter aller beteiligten Behörden teilgenommen hatten, nicht erinnern.
MdL Florian von Brunn zeigte sich auch überrascht vom Entwurf eines „Nachziehers“ zu einem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion. Die Zeugin hatte als Mitarbeiterin des Umweltministeriums einen Antrag der CSU-Fraktion entworfen. Darin war vorgesehen, den externen Sonderermittler zu unterstützen und einen Bericht der Staatsregierung zu seinen Ergebnissen anzufordern. Auch an diesen Vorgang konnte sich die Zeugin nicht erinnern. Sie wusste auch nicht mehr, wieso angegeben wurde, dass keine Eier an Endverbraucher gegangen seien, obwohl man sicher wusste, dass jedenfalls sechs Eier die Verbraucher erreicht hätten. Sie war sich jedoch sicher, dass eine Weitergabe der Vertriebswege über das RASFF-System ohne Zustimmung des Unternehmers erfolgen könne.
Als letzter Zeuge wurde Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller vernommen. Der Zeuge führte aus, dass die Staatsanwaltschaft erstmals am 28.08.2014 durch einen Anruf eines österreichischen Journalisten über den Fall informiert worden ist. Einen vorherigen Hinweis seitens der Behörden gab es nicht. Er habe bei den Behörden auch nachgefragt, warum er nicht informiert wurde. Tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht hätten vorgelegen. Es handle sich um den größten lebensmittelrechtlichen Fall bisher.
Zur Kooperation mit den Verwaltungsbehörden meinte der Zeuge, dass es „zäh“ und „mühsam“ gewesen sei, an Informationen zu kommen, alleine wegen der verschiedenen Zuständigkeiten. Man hatte gehofft, dass man sich an eine Behörde wenden könne, die der Staatsanwaltschaft dann Informationen zukommen lassen würde, aber mit dem vorhandenen Zuständigkeitswirrwarr hat man nicht gerechnet. Man habe auch gedacht, dass das LGL eine Art zentrale Behörde sei, jedoch lernen müssen, dass das LGL nur wissenschaftlich begleite. Man habe sich gefragt: „An wen müssen wir uns wenden?“
MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen auf einen Entwurf eines Schreibens von Dr. Zapf an ihn an, in dem sich das LGL darüber beklagt, dass die Staatsanwaltschaft kein Hintergrundgespräch führen will und darum bittet, keine Mitarbeiter mehr zu fachlichen Fragen zu vernehmen. Das LGL hatte immer wieder versucht, den Salmonellenausbruch gegenüber der Staatsanwaltschaft zu verharmlosen. Die Staatsanwaltschaft hat die fachlichen Ausführungen des LGL ignoriert: „Es hilf uns nichts, wenn das LGL seine Sicht der Dinge erläutert.“ Auch Dr. Pfaller bestätigte, dass das LGL versucht hat, die Anklageschrift zu erhalten. Er berichtete zudem von einem Telefonat mit Dr. Zapf. Mit dem Justizminister habe er nicht über den Fall gesprochen.
Die Sitzung war um ca. 20:30 Uhr beendet. Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 06.02.2018 um 9:30 Uhr statt. Es werden insbesondere sachverständige Zeugen von Public Health England und dem Robert-Koch-Institut vernommen.
30.01.2018
Die Vertreter der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss haben die Staatsanwaltschaft München I gebeten, die Zeugenaussage eines LGL-Mitarbeiters vor dem Untersuchungsausschuss zu überprüfen. Es geht dabei um eine Aussage zur mit Herrn Pohlmann am 12.08.2014 vereinbarten Rücknahme von (nur) einer Tagescharge. Aus Mitteilungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Landratsamts Dingolfing-Landau hat sich ergeben, dass diese Eier, die nach Ungarn geliefert worden waren, nicht zurückgerufen wurden, sondern in Ungarn ohne jeden Hinweis in den Verkehr gebracht wurden. Eine Rücknahme hat nie stattgefunden. Aus den Akten des Untersuchungsausschusses ergibt sich, dass der Zeuge dies wusste; dennoch teilte er dem Ausschuss mit, dass die Eier komplett zurückgenommen worden seien.
23.01.2018
Der Untersuchungsausschuss startete heute ins neue Jahr: In der Sitzung am 23.01.2018 wurden Beamte des Umweltministeriums als Zeugen vernommen. Die Sitzung dauerte von 9 – ca. 20 Uhr.
Der Zeuge Dr. Mayer war als stellvertretender Referatsleiter anfangs involviert, dann aber ab dem 23.7.2014 im Urlaub. Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn erklärte er, dass er von der Strafanzeige gegen Pohlmann aus dem Jahr 2011 nichts wisse. Damals hatte die Bayerische Tierseuchenkasse (BTSK) Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts gestellt, da Pohlmann vorsätzlich zu niedrige Tierzahlen gemeldet und kaputte Eier als tote Hühner deklariert habe. Dadurch habe er zu niedrige Tierseuchenkassenbeiträge bezahlt und sich eine Entsorgung der Eier auf Kosten der öffentlichen Hand erschlichen. Im Ministerium wurde aufgrund dieser Anzeigen am 9.9.2011 ein Vermerk an die Hausspitze erstellt. Im gleichen Jahr wurde man im Ministerium nochmals auf Bayern-Ei aufmerksam, woran sich der Zeuge auch erinnern konnte: am 10.03.2011 beanstandeten die tschechischen Behörden eine Sendung Eier der Fa. Bayern-Ei wegen falscher Kennzeichnung.
Wer letztendlich die Entscheidung treffe, ob öffentlich gewarnt werde oder nicht, konnte der Zeuge nicht sagen. Das wisse er nicht. Sicher sei jedoch, dass bei einem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) keine Maßnahmen angezeigt seien. Wenn also das MHD des kontaminierten Lebensmittels abgelaufen sei, müsse nichts unternommen werden. Der Verbraucher nutze das Lebensmittel dann ja nicht mehr. MdL Florian von Brunn konfrontierte den Zeugen daraufhin damit, dass es sich um ein Mindesthaltbarkeitsdatum handle, der Verbraucher das Produkt also nach Ablauf nicht wegwerfen müsse, sondern durchaus noch verwenden könne, was in der Praxis auch geschieht. Der Zeuge blieb dennoch bei seiner Auffassung; es sei eine Entscheidung des Ministeriums, bei abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten keine Maßnahmen zu ergreifen.
MdL Florian von Brunn befragte Dr. Mayer zu einer vom Ministerium eingeholten Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 2.11.2015. Dort heißt es u.a., dass eine hohe Evidenz zwischen Erkrankungsfällen und Lebensmitteln dann anzunehmen ist, wenn „aufgrund der Ergebnisse mikrobiologischer und/oder epidemiologischer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Zusammenhang zwischen dem identifizierten Lebensmittel und der diagnostizierten Erkrankung festgestellt wurde.“ Diese Bewertung sollten die beteiligten Behörden gemeinsam vornehmen. Aus Sicht des BfR reicht es für die Annahme eines Zusammenhangs also aus, einen mikrobiologischen oder epidemiologischen Nachweis zu führen. In der Stellungnahme wird auch angemahnt, Packstellen zu trennen und für eine ordentliche Reinigung und Desinfektion zu sorgen. Das Reinigungsregime bei Bayern-Ei hat diese Kriterien bei weitem nicht erfüllt.
Erneut wurde hinterfragt, ob bei der Aufklärung der Lieferwege auch daran gedacht wurde, dass Zwischenhändler befragt werden bzw. dass Eier auch über gewerbliche Kunden (Gaststätten, Bäckereien etc.) an Endverbraucher gelangen können. Der Zeuge ist der Meinung, ein Gastwirt sei ein Lebensmittelunternehmer im Sinne der Verordnung und daher läge keine Abgabe an den Endverbraucher vor. Natürlich ist der Gastwirt (wie das Busunternehmen Scharf) ein Lebensmittelunternehmer im Sinne der VO 178/2002 (Art. 3 Nr. 2 Basis-VO), aber das hat mit der Frage, ob kontaminierte Eier an Endverbraucher gelangen können und daher gewarnt werden muss, überhaupt nichts zu tun.
Die zweite Zeugin, Frau Dr. Yvonne Maurus, hatte die Sachbearbeitung in der Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen inne. In einem Vermerk an den Minister vom 13.08.2014 schrieb sie u.a.: „Die Betriebsstätte der Fa. Bayern-Ei…bringt seit 29.06.2014 keine Konsumeier mehr in Verkehr.“ Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn musste die Zeugin einräumen, dass sie nicht mehr wisse, wie sie auf dieses Datum gekommen war und dass dieses wohl nicht stimme. Weiter informierte die den Minister wie folgt: „Eier der Betriebsstätte in Straubing-Bogen wurden ebenfalls positiv auf Salmonellen getestet, der Betrieb nimmt die Eier zurück, entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet.“ MdL Florian von Brunn zeigte sich verwundert, dass der Minister nicht darüber informiert wurde, dass am 12.08.2014 mit Pohlmann nur die Rücknahme einer Tagescharge vereinbart wurde. Bei dieser Besprechung – ohne Anwesenheit eines Juristen – wurde mit Pohlmann einvernehmlich verhandelt, ohne dass die Beamten überhaupt wussten, was rechtlich notwendig oder möglich ist. Dass der Minister nicht über die Möglichkeit einer öffentlichen Warnung informiert wurde, erstaunt angesichts dieser Aussage im Vermerk ebenfalls: „Zudem wurde bekannt, dass auch in Bayern Erkrankungsfälle von Personen, die mit S. Enteritidis infiziert waren, aufgetreten sind.“ Erstaunlich ist auch, dass der Minister mit dem Vermerk vom 13.8.2014 erstmals über den europaweiten Salmonellenausbruch informiert wurde, obwohl die Behörden bereits seit dem 10.07.2014 Bescheid wussten.
Der von der Zeugin verfasste Folgevermerk vom 13.04.2015 belegt letztlich, dass den Behörden bekannt war, dass in Bayern Erkrankungsfälle aufgetreten sind: „Von 25 in Deutschland bekannten Fällen von S. Ent. PT 14b (MLVA-Profil nicht bekannt) entfallen 13 bestätigte Fälle auf Bayern (Stand: 22.08.2014)“. In einer Email vom 23.09.2014 hatte die Zeugin auch kritische Frage an die Regierung von Niederbayern formuliert: „Warum wurde am 11.08., nachdem das 1. Untersuchungsergebnis bekannt war, nicht nochmals beprobt? Warum wurde nur die Tagescharge vom 26.8. zurückgenommen? Insbesondere wenn die Rücknahme mit Art. 14 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 begründet wird, hätte spätestens hier der Chargenbegriff anders definiert werden müssen.“
Der Zeuge Dr. Mühlbauer arbeitet im Rechtsreferat des Umweltministeriums. Auch er hat alsbald kritische Nachfragen an die nachgeordneten Behörden gestellt. MdL Florian von Brunn legte dem Zeugen seine Kommentierungen vor: „Klarstellung fehlt, ob an Verbraucher gegangen oder nicht. Davon abhängig Erläuterung zum Rückruf.“ notierte er zur Behauptung, dass Eier aus dem nationalen Markt zurückgenommen worden seien. Zur mit Pohlmann vereinbarten Rücknahme von nur einer Tagescharge notierte er: „Je nach rechtlicher Auslegung des Begriffs „Charge“ hätten evtl. alle seit 04.08.2014 produzierten Eier reglementiert werden müssen.“ Nach der einschlägigen juristischen Kommentierung wurde hier ein viel zu enger Chargenbegriff gewählt, weil bei Vorliegen von Salmonellen nicht davon ausgegangen werden kann, dass von den gleichen Hühnern am nächsten Tag salmonellenfreie Eier produziert werden. Die Auslegung, die mit Pohlmann am 12.08.2014 ohne Beteiligung eines Juristen vereinbart wurde, kommt ihm daher weit entgegen. MdL Florian von Brunn stellte daher fest, dass den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers hier eindeutig mehr Gewicht eingeräumt wurde als dem Verbraucherschutz. Der Zeuge erklärte, dass es bisher keine einheitliche Linie des Ministeriums zur Auslegung des Chargenbegriffs gebe. Die kritischen Nachfragen hatte der Zeuge im Rahmen der Erstellung von FAQs für die Öffentlichkeit bereits am 01.09.2014 gestellt; diese FAQs wurden nie veröffentlicht. Die Öffentlichkeit wurde erst im Rahmen der Berichterstattung von SZ/BR im Mai 2015 informiert.
Der Zeuge Gerhard Zellner ist Abteilungsleiter für Verbraucherschutz im Umweltministerium. Er war allerdings im August 2014 drei Wochen und im September 2014 eine Woche im Urlaub. Vor seinem Urlaub, unmittelbar nach Eingang der ersten Schnellmeldung scheint er aber den Ernst der Lage durchaus erkannt zu haben: „Muss man da nicht vorsorglich Maßnahmen (Sperren) ergreifen? Ein erster Verdacht besteht schon, oder? Gruß Zellner“ schrieb er in einer Email an die Kollegen am 11.07.2014. Auf diesen Vorhalt erklärte der Zeuge, dass es in der Tat in so einem Fall geboten sei, möglichst schnell Maßnahmen zu ergreifen.
Erneut thematisierte MdL Florian von Brunn auch die Nachverfolgung über Zwischenhändler zur Klärung, ob Verbraucher in Bayern betroffen waren. Bereits am 13.08.2014 lag dem Ministerium die Kundenliste der Fa. Bayern-Ei vor, aus der klar hervorging, dass alleine 7 Kunden in Bayern beliefert wurden. Dabei handelte es sich auch um Zwischenhändler, die die Eier weiter verkauft haben. In einem Vermerk an die Hausspitze über einen dieser Zwischenhändler heißt es: „Herr W. verkauft nach eigener Aussage Eier an jeden, der Eier von ihm haben will. Dazu zählen auch: Supermärkte, Gastronomie, Obsthändler.“ Das Ministerium hat diese Möglichkeit schlicht übersehen: „Dass es einen Zwischenhändler in Bayern (W.) gibt, der bis letzte Woche Eier von Bayern Ei auch in EDEKA-Märkte vertrieben hat, war dem StMUV bis zum 23.06.2015 nicht bekannt.“ So ist es letztlich wenig verwunderlich, dass das Ministerium am 21.05.2015 die Regierung von Niederbayern nochmals um Mitteilung der Vertriebswege bittet, da diese aus den bisher vorliegenden Unterlagen nicht vollständig hervorgingen.
Der Zeuge räumte ein, dass auch im Landkreis Berchtesgadener Land zwei S. Enteritidis-Fälle bekannt geworden waren. Dort konnten auch nicht alle Eier zurückgerufen werden; die Verbraucher konnten nicht umfassend gewarnt werden. Zur Frage des Chargenbegriffs erläuterte er, dass die Verantwortlichen, also auch der Unternehmer, klären müssten, was eine Charge ist. Aus dem Ministerium habe es dazu keine Hinweise gegeben. Im Dezember 2015 habe es ein Gespräch mit der EU-Kommission über den Fall Bayern-Ei in Brüssel gegeben. Herr Zellner gab auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn an, dass das Umweltministerium versucht habe, die Anklageschrift gegen Herrn Pohlmann zu erhalten. Es wurde vermutet, dass sich darin Hinweise finden, die den Verbraucherschutz betreffen.
Als letzter Zeuge wurde Herr Dr. Barth, der Amtschef des Umweltministeriums, vernommen. Herr Dr. Bart ist seit 2011 Amtschef des Ministeriums. Er räumte ein, dass die Erfahrungen mit Bayern-Ei zu einer Reform der Lebensmittelüberwachung bei Geflügelgroßbetrieben geführt haben. Die uneinheitliche Koordinierung sei in der Tat ein Aspekt, der zu dieser Zentralisierung geführt habe. Ob Ministerin Scharf von ihrem Amtsvorgänger über die Sache informiert worden sei, wisse er nicht. Mit Minister Huber wurde jedenfalls nicht über die Möglichkeit einer öffentlichen Warnung diskutiert. Der Zeuge gab an, dass bei Salmonellen auf der Eischale in der Regel nur die Tagescharge zurückgenommen würde: „Wir handhaben es so.“ Er wisse, dass im Berchtesgadener Land betroffene Eier in den Handel gelangt sind. Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn teilte Herr Dr. Barth mit, dass das Umweltministerium inzwischen die Anklageschrift vom Landgericht Regensburg erhalten habe.
MdL Florian von Brunn wollte vom Zeugen auch wissen, welche Umstände letztlich zur Betriebsschließung im August 2015 geführt haben. Aus den Akten ergibt sich nämlich das Bild, dass die Umweltministerin „zum Jagen getragen“ werden musste: In einem Vermerk des Umweltministeriums an die Staatskanzlei Ende Juli 2015 wird abermals erläutert, warum nicht durchgegriffen werden soll: „Bei der Auswahl der Anordnungen und Maßnahmen im konkreten Einzelfall müssen die Behörden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Die Schließung eines Betriebs stellt den stärksten Eingriff in Grundrechte des Unternehmers dar und ist daher stets „ultima ratio“… Im vorliegenden Fall wurden die unter 1. beschriebenen Maßnahmen angeordnet. Dies stellt ein massives lebensmittelrechtliches Vorgehen gegen das Unternehmen dar.“ Staatsminister Huber war offenbar anderer Ansicht und notierte handschriftlich: „Es ist Zeit die ultima ratio zu ziehen. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit.“ Auch andere Minister waren mit der Handhabung nicht zufrieden: „Frau Ministerin Scharf hat gestern im Kabinett Informationen bezüglich Bayern-Ei vorgetragen – seitens der anderen Minister kamen einige Rückfragen bzw. Forderungen, deshalb erteilt die Ministerin folgende Aufträge zur Klärung und Bearbeitung: 1. Prüfung, ob Möglichkeit zur Betriebssperrung bzw. Produktionsbeendigung besteht?“ (Besprechungsprotokoll vom 5.8.2015) Der Zeuge konnte zu diesen Interventionen nichts sagen und meinte, dass die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft, die am 7.8.2015 übermittelt wurden, ausschlaggebend für die Betriebssperrung gewesen seien. Eine Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers und dem Verbraucherschutz sei erforderlich.
MdL Florian von Brunn freute sich, dass er seinen ganzen Geburtstag mit Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss verbringen durfte und wertvolle Erkenntnisse zur Aufklärung des Salmonellenskandals gewinnen konnte. Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Donnerstag, 01.02.2018, um 13:30 Uhr statt. Es werden u.a. Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller sowie Beamte des Gesundheitsministeriums vernommen.
19.12.2017
Heute hat die Opposition in einer gemeinsamen Pressekonferenz eine Zwischenbilanz gezogen. Bereits jetzt wurden eklatante Behördenfehler herausgearbeitet. Personalabbau und -mangel im Bereich des Verbraucherschutzes hatten verheerende Auswirkungen. Zudem hat man Bayern-Ei trotz ständiger gravierender Verstöße immer weiter machen lassen. „Man nahm es sehenden Auges hin, dass es einen nicht kontrollierbaren Skandal-Betrieb, eine tickende Zeitbombe, gab, bei dem man die Einhaltung verbraucher- und tierschutzrechtlicher Vorgaben weder überprüfen noch durchsetzen konnte. Stattdessen kungelte man mit Pohlmann auf eine nicht nachvollziehbare Weise.“ erklärte MdL Florian von Brunn. Es gab eine geradezu partnerschaftliche Beziehung zu den Behörden, mit denen er auf dem Höhepunkt des Skandals, am 12.08.2014, stundenlang „einvernehmlich“ und „konstruktiv“ diskutiert hatte, was zu tun sei; am Ende gab es „Empfehlungen“, die weit hinter dem zurückblieben, was notwendig gewesen wäre, um Gefahren für die Verbraucher abzuwenden. Unternehmerschutz ging vor Verbraucherschutz. MdL Florian von Brunn ging auch erneut auf die mangelnde Kooperation der Behörden mit europäischen Partnerländern und der Staatsanwaltschaft ein. Es wurde immer versucht, die Dimension des Skandals zu verharmlosen.
Weitere Informationen zur Pressekonferenz finden sich in der Pressemitteilung und dem dieser beigefügten Anhang.
14.12.2017
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat laut Pressemitteilung Strafanzeige gegen den anonymen Anzeigenerstatter gestellt, der gegenüber der Staatsanwaltschaft Korruptionsvorwürfe gegen mehrere (teils ehemalige) Mitarbeiter des Landratsamts erhoben hatte. Außerdem habe man sich bei der Landtagspräsidentin über die Verlesung der Namen dieser Mitarbeiter beschwert. Die SPD-Fraktion hatte dieses Schreiben nicht öffentlich gemacht. Dem Landratsamt ist insofern zuzustimmen, als die dort erhobenen Anschuldigungen ganz offensichtlich haltlos sind. Eine Debatte über anonyme Korruptionsvorwürfe ins Blaue hinein ist auch wenig zielführend.
07.12.2017
Die Zeuginnen Elisabeth Fischer und Dr. Petra Loibl haben sich schriftlich an den Untersuchungsausschuss gewandt. Sie beschweren sich darin insbesondere über das Playmobil-Video der SPD-Fraktion. Es handle sich dabei um eine Verunglimpfung des Verbraucherschutzes.
Es ist erstaunlich, dass sich Zeugen beim Untersuchungsausschuss über die Pressearbeit der SPD-Fraktion beschweren. Es schreibt auch nicht der Landrat, sondern zwei seiner Mitarbeiterinnen. Offensichtlich ist die Verärgerung über die gute und akribische Aufklärungsarbeit der SPD-Fraktion so groß, dass man sich nicht mehr anders zu helfen weiß. Eine weitere Vertuschung ist nicht mehr möglich. Die Landräte haben sich im Untersuchungsausschuss ja auch über die Arbeit der Staatsanwaltschaft beschwert. Dass die zahlreichen Fehler der Landratsämter so deutlich herausgearbeitet wurden, ist sicherlich schmerzhaft, wobei die politische Verantwortung dafür natürlich beim Umweltministerium liegt. Nicht die Pressearbeit der SPD-Fraktion ist eine Verunglimpfung des Verbraucherschutzes, sondern das eklatante Behördenversagen im Rahmen des europaweiten Salmonellenskandals. Das Playmobil-Video bringt die Sache perfekt auf den Punkt. Es ist auch wenig überraschend, dass das CSU-Mitglied Dr. Petra Loibl (Vorsitzende der Frauen-Union im Kreis Dingolfing-Landau) sich hier politisch einmischt und verzweifelt versucht, der CSU-Ministerin beizuspringen.
05.12.2017
Heute wurden Beamte des LGL als Zeugen vernommen. Die Sitzung dauerte von 10 bis 23 Uhr.
Als erste Zeugin wurde die damalige Pressesprecherin, Claudia Schuller, befragt. Sie erklärte, dass die Amtsleitung die Leitlinien für die Öffentlichkeitsarbeit vorgebe. Ende August 2014 habe es keine Diskussionen über eine öffentliche Warnung gegeben. Die Amtsleitung habe gesicherte Informationen abwarten wollen; dann hätte man aber nichts mehr machen können, weil die Eier schon weg waren. Man habe FAQ für Bürger entwickelt, die Amtsleitung habe aber entschieden, diese nicht online zu stellen. Aus dem Ausland habe sie vor allem mit einem österreichischen Journalisten zu tun gehabt. Über die ständigen Nachfragen von SZ und BR „waren die Kollegen erstaunt“ und „nicht begeistert“: „Der BR sagt uns auch nicht, wann er Redaktionssitzung hat.“ MdL Florian von Brunn sprach die Zeugin auf Vermerke in den Akten an, wonach die Antworten auf Pressenanfragen mit Pohlmann abgestimmt und nach seinen Vorstellungen abgeändert wurden. Auch die Zeugin war über die Absprachen verwundert. Sie berichtete, dass sie selbst auch mit Pohlmann telefoniert habe. Er habe nicht gewollt, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass seine Hennen aus Tschechien sind: „Das geht niemanden was an.“ Zur Rückverfolgung der Lieferwege führte die Zeugin aus, dass es Schwierigkeiten gegeben habe, alle Kunden zu finden. Viele Fälle seien nicht zuordenbar gewesen. Die wichtigste Reaktion auf die Gefahreneinschätzung sei der Hinweis gewesen, dass man Eier abkochen soll.
Die Zeuginnen Dr. Rotter und Dr. Beier waren beide an der Sonderkontrolle bei Bayern-Ei am 22.05.2015 beteiligt. Die Zustände dort waren erschreckend. Dr. Beier berichtete, dass ihr Vogelmilben über die Brille gelaufen seien.
Die Zeugin Dr. Zimmermann hatte 2015 das Hygienekonzept bei Bayern-Ei überprüft und zahlreiche Mängel festgestellt. Sie erläuterte, dass es Gerüchte gegeben habe, wonach in einer Staubprobe mehr zu finden sei, tatsächlich aber eine Kotprobe genauso gut sei. Eine EU-Regelung hierzu gebe es nicht. Erst 2016 sei ein Leitfaden erschienen, wie Proben zu nehmen seien. Dass eine Probe – wie in Dingolfing (Ettling) – doppelt gecheckt werde, sei unüblich. Auch sie berichtete vom erheblichen Stellenabbau beim Labor des LGL, wo rund 100 Stellen gestrichen wurden. MdL Inge Aures sprach die Zeugin auf eine Email von ihr an das Umweltministerium zur Vorbereitung der Ministerin für eine BR-Sendung an: „„Problematisch ist natürlich, dass meine Übersicht für 2014 gezeigt hat, dass sehr viele eigentlich zu untersuchende Betriebe, nicht untersucht wurden...“; die Zeugin bestätigte, dass 2014 sehr viele Betriebe, die hätten untersucht werden müssen, nicht kontrolliert wurden. Dies sei wohl dem Stellenabbau geschuldet. Sie habe diese Information auch an die Amtsleitung weitergegeben.
Die Zeugin Dr. Martina Höfer ist Veterinärin und hat die Bayern-Ei-Standorte mehrfach kontrolliert. Sie hat die Lichtverhältnisse und die Mattensituation dort tierschutzrechtlich bewertet. Sie war am 12.07.2011 in Aiterhofen (Straubing-Bogen) und hat die Lichtverhältnisse beanstandet. Am 24.01.2013 war sie in Ettling (Dingolfing-Landau) und hat dort ebenfalls die Lichtverhältnisse beanstandet. Am 24.10.2013 war sie in Tabertshausen (Deggendorf) und hat dort wiederum die Lichtverhältnisse beanstandet. Sie erläuterte, dass Pohlmann dunkles Rotlicht in allen Ställen installiert hatte. In ihrem Gutachten vom 14.02.2012 heißt es:
„Zusammenfassend entspricht die vorgefundene Beleuchtung nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben.“
Sie hatte dies auch mit Pohlmann selbst besprochen; die Umstellung auf eine ordentliche, helle Beleuchtung sei kein großer zeitlicher Aufwand. Pohlmann habe aber nicht investieren wollen. Die Zeugin erläuterte, dass eigentlich geplant war, alle Bayern-Ei Standorte diesbezüglich an einem Tag (12.07.2011) zu kontrollieren, dies aber aus zeitlichen Gründen nicht erfolgte. Letztlich brauchte man dann statt einem Tag fast 2 Jahre. Sie erklärte, dass das Rotlicht, welches Bayern-Ei verwendete, unzulässig ist, weil die Tiere „blind“ gehalten werden, man habe nichts mehr sehen können. Verletzungen seien schwer zu erkennen und Kontrollen werden erschwert. Man habe nur mit einer Stirnlampe durch die Ställe gehen können. Selbstverständlich seien die gutachterlichen Ergebnisse – nämlich dass das angebrachte Rotlicht unzulässig ist – auf alle Standorte zu übertragen gewesen, dennoch habe Pohlmann immer nur dort langsam umgestellt, wo zuvor die Kontrolle stattgefunden hat. Obwohl er also schon nach der Kontrolle 2011 wusste, dass das Rotlicht verboten ist, hat er im Standort Ettling erst nach der Kontrolle 2014, mithin 3 Jahre später, allmählich die Lichtverhältnisse angepasst.
Die Zeugin hatte bei ihren Kontrollen auch festgestellt, dass keine ordnungsgemäße Tierkontrolle stattgefunden hat, dass unzulässige Scharmatten eingebaut waren, dass ein Befall mit der Vogelmilbe vorlag und dass die Hühner teilweise panisch waren. Sie erklärte, dass man für eine Vollkontrolle des Betriebs eigentlich 88 Tage bräuchte. Aus tierschutzrechtlicher Sicht sei im Übrigen ein Überbesatz nie zulässig, auch nicht unter Einberechnung der Sterberate der Hühner.
Im Nachgang der Sonderkontrolle vom 22.05.2015 hatte sie gemeldet, dass in Ettling 50.000 Tiere mehr als erlauft waren. Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn erläuterte sie, dass die Spezialeinheit Tierschutz keine Vollzugsbefugnisse habe. Der Abgeordnete fragte auch zur Unzulässigkeit der Einstreumatten nach: Aus einer Email des Umweltministeriums an die Regierung von Niederbayern vom 20.12.2013 ergibt sich, dass Pohlmann einfach ohne Genehmigung unzulässige Matten eingebaut hat:
„Pohlmann hat sie dann ohne Wissen des Veterinäramts nach und nach gegen die harten ausgetauscht und war sich angeblich nicht bewusst, dass sie nicht den Vorgaben entsprechen.“
Die Zeugin hat sich die Matten am 23.01.2014 vor Ort angesehen und kam zu folgendem Ergebnis: „In der von der Fa. Big Dutchman produzierten Form entsprechen die Einstreumatten vom Typ „Wellix“ nach Auffassung des LGL, Sachgebiet Tierschutz, nicht den Anforderungen der TierSchNutztV.“ In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem Anruf Pohlmanns direkt im Ministerium, in dem er mit Presse und politischen Kontakten droht: „Ob er weitere Anstrengungen auf politischer Ebene unternimmt, können wir nicht abschätzen, wollten Dich aber vorsichtshalber über den Fall informieren.“ (Email des Umweltministeriums vom 20.12.2013) Die Zeugin konnte allerdings nicht sagen, welche politischen Kontakte gemeint waren.
Der Zeuge Albert Rampp erläuterte, dass man im LGL lange um eine Berechtigung für TIZIAN gekämpft habe. Er hatte auch an der Besprechung bei der Regierung von Niederbayern am 12.08.2014 teilgenommen. Man habe nur die Rücknahme einer Tagescharge empfohlen, weil aus seiner Sicht die Chargenvermutung gelte. Dies bezöge sich auf die Tagescharge. Die Frage, ob man im Nachhinein Fehler erkannt habe, wollte der Zeuge nicht beantworten. Man habe nur die „damals-Betrachtung“. Er könne nicht sicher ausschließen, dass Eier an Endverbraucher in Bayern gelangt sind. In einer Email der Regierung von Niederbayern vom 21.05.2015 an ihn heißt es:
„…dass generell die Aussage, dass Eier der Handelsklasse A der Fa. Bayern-Ei nicht an Verbraucher in Bayern gelangen, nicht getroffen werden kann.“
MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen auf ein Schreiben des LGL vom 27.01.2016 an die Staatsanwaltschaft an, in dem versucht wurde, den Salmonellenskandal zu verharmlosen. Er hatte darin behauptet, das Ausmaß des Ausbruchs sei deutlich weniger umfangreich als bislang angenommen. Vermutlich sollte damit erreicht werden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht weiterhin priorisiert. Es dürfte klar gewesen sein, dass bei erfolgreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft letztlich das LGL in die Kritik gerät, weil die Behörde nichts unternommen hatte und völlig andere Behauptungen aufgestellt hatte. Der Zeuge berichtete auch von einem Telefonat zwischen Dr. Zapf und Oberstaatsanwalt Dr. Pfaller. Das LGL habe auch versucht, die Anklageschrift zu erhalten.
Herr Rampp berichtete auch davon, dass die gesetzlichen Vollzugsbefugnisse der Spezialeinheit per ministerieller Verfügung für subsidiär erklärt worden seien.
MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen auch die Hilferufe aus Österreich vor, die keine Informationen aus Bayern bekommen hatten:
„Leider haben wir bislang von der Fa. Bayern-Ei GmbH noch immer keine Informationen über deren Vertriebswege in Österreich erhalten…Da es für mich erstaunlich ist, dass Eier eines bekannt Salmonellen-positiven Bestandes an Altersheimküchen in Österreich geliefert werden konnten, möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die de facto Verweigerung einer zeitgerechten Übermittlung der Vertriebswege in Österreich die Aufklärung der Ausbruchsaufklärung behindert und daher nicht akzeptabel scheint.“ (Email vom 10.08.2014)
Auch das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kritisierte das LGL in einer Email vom 26.08.2014:
„Bereits anhand der Originalmeldung wird deutlich, dass aus Sicht der Österreicher ein großer Informationsbedarf besteht, den meines Erachtens Bayern zunächst nur zögerlich nachgekommen ist.“
Der Zeuge erinnerte sich daran, dass Professor Allerberger von der zuständigen österreichischen Behörde mehr Informationen haben wollte. Herr Rampp war auch zuständig für die inhaltliche Beantwortung von Presseanfragen. In diesem Zusammenhang hat er am 2.4.2015 die Frage nach etwaigen Todesfällen so beantwortet: „Bisher waren und sind uns in diesem Zusammenhang keine Todesfälle bekannt.“ Tatsächlich hatten England und Österreich aufgrund einer Abfrage über das RASFF-System am 31.03.2015 Todesfälle gemeldet. In einer Vorlage wurde auch dieser Satz gelöscht: „Jedoch wurde am 31.10.2013 die nach Ansicht des Veterinäramts nicht ausreichende Reinigung und Desinfektion und zu kurze Leerstandszeiten der Stallabteilungen bemängelt.“
Der Zeuge Peter Wallner ist Leiter der Spezialeinheit am LGL. Er berichtete, dass es bei Kontrollen vorkomme, dass die Betriebe vorbereitet sind. In der akuten Phase bei Bayern-Ei habe es keine Rückmeldung vom Umweltministerium gegeben. Der Zeuge ist der Meinung, dass man bei gängigen Zoonoseerregern generell eine Typisierung vornehmen sollte; das derzeitige Vorgehen reiche nicht aus und müsse ausgebaut werden. Der Zeuge war auch Teilnehmer der Besprechung mit Pohlmann am 12.08.2014: Pohlmann habe dort versucht, die Aussage der Schnellwarnung zu relativieren, es handle sich nur um einen Verdacht. Dieser Ansatz sei aber nicht weiterverfolgt worden. Man habe diskutiert, ob man verlangen könne, dass er alle Eier zurücknimmt und nicht nur die Tagescharge. Man glaubte jedoch, dass man dies nicht verlangen könne. Der ausgesprochenen Empfehlung sei Pohlmann nocht nachgekommen. Ein Jurist hat an der Besprechung nicht teilgenommen. In Bezug auf die Klagen aus Österreich, man habe keine Informationen aus Bayern bekommen, rechtfertigte der Zeuge das Vorgehen des LGL durch den Versuch, die Verantwortung abzuwälzen: Er habe gehört, dass man in österreichischen Altenheimen keine rohen Eier verarbeiten dürfe. Nach der Logik wäre es letztlich egal, ob man Salmonelleneier ausliefert oder nicht, die Leute wären immer selbst schuld. Professor Allerberger sei dann am 13.08.2014 zu einem Gespräch ans LGL gekommen und habe dann die Daten zu den Vertriebswegen erhalten.
Zur Kooperation mit der Staatsanwaltschaft äußerte sich der Zeuge wie folgt: „Wir kennen uns im Lebensmittelrecht besser aus als die Staatsanwaltschaft.“
MdL Florian von Brunn fragte den Zeugen, ob man sich den die Daten der in Bayern erkrankten besorgt habe, um das Salmonellengeschehen nachzuvollziehen. Aus Sicht des Zeugen habe dazu keine Notwendigkeit bestanden.
Völlig verwundert war der Zeuge auch über die Recherchen der SPD in Bezug auf die angeblich zurückgenommene Charge, die nach Ungarn verkauft worden war. Er war sich sicher, dass diese zurückgenommen worden sei. In einer Email des Landratsamts Dingolfing-Landau vom 08.09.2014 heißt es: „bei der Besprechung bei der Regierung von Niederbayern am 12.08.2014 wurde mit Herrn Pohlmann die freiwillige Rücknahme der bereits ausgelieferten Eier (lt. Angaben Pohlmann 151.000 Stck) vereinbart…Daraufhin teilte uns die Fa. Bayern-Ei mit, dass am 07.08.2014 eine Verladung von 660 LAP a. 360 Eier = 237.600 Eier erfolgte, diese kamen am 07.08.2014 in Ungarn an. Am 08.08.2014 eine Verladung von 420 LAP a. 360 Eier = 151.200 Eier erfolgte, diese kamen am 09.08.2014 in Ungarn an. Es wurden somit insgesamt 388.800 Eier an die Firma geliefert….Die Lieferung am 07.08.2014 wurde von der Fa. Bayern-Ei bei der Angabe der ausgelieferten Eier übersehen, da die Eier aus Wallersdorf nur ein Teil einer größeren Lieferung waren.“ Die Behörden hatten sich hier auf die Behauptungen Pohlmanns verlassen, die falsch waren. Tatsächlich hatte Pohlmann dann wohl nicht einmal die vereinbarten 151.000 Eier zurückgenommen. Dies ergibt sich aus einer Folgemeldung aus Ungarn vom 25.08.2014: „Die eingegangenen Lieferungen wurden unmittelbar nach dem Verpacken in Ungarn in den Verkehr gebracht. Nach Aussagen des ungarischen Unternehmers wurden keine Informationen des deutschen Handelspartners bezüglich der industriellen Bestimmung erhalten.“
Der Zeuge Dr. Stefan Hörmanndorfer berichtete aus wissenschaftlicher Sicht, dass die englischen Kollegen alle 3 clades (clades 1,2 und 3) auf Bayern-Ei zurückführen konnten. Die Vermutung, dass clade 3 auf den tschechischen Standort zurückzuführen sei, sei nicht beweisbar. Die Auswertung einer positiven Probe dauere in der Regel 12 bis 14 Tage. Am 4./5.8.2014 sei eine Probe an zwei Standorten falsch genommen worden, die zur Untersuchung notwendige dritte Probe sei nicht da gewesen. Der Zeuge hatte auch die positive Probe vom 3.12.2013 (Aiterhofen) ausgewertet. Im Rahmen des Salmonellenausbruchs im Sommer 2014 war ihm aufgefallen, dass aufgrund dieser Probe keine Maßnahmen ergriffen wurden. Mit Email vom 19.08.2014 an die Regierung von Niederbayern hakte er daher nach. Dr. K., Veterinär am Landratsamt Straubing-Bogen, erklärte daraufhin, er hätte damals mit dem Zeugen telefoniert und dieser hätte zu einer neuen Probe geraten. Der Zeuge hat dieses Gespräch anders in Erinnerung: er habe keine Empfehlung abgegeben, der Veterinär müsste über sein Vorgehen selbst entscheiden. Aus seiner Email vom 19.08.2014 ergibt sich, dass er erwartet hatte, dass Maßnahmen ergriffen werden. Er fragt darin nämlich die Behörden vor Ort, was sie aufgrund des Ergebnisses unternommen hätten und wann die betreffende Herde ausgestallt worden sei. Erneut hat sich der Eindruck verfestigt, dass hier eine positive Salmonellenprobe (Samonella Enteritidis) aus einer amtlichen Routinekontrolle vertuscht wurde.
Der Zeuge berichtete davon, dass er und weitere Wissenschaftler eine weitere Publikation zu Bayern-Ei planen. Es gibt bereits einige internationale Veröffentlichungen zu diesem Salmonellenausbruch. Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn räumte der Zeuge diesbezüglich ein, dass er für eine Analyse stets die Daten aus England als Grundlage nehme (z.B. konkrete Datumsangaben) und diese auch nicht überprüfe.
Die Zeugin Dr. Messelhäuser arbeitet seit 2004 am LGL. 2014 sei es wegen einer Erkrankung im Labor personell eng gewesen. Darauf sei auch die lange Beprobungsdauer zurückzuführen. Das Ministerium habe von dieser Problematik allerdings erst aus dem Medien erfahren. Die Besprechung mit Pohlmann am 12.08.2014 habe sie als „konstruktiv“ erlebt. Die Zeugin ist der Meinung, man dürfe auch Eier, die positiv auf Salmonellen getestet sind, weiter als A-Eier ausliefern, wenn man nur einen Sicherheitshinweis („bitte durcherhitzen“ usw.) anbringen würde. Bei einem lebensmittelrechtlichen Salmonellenbefund wäre es ok, wenn der Endverbraucher die belasteten Eier kaufen könne, solange ein Warnhinweis vorhanden sei. Auffällig ist, dass bei den zuständigen Behörden sämtliche Tierärzte juristische Meinungen vertreten, die unhaltbar sind, und offenbar kein Jurist vorhanden ist, der den Mitarbeitern die Rechtslage erklärt. Kein Wunder, dass auch bei der Besprechung mit Pohlmann am 12.08.2014 kein einziger Jurist anwesend war, obwohl über juristische Fragen diskutiert wurde. Nur so lässt sich wahrscheinlich auch erklären, dass das LGL mehrfach ohne Rechtsgrundlage versucht hat, die Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft zu erhalten; letztlich wollte man die Ermittlungsergebnisse verharmlosen, damit eigene Fehler nicht an die Öffentlichkeit kommen.
Für etwas Aufsehen sorgte zwischenzeitlich die Anwesenheit einer Mitarbeiterin des LGL im Zuschauerraum, die sich in den Pausen mit den Zeugen unterhielt.
Die nächste Sitzung findet am 23.01.2018 statt. Es werden Beamte des StMUV vernommen. Die weiteren Sitzungen finden voraussichtlich am 01.02.2018 (Beamte anderer Ministerien, Staatsanwaltschaft), 06.02.2018 (sachverständige Zeugen aus Deutschland, Österreich und England), am 01.03.2018, 12.03.2018, 15.03.2018 und 21.03.2018 (Dr. Zapf, Minister und Ministerpräsident) statt.
30.11.2017
Heute wurden Zeugen aus den Reihen der Regierung von Niederbayern, eine Zeugin, die früher bei der Regierung von Oberbayern war, sowie zwei (weitere) Zeuginnen des Landratsamts Dingolfing-Landau vernommen:
Als erste Zeugin wurde Claudia Thielen vernommen. Frau Thielen leitet interessanterweise aktuell die neue Kontrollbehörde (KBLV) in Kulmbach; in Sachen Bayern-Ei war sie als Sachgebietsleiterin Futtermittel bei der Regierung von Oberbayern involviert.
Frau Thielen berichtete davon, dass ihre (damalige) Behörde im Vorfeld des Salmonellenskandals mehrmals zur Überprüfung im Betrieb (Futtermittelwerk in Aiterhofen) war; bemängelt wurde insbesondere das Reinigungs- und Desinfektionskonzept. Es habe mehrere Monate gedauert bis die Mängel abgestellt wurden. Ihre Behörde habe drei Verstöße registriert und ein Bußgeld verhängt. Bei einer Eigenkontrolle im Oktober 2015 habe es einen Salmonellenfund gegeben. Die Zeugin hat entsprechende Informationen dazu unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Der Zeuge Dr. Yun von der Regierung von Niederbayern erklärte, dass eine Gesundheitsgefahr nicht bestanden hätte, da ein Salmonellenfund auf Eiern keine Gesundheitsgefahr darstelle. Zur Diskussion mit Herrn Pohlmann am 12.08.2014 bei der Regierung von Niederbayern teilte er mit, dass man insbesondere auch auf die wirtschaftlichen Interessen von Bayern-Ei geachtet habe; es sollten weiter Eier ausgeliefert werden. Die Vorbesprechung der Behördenmitarbeiter habe um 9 Uhr begonnen, ab 10 Uhr sei dann Pohlmann dazu gekommen. Mit ihm habe man dann bis ca. 14:30 Uhr diskutiert. Letztlich wurde ihm empfohlen, eine Tagescharge zurückzunehmen. MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen eine Email des Umweltministeriums vom 10.09.2014 vor:
„M.E. hätte auch der Erfolg der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen überprüft werden müssen, bevor wieder A-Eier in Verkehr gelangen hätten dürfen. D.h. nach Abschluss der Maßnahmen erneute Probenahme und Inverkehrbringen von A-Eiern nur nach negativem Testergebnis. Solange die Ursache nicht 100% klar ist und durch weitere Proben die Salmonellenfreiheit sicher nachgewiesen wurde, hätten m.E. keine A-Eier mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Zipfel/Rathke zum Chargenbegriff des Art. 14 Abs. 6 Basis-VO: „Unter einer Charge kann in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für das Los in § 1 Abs. 2 LKV die Gesamtheit von Lebensmitteln verstanden werden, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden.“ Ein Abstellen auf die Tagesproduktion bei Hühnern, die Eier legen, ist m.E. nicht sinnvoll. Die Charge müsste m.E. deshalb, wenn die Eintragsquelle unklar ist, alle Eier umfassen, die vom Salmonellen-Nachweis ab bis zum Nachweis der Salmonellenfreiheit im Betrieb produziert wurden.“
Herr Dr. Yun meinte, das habe man damals nicht so gesehen; das Ziel war, dass Bayern-Ei weiter Eier ausliefern konnte. Daher habe man jeweils nur Tageschargen zurückgenommen. Auch in einer Email vom 23.09.2014 hat das Umweltministerium die Rücknahme von nur einer Tagescharge vom 26.08.2014 gerügt. Der Zeuge erklärte ferner, die Eier seien nur bei Großhändlern und nicht bei Endverbrauchern gewesen, so dass eine Warnung nicht erforderlich gewesen sei. Das Ministerium hatte seine Darstellung hierzu in einer Email vom 11.09.2014 bemängelt: „Klarstellung fehlt, ob an Verbraucher gegangen oder nicht. Davon abhängig Erläuterung zum Rückruf.“ Herr Dr. Yun räumte ein, dass es durchaus notwendig und sinnvoll sei, bei einem Salmonellenfund eine gründliche Reinigung durchzuführen. Von einzelnen epidemiologischen Einheiten könne man nur ausgehen, wenn die einzelnen Ställe wirklich komplett getrennt seien, also auch nicht etwa durch Laufbänder verbunden sind. Diese Einstufung ist sehr relevant: ein Salmonellenfund hat Auswirkungen für die gesamte epidemiologische Einheit; getrennte Einheiten könnten dagegen weiterhin A-Eier ausliefern. Auch die Annahme von getrennten epidemiologischen Einheiten bei Bayern-Ei (in Ettling) sei auf die Berücksichtigung der unternehmerischen Interessen zurückzuführen.
Die Zeugin Brauneis war für die Schnellwarnungen in der Sache zuständig; sie war bei der Besprechung am 12.08.2014 zugegen, anschließend aber im Urlaub. Bayern-Ei habe 2014/15 Restaurants und Gastronomie in der Umgebung beliefert; dies sei auch eine Lieferung an Endverbraucher, die sich z.B. in der Bäckerei ein Eiersandwich kaufen. Aus einer Mail der Zeugin geht auch hervor, dass betroffene Eier Endverbraucher erreicht haben.
Der Zeuge Dr. Stadtmüller ist der Leiter der Gesundheitsabteilung bei der Regierung von Niederbayern. Mitte Juli 2014 habe man Erkenntnisse über vermehrte Salmonellenausbrüche in Niederbayern und der Oberpfalz erhalten. Es handle sich um ein Ausbruchsgeschehen. Eine Gesundheitsgefahr für die Bürger in Bayern habe durch den Salmonellenskandal bestanden: „Es wäre abwegig, zu behaupten, die Fälle in Bayern hätten damit nichts zu tun.“ Mitte Juli 2014 seien die Fälle dann auch in Verbindung mit einem Ausbruchsgeschehen in Frankreich gebracht worden. Es sei auffällig, dass dieser bestimmte Lysotyp so häufig vorkam. Die Daten der Erkrankten seien von den Lebensmittelüberwachungsbehörden nicht angefordert worden. Es sei auch nicht in Erwägung gezogen worden, die Öffentlichkeit zu warnen. Die Besprechung mit Pohlmann am 12.08.2014 habe er als konstruktiv und nicht angespannt erlebt. Man habe nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Der Zeuge Lehner hat die Angelegenheit auf Seiten der Regierung von Niederbayern koordiniert; er hat auch das Besprechungsprotokoll vom 12.08.2014 gefertigt. Auch er erlebte die Besprechung als sehr sachlich. In einem Aktenvermerk vom 13.08.2014 heißt es über eine Mitteilung des Zeugen Lehner: „Herr Pohlmann kann auf eigenes Risiko die Eier auf den Markt bringen, sollte bei den Proben Salmonellenbefall festgestellt werden, sind die Eier auf Risiko Pohlmann zurückzuholen.“ Herr Lehner meinte dazu, dass das Inverkehrbringen auf das Risiko des Unternehmers ginge, man habe ihn schließlich auf seine Sorgfaltspflicht aufmerksam gemacht. Zur Rechtsauffassung des Umweltministeriums, man hätte nicht nur jeweils eine Tagescharge zurücknehmen dürfen, teilte er mit, dass man dies damals nicht gewusst habe. Er räumte hierzu aber ein, dass der Erfolg der Reinigungsmaßnahmen hätte überprüft werden müssen. Auch eine Leerstandsphase wäre sinnvoll gewesen; Pohlmann habe dagegen „sukzessive“ aus- und eingestallt, d.h. die Ställe waren niemals vollständig leer. Bei einer solchen Überlappung sei eine ordentliche Reinigung „schwierig“. MdL Florian von Brunn erläuterte, dass sich aus den Akten ergäbe, dass Bayern-Ei die eigenen Angaben über die Auslieferung von A-Eiern im Nachhinein korrigiert habe, da man sich angeblich vertan hatte (27.06. statt 11.06.2014). Dadurch waren tagelang A-Eier im Umlauf, von denen die Behörden gar nichts wussten, weil sie sich wieder nur auf die Angaben von Bayern-Ei verlassen haben. Die Annahme getrennter epidemiologischer Einheiten in Ettling sei eine „Fehleinschätzung“ gewesen. Warum man laut Protokoll Pohlmann bei der Besprechung am 12.08.2014 nur „Empfehlungen“ ausgesprochen hat, konnte der Zeuge nicht erklären.
Der Zeuge Johann Köppl ist als Jurist bei der Regierung von Niederbayern tätig; er hat allerdings nicht an der Besprechung vom 12.08.2014 teilgenommen. Dort war kein Jurist anwesend. Der Zeuge berichtete, dass er Ende August 2014 einen Anruf der Staatsanwaltschaft Regensburg erhalten habe. Diese hatte einen Hinweis von einem Medienvertreter erhalten und wollte nun von ihm wissen, ob der Salmonellenausbruch bei der Regierung von Niederbayern bekannt sei. Dies bejahte er. Er habe dann mit der Staatsanwältin über eine mögliche Strafbarkeit diskutiert. Er selbst war der Ansicht, dass keine Hinweise auf strafbares Verhalten vorlägen. MdL Inge Aures fragte den Zeugen, warum er nicht von sich aus den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft gemeldet habe. Nach dem Telefonat hatte er auch einen Vermerk gefertigt, in dem er rechtfertigt, warum eine Mitteilung unterblieben war. Herr Köppl beharrte darauf, dass aus seiner Sicht damals keine Anhaltspunkte für Straftaten vorgelegen hätten. Ferner erklärte er, dass der vorgesehene jour fixe aus zeitlichen Gründen nicht regelmäßig stattfinde. Auf Vorhalt von MdL Inge Aures erläuterte der Zeuge, dass Pohlmann im Dezember 2016 400.000 Hühner aus Tschechien in Niederbayern einstallen wollte, obwohl es ihm untersagt war. Die Entscheidung, nicht öffentlich zu warnen, sei „gemeinsam“ getroffen worden. Herr Köppl teilte mit, dass die Eier nicht den Endverbraucher erreicht hätten, wenn sie an Gastronomie oder Bäckereien abgegeben werden, auch wenn diese die Eier dem Endverbraucher (z.B. als Salat oder Sandwich) verkaufen. Dies sei aber umstritten.
Die Zeugin Dr. Fischer-Reska, eine Veterinärin des Landratsamts Dingolfing-Landau, erläuterte, dass man bei Kontrollen nur Stichproben mache, da mehr wegen der personellen Ausstattung nicht möglich sei. Bei Bayern-Ei gab es 8.600 Käfige auf 10 Etagen. Selbst für eine Stichproben-Kontrolle müssen man „sich Zeit stehlen“. Ihr sei allerdings die sehr oberflächliche Reinigung bei Bayern-Ei aufgefallen. Die Veterinärin berichtete, dass sie die künstliche Aufspaltung des Betriebs in Ettling in mehrere epidemiologische Einheiten skeptisch gesehen habe.
Als letzte Zeugin wurde die Veterinärin Dr. Loibl vom Landratsamt Dingolfing-Landau vernommen. Zur Besprechung am 12.08.2014 bei der Regierung von Niederbayern führte sie aus, dass es Unmut beim Landratsamt gegeben habe; es sei schwierig, diesen großen Betrieb bei Reinigung und Desinfektion in den Griff zu bekommen. Sie erinnerte sich auch, dass der Veterinär Dr. K. (Landratsamt Straubing-Bogen) sich vergeblich für längere Leerstandszeiten eingesetzt habe. Das Landratsamt Dingolfing-Landau sei das Landratsamt „mit den weitesten Verzweigungen“; eine direkte Zuordnung der Lebensmittelüberwachung zur Veterinärabteilung gebe es dort nicht. Die Bewertung der epidemiologischen Einheit sei „gängige Auffassung“ im Landratsamt gewesen. Die Zeugin berichtete ebenfalls von einer schwierigen Personalsituation; man habe tageweise Abordnungen von der Regierung erhalten. Die Veterinärin hatte auch massiven Überbesatz in den Käfigen festgestellt. Die Sitzung endete um 22:50 Uhr.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 5.12.2017 statt. Es werden Beamte des LGL vernommen.
30.11.2017
Das Landratsamt Straubing-Bogen hat in einer Pressemitteilung auf die Zeugenvernehmungen vom 28.11.2017 reagiert. Das Landratsamt teilt darin mit, dass auch zwischen 2010 und 2014 lebensmittelrechtliche Kontrollen in das EDV-System TIZIAN eingetragen wurden. Eingescannte Dokumente seien auf CD-ROM übergeben worden. Hintergrund ist, dass dem Untersuchungsausschuss ein Ausdruck der Risikobeurteilungen aus TIZIAN vorliegt, der keine Einträge für diesen Zeitraum aufweist.
Dazu ist Folgendes zu sagen: Es wurde nicht behauptet, dass in diesem Zeitraum keine Kontrollen stattgefunden hätten. Im Gegenteil: Es wurde insbesondere moniert, dass trotz ständiger erheblicher Beanstandungen bei den Kontrollen jahrelang keine Bußgelder verhängt wurden. Es geht hier vielmehr darum, welche Einträge in TIZIAN vorgenommen wurden. Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 20.09.2017 hat der Untersuchungsausschuss beschlossen, dass das Umweltministerium einen aktuellen und historischen Ausdruck für alle Bayern-Ei-Standorte vorlegen muss; dies hat das Ministerium dann auch getan (wovon das Landratsamt Straubing-Bogen vermutlich nichts weiß).
Aus diesem Ausdruck ergibt sich für Straubing-Bogen folgendes Bild:
Der letzte Eintrag in diesem Ausdruck (Risikobeurteilung) vor dem Salmonellenausbruch datiert vom 21.10.2010 (Kontrolleur Eckmann). Vermerkt ist darin eine Kontrollfrist von 12 Monaten. Somit hätte es zwischen 2010 und 2014 weitere Risikobeurteilungen geben müssen (in vergleichbaren Ausdrucken anderer Behörden finden sich durchschnittlich zwei Einträge jährlich). Der nächste Eintrag datiert dann vom 10.12.2014 (Kontrolleur Dr. K.). All diese Einträge wurden allerdings im Juli 2015 von einem Veterinär des Landratsamts Straubing-Bogen geändert, worauf er bei der Vernehmung auch angesprochen wurde. Dieser Ausdruck aus TIZIAN, der vom Umweltministerium stammt, wurde den Zeugen vorgelegt. Sie konnten jedenfalls nicht erklären, warum zwischen 2010 und 2014 kein Eintrag zu finden ist. Das Landratsamt hat im Übrigen auch den Vorhalt eines anonymen Schreibens, das an die Staatsanwaltschaft gerichtet war und Korruptionsvorwürfe gegen etliche Mitarbeiter des Landratsamts enthielt, kritisiert. Dieser Vorhalt wurde dem Landrat nicht von Abgeordneten der SPD-Fraktion gemacht. Es gibt auch in der Tat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese anonymen Behauptungen zutreffen würden.
28.11.2017
Heute wurden Zeugen aus dem Landratsamt Straubing-Bogen, allen voran Landrat Josef Laumer, vernommen.
Auch Landrat Laumer klagte über personelle Engpässe bei der Lebensmittelüberwachung. Er habe auch mehrfach darauf hingewiesen, dass Großbetriebe wie Bayern-Ei schwierig zu kontrollieren seien. Im Betrieb, für den sein Landratsamt zuständig war, habe es 8.400 Käfige mit jeweils 40-50 Hühnern gegeben.
MdL Florian von Brunn sprach den Landrat auf Hinweise darauf an, dass er in der Sache einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Landrat Laumer erklärte, dass er für Mitarbeiter des Landratsamtes, die von der Polizei als Zeugen vernommen werden sollten, einen ihm bekannten Rechtsanwalt zur Beratung vermittelt habe, dafür aber nicht aufgekommen sei. Er war im Rahmen seiner Fürsorgepflicht der Meinung, dass er seinen Mitarbeitern hier einen Schutz bieten müsse, da alle von der Verhaftung eines Veterinärs im Haus überrascht gewesen seien. Den Kontakt zu dem betreffenden Anwalt habe er hergestellt. Ob seine Mitarbeiter diese Beratung dann in Anspruch genommen hätten oder ob sie dann bei der Polizei ausgesagt hätten, wisse er nicht, so der ehemalige Polizist. Im Laufe der Zeugenvernehmungen wurde diesbezüglich deutlich, dass sich dieses Angebot wohl nicht an alle Mitarbeiter gerichtet hat, denn einige Zeugen wussten davon gar nichts. Auf Nachfrage von MdL Inge Aures erläuterte der Zeuge, dass er es zwar im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für geboten erachtete, einen Rechtsanwalt für seine Mitarbeiter einzuschalten, gleichzeitig aber nicht für die Kosten aufkommen wollte.
Landrat Laumer wies Vorwürfe aus einem anonymen Schreiben, welches die Staatsanwaltschaft erreicht hatte, Mitarbeiter seines Landratsamtes stünden auf der Gehaltsliste von Bayern-Ei, als haltlos zurück.
In Bezug auf den zwischenzeitlich verhafteten Veterinär gab er an, dass er nicht gewusst habe, dass dieser im Dezember 2013 eine positive Salmonellenprobe bei Bayern-Ei gezogen habe. Erst aufgrund einer Nachfrage des LGL im August 2014 habe er davon erfahren. Das LGL hatte die Probe ausgewertet, jedoch nicht nachverfolgt, was das Landratsamt daraufhin unternommen hat. In diesem Zusammenhang hielt MdL von Brunn dem Landrat den Mailverkehr vom August 2014 vor:
Email des LGL an die Regierung von Niederbayern vom 19.08.2014: „Bei der Nachverfolgung des Salmonellenausbruchs in Zusammenhang mit der Fa. Bayern-Ei fällt uns auf, dass im Dezember 2013 im Rahmen einer amtlichen Routinekontrolle Salmonella Enteritidis (Feldstamm) im Betrieb Aiterhofen (09 278 113 0080) nachgewiesen wurde.“
Email der Regierung von Niederbayern an das LGL vom 19.8.2014: „Am 16.12.2013 erhielt die Veterinärabteilung des LRA Straubing Bogen aufgrund einer amtlichen Sammelkotprobe den positiven Salmonellen Befund. Nachdem diese Sammelkotprobe am Übergang zum Außenbereich genommen wurde auf Nachfrage vom LGL empfohlen eine erneute Sammelkotprobe im Innenbereich zu nehmen, da Salmonellen ubiquitär vorhanden sind. Und dieser zweite Befund sei dann maßgeblich. Diese amtliche Sammelkotprobe wurde am 17.12.2013 genommen und am 23.12.2013 erhielt die Veterinärabteilung das Ergebnis, dass beide Proben negativ waren.“
Email des LGL (intern) vom 27.5.2015: „Zur Email des Kollegen L. vom 19.08.2014 – Punkt 1 folgende Anmerkung: Die Darstellung ist nicht ganz richtig…Eine Empfehlung zur erneuten Probenahme im Innenbereich durch das LGL hat es so nicht gegeben.“
Es drängt sich hier der Verdacht auf, dass die positive Probe vom 2.12.2013 vertuscht wurde. Landrat Laumer beschreibt den genannten Mitarbeiter jedoch als „sehr sachlichen, kompetenten und guten Veterinär“, der seine „Arbeit gut gemacht“ habe.
Der Zeuge Alfons Eckmann war Lebensmittelüberwacher im Landratsamt Straubing-Bogen. MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen eine Feststellung des LGL im Nachgang einer Kontrolle im Sommer 2008 vor, an der er beteiligt war: „Das HACCP-Konzept wird nicht gelebt. Es ist rein theoretisch.“ Der Zeuge erklärte dazu, dass „in so einem Betrieb keine Zeit für ein HACCP-Konzept“ (also ein Hygienekonzept) sei. Ferner erläuterte er, dass die Eigenkontrollergebnisse immer von den Ergebnissen amtlicher Zeugen abweichen, da der Betreiber bei Eigenkontrollen einfach nur angeben würde, dass er alles erledigt bzw. alle Maßnahmen ergriffen habe. Er wisse das aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung: „Der schreibt nur rein: Reinigung durchgeführt.“ Herr Eckmann berichtete davon, dass das Verhältnis zwischen dem zuständigen (später verhafteten) Veterinär und Herrn Pohlmann angespannt gewesen sei. Dr. K. sei sehr verärgert über die Zustände gewesen, habe aber nichts erreicht, da es „Konsequenzen nur bei Hilfe von oben“ gebe; diese Hilfe von oben habe der Veterinär nicht gehabt, obwohl er es verlangt habe. MdL Florian von Brunn sprach den Zeugen auf die Einträge im EDV-System TIZIAN an. Dort ist die letzte Risikobeurteilung vor dem Salmonellenausbruch 2014 vom Zeugen am 21.10.2010 eingetragen worden. Er selbst sei 2012 in Ruhestand gegangen, habe aber am 14.04.2011 und am 19.02.2012 noch Kontrollen durchgeführt. Warum es dann zwischen 2010 und Ende 2014 keinen Eintrag mehr gibt, konnte er nicht erklären.
Der Zeuge Walter Bergmair erklärte, dass man im Landratsamt nicht gewusst habe, wie man bei der Frage einer öffentlichen Warnung abwägen müsse, da man einen solchen Fall noch nie gehabt habe. Seine Abteilungsleiterin Stephanie Aumer versuchte zu erklären, warum man die Staatsanwaltschaft im Sommer 2014 nicht von Amts wegen eingeschaltet hatte. Warum gegen Herrn Pohlmann von 2010 bis 2015 trotz etlicher Beanstandungen nie ein Bußgeld verhängt worden ist, konnten die beiden Zeugen nicht beantworten. Über eine öffentliche Warnung sei nicht gesprochen worden.
Der Veterinär Martin Sansoni war als Vertreter des zuständigen Veterinärs Dr. K. 2014 bei drei Kontrollen, 2015 bei sieben Kontrollen und 2016 bei einer Kontrolle bei Bayern-Ei. Eine Rotation habe bis 2016 nicht stattgefunden; von der positiven Salmonellenprobe im Dezember 2013 habe er erst im August 2014 erfahren. „Ich war erstaunt, dass ich so lange keine Kenntnis von ihm bekommen habe.“ Ein solcher Salmonellenfund sei „außergewöhnlich“ und es wäre daher üblich, sich gegenseitig darüber zu informieren. Auch Herr Sansoni berichtete, dass Herr Dr. K. und Herr Pohlmann sich „nicht leiden“ konnten. Er könne auch nicht ausschließen, dass im Sommer 2014 salmonellenverseuchte Eier an Endverbraucher gelangt seien.
Der Lebensmittelüberwacher Michael Ziesler beschrieb den Bayern-Ei-Chef als „sehr arrogant“. Nach dem Salmonellenausbruch sei er zugängiger für Vorschläge der Behörde gewesen als vorher. Die Kontrollen, die durchgeführt werden, seien eine Stichprobe: von 8.400 Käfigen sehe man sich in 1-2 Stunden 20-30 Käfige an. Eine „vollumfassende Kontrolle ist eine Lebensaufgabe.“ Nachdem die „Geschichte hochgekocht“ sei, waren die Beamten zu viert bei der Kontrolle, vorher auch oft alleine. Zur Rückverfolgung der Lieferwege habe man sich die Lieferlisten von Bayern-Ei geben lassen. Darauf habe man sich verlassen. Weitere Nachforschungen wurden nicht angestellt, um herauszufinden, ob etwa bayerische Verbraucher betroffen sein könnten bzw. ob eine Warnung erforderlich war. Auch Herr Ziesler erläuterte das schlechte Verhältnis zwischen Dr. K. und Herrn Pohlmann. Der Veterinär musste häufig „eingebremst“ werden; er sei mit der Tierhaltung nicht einverstanden gewesen.
Als letzter Zeuge spätabends wurde der Veterinär Dr. Sturm gehört. Auf eine Nachfrage von MdL von Brunn, der aus einem Kontrollbericht des LGL zitierte (man hatte etliche „alttote“ Tiere, z.T. bereits verwest und „überkalkt“ gefunden), erläuterte der Zeuge, dass die Tiere in Käfighaltung oft aus Erschöpfung sterben. Bei über 400.000 Hühnern habe man täglich tote Tiere. Es gab auch immer Probleme mit „alttoten“ Tieren. Man bräuchte 15-20 Mitarbeiter, um die toten Tiere wie vorgeschrieben täglich zu beseitigen. Bayern-Ei sei aber beim Personal „unterste Schiene“ gefahren. Dass das LGL bei Schwerpunktkontrollen deutlichere Ergebnisse erziele als das Landratsamt wundere ihn nicht: „Mit zehn Amtstierärzten finden wir das, zu zweit bei Stichproben nicht.“ Es gab aber ohnehin häufig Beanstandungen bei Bayern-Ei; gleichzeitig wurde von dort nie positiven Eigenkontrollen gemeldet, davon habe man erst von der Staatsanwaltschaft erfahren. Auch Dr. Sturm gab an, dass er von der positiven Salmonellenprobe aus dem Dezember 2013 erst im August 2014 erfahren habe: „Wir waren überrascht.“ Er habe von dem betreffenden Veterinär eigentlich immer alle wichtigen Informationen erhalten. Dass ein erfahrener Veterinär eine Probe fälschlicherweise im Außen- statt im Innenbereich gezogen haben soll, könne er sich nicht vorstellen. Er habe jedenfalls keine Anhaltspunkte dafür, dass die Probe falsch genommen worden wäre. Auch das Telefonat mit dem LGL, in dem gefragt worden sein soll, was zu unternehmen sei, könne er nicht erklären. So etwas sei zum ersten Mal passiert. Die Frage der öffentlichen Warnung sei mit den Abteilungsleitern im Landratsamt besprochen worden; man habe es weitergemeldet, die Warnung an sich sei aber eine Sache des Vollzugs. Die Vetriebswege habe man nicht anhand der Daten von Erkrankten nachvollzogen.
Auch Dr. Sturm berichtete von einer angespannten Personalsituation. Schon 2008 hatte er hausintern wie folgt geschrieben: „Rotation der Amtstierärzte aufgrund der personellen Situation nicht durchführbar. Landrat weiß Bescheid, wird sich wegen der Personalsituation ans Ministerium wenden.“
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 30.11.2017 statt. Es werden Beamte der Regierung von Niederbayern, eine (frühere) Beamtin der Regierung von Oberbayern sowie (weitere) drei Beamte des Landratsamts Dingolfing-Landau vernommen.
16.11.2017
Heute wurden Zeugen aus dem Landratsamt Dingolfing-Landau vernommen.
Als erster Zeuge wurde der frühere Lebensmittelüberwacher Herr Ecker vernommen. Er berichtete, dass Pobenauswertungen oft 1-2 Monate dauerten. Er war teilweise auch alleine im Betrieb und führte dort die Kontrollen durch. Es hänge von der Personalkapazität ab, ob das Vier-Augen-Prinzip eingehalten werden könne. Er berichtete von einem Anruf Pohlmanns im Landratsamt; Pohlmann gab in diesem Telefonat bekannt, dass er von einer unangekündigten Kontrolle wusste. Letztlich konnte nicht geklärt werden, woher Pohlmann diese Information hatte.
Sodann wurde Stefan Auggenthaler vom Gesundheitsamt vernommen. Der Zeuge gab an, dass man zur Ermittlung der Vertriebswege nach Kenntnis des Salmonellenausbruchs bei Bayern-Ei nachgefragt habe. Pohlmann habe am 21.7.2014 telefonisch mitgeteilt, dass er sicher ausschließe, dass Eier aus der betreffenden Charge regional vermarktet wurden. Diese seien ausschließlich nach Frankreich gegangen. Auf diese Aussage habe man sich verlassen und dies nicht weiter überprüft. Das ist durchaus verwunderlich, wenn man bedenkt, dass Bayern-Ei insgesamt sehr wenig kooperativ war und festgestellte Mängel oft nicht oder erst sehr spät behoben hat. Auch aus einem Schreiben des Umweltministeriums vom 21.05.2015 wird deutlich, dass die Vertriebswege nie aufgeklärt wurden. Daher wurde auch eine Warnung der Verbraucher versäumt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen die Vertriebswege nachverfolgt. In dem Schreiben heißt es: „Aus den uns vorliegenden Unterlagen gehen die Vertriebswege zu den beiden Standorten der Fa. Bayern-Ei aus dem Geschehen im letzten Sommer nicht vollumfänglich hervor. Damals wurde uns mitgeteilt, dass vollumfänglich Maßnahmen getroffen wurden, die den Verbraucherschutz gewährleisten. Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Situation um Mitteilung von Vertriebswegen und den Hinweisen dazu, ob ggf. regional öffentlich gewarnt werden musste.“ Der Zeuge berichtete auch, dass die Lebensmittelüberwachung nicht nach den Namen der Erkrankten im Landkreis gefragt hat, obwohl dies zulässig ist. Man ist damals von fünf Erkrankten ausgegangen. Erst die Staatsanwaltschaft habe die Daten dann angefordert und konnte so auch die Erkrankten in Bayern ausfindig machen. Der Zeuge vertrat die Meinung, dass von Salmonellen auf Eiern keine Gesundheitsgefahr ausgehe. Man könne ja nicht steril produzieren.
Als dritter Zeuge wurde Landrat Heinrich Trapp vernommen. In einem Eingangsstatement zeigte er sich verwundert über den Namen des Untersuchungsausschusses. Dieser sollte nicht „Ei“ sondern „Tierschutz“ heißen. Die Zustände für die Tiere seien nämlich in solchen Ställen „erbärmlich“. Es handle sich um „Tierschinderei“. Erneut betonte der Landrat seine Ansicht, dass „der Verbraucher kein Recht auf ein salmonellenfreies Ei“ habe. Der Betreiber sei vielleicht ein Profithai gewesen, sein Betrieb war aber rechtlich zulässig. Landrat Trapp wiederholte die Klage seines Kollegen Bernreiter, dass den Landratsämtern viel zu wenig Personal zur Verfügung stehe. Es gebe zu wenig Veterinäre an seinem Landratsamt. Bei den Kontrollen sei „Mut zur Lücke“ gefragt: „Bayern-Ei war mit dem vorhandenen Personal nicht kontrollierbar.“ Zu den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft teilte er mit, dass er die Telefonüberwachungen seiner Mitarbeiter für völlig überzogen halte. Der Landrat wurde vom Ausschuss mit einem Werbevideo einer (zwischenzeitlich verstorbenen) Veterinärin des Landratsamts konfrontiert. Diese Veterinärin trat in diesem Video für die Firma Wiesenhof auf. Herr Trapp teilte mit, dass er davon nichts gewusst habe; hätte er es gewusst, hätte er disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. Die genannte Veterinärin sei auch dafür verantwortlich, dass es für den Zeitraum vor dem Salmonellenskandal bei Bayern-Ei überhaupt keine Einträge im EDV-System TIZIAN zu Bayern-Ei gebe; auch andere Kontrollberichte aus dieser Zeit seien nicht auffindbar. Der Zeuge erklärte, dass er wisse, dass es die Käfigeier von Bayern-Ei überall zu kaufen gebe. Er haben einmal in Landau seine Mitarbeiter losgeschickt, um die Eier zu suchen, und sie fanden sie überall (in Restaurants, bei Metzgern usw.). Die Behauptung eines Abgeordneten, er geriere sich wie der Verteidiger Pohlmanns, wies Landrat Trapp deutlich zurück. MdL Florian von Brunn konfrontierte den Landrat damit, dass salmonellenverseuchte Eier als gesundheitsschädlich gelten. Aus dem Grundgesetz ergibt sich eine Pflicht der Behörden zum Schutz der Verbraucher. Auch an Ostern werden wegen des Ausblasens eigens Warnhinweise auf Eiern angebracht. Florian von Brunn machte auch auf die erfolgreiche Strategie der EU zur Minimierung von Salmonellenerkrankungen aufmerksam. Herr Trapp erzählte, dass es in seinem Landkreis in diesem Jahr bereits zu mehreren Salmonellenerkrankungen kam, die sogar einen Todesfall zur Folge hatten.
Die Zeugin Elisabeth Fischer berichtete, dass sie keine Kenntnis von den Presseberichten über Tierquälerei bei Bayern-Ei gehabt habe. Die Juristin berichtete über die verschiedenen Bescheide, die gegen Bayern-Ei ergangen sind. Von der von einem Zeugen genannten Manipulation der Mindesthaltbarkeitsdaten oder von den von diesem genannten Zuständen im Betrieb („Die toten Hühner, die ich aus den Käfigen holte waren zum Teil nur noch 5 cm hoch, sie befanden sich in einem kompletten Verwesungszustand.“) war im Landratsamt vorher nichts bekannt. MdL Florian von Brunn hielt der Zeugin das Ergebnis einer LGL-Kontrolle vom 22. Mai 2015, mithin fast ein Jahr nach dem Salmnellenausbruch, vor: „Befiederung (Gesamteindruck) sehr schlecht; massiver Überbesatz. Matten verdreckt (s. Bild).“ Als dies sei dem Landratsamt vorher nicht aufgefallen, so die Zeugin. Die Zeugin selbst hat dann aufgrund der LGL-Kontrolle alleine fünf Verstöße gegen Tierschutzvorschriften der Staatsanwaltschaft gemeldet, u.a. weil ein massiver Befall mit der roten Vogelmilbe festgestellt wurde, was den Tieren erhebliche Schmerzen zufügte. Die Zeugin war auch bei mehreren Krisenbesprechungen im Umweltministerium.
Der Zeuge Dr. Beblo war vor seiner Pensionierung Leiter des Gesundheitsamtes. Er berichtete, dass es grundsätzlich schwer sei, die Erkrankungsfälle zuzuordnen: „Kein Mensch kann sich nach drei Wochen erinnern, was er gegessen hat.“ Epidemiologisch gesehen handle es sich beim Salmonellenskandal von Bayern-Ei um ein „Ausbruchsgeschehen“. Mit der Befragung der Erkrankten habe man erst begonnen als man die Rückmeldung vom Robert-Koch-Institut erhalten hat. Es sei auch Urlaubszeit gewesen.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 28.11.2017 ab 10 Uhr statt. Dann werden Zeugen aus dem Landratsamt Straubing-Bogen vernommen. Als erster Zeuge wird Landrat Josef Laumer befragt.
07.11.2017
Heute wurden vier Zeugen aus dem Landratsamt Deggendorf vernommen.
Landrat Christian Bernreiter räumte dabei unumwunden ein, dass die Personalsituation im Bereich der Lebensmittelüberwachung nach wie vor ungenügend sei: „Die Personalsituation ist nicht ausreichend für die Aufgaben, die wir haben.“ Es sei lediglich eine „ominöse Springer-Stelle“ genehmigt worden, die sich das Landratsamt Deggendorf mit den Landratsämtern Straubing-Bogen und Passau teilen muss. Dies sei letztlich unsinnig, da der Beamte nur alle zwei Wochen im Landkreis sei und sich jedes Mal erneut einarbeiten müsse. Aus einem Besprechungsprotokoll des Landratsamt ergeben sich „erhebliche Kontrollrückstände im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen“. Er befinde sich im „ständigen Kampf“ mit der Staatsregierung, um endlich ausreichend Personal zu erhalten. Außerdem bezweifle er, dass durch die neuen Strukturen in der Lebensmittelüberwachung eine Entlastung seiner Behörde eintrete.
MdL Florian von Brunn sprach den Landrat auf einen Vermerk des Umweltministeriums an, wonach Landrat Bernreiter 2006 die Verlängerung der Käfighaltung von Hühnern gegenüber dem damaligen Bundesminister Seehofer gefordert hätte. Der Landrat führte aus, dass er sich wegen der damaligen Fliegenplage bei Bayern-Ei an Seehofer gewandt habe. Er habe Pohlmann auch persönlich getroffen und hat eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Angesprochen auf eine Email aus dem Umweltministerium, wonach Pohlmanns Verhalten, Hühner ohne Absprache mit dem Veterinäramt einzustallen, „auf höherer Ebene“ geduldet worden sei, konnte Christian Bernreiter nicht erklären, wer diese „höhere Ebene“ gewesen sei.
Die Veterinärin Dr. Katja Lausmann-Dürmaier berichtete auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn, dass das EDV-System TIZIAN (das der Risikobewertung der Unternehmen dient) bei allen vorgesehenen Punkten eine Bewertung nach Schulnoten erfordert, auch wenn eine entsprechende Kontrolle gar nicht stattgefunden hat. Man könne die Felder, die nicht kontrollierbar waren (oder bzu denen Unterlagen fehlten), nicht offen lassen. Daher vergebe sie immer ein „befriedigend“ (da sie weder ein „sehr gut“ noch ein „mangelhaft“ vergeben wolle), wenn eine Kontrolle nicht durchführbar war. In einigen Feldern war z.B. vermerkt „Doku nicht kontrollierbar“ oder „keine Adresse dokumentiert (Rückverfolgbarkeit)“, „kein HACCP-Konzept“ usw. und dennoch wurde jeweils ein „befriedigend“ vergeben.
Die Veterinärin bestätigte auch, dass es bei Bayern-Ei andauernd Mängel gab. Es gab letztlich durchgehend Verstöße gegen Hygienevorschriften. Mehrmals wurden Zwangsgelder verhängt. Allerdings wurde erstmals nach einer Kontrolle durch die Spezialeinheit des LGL Ende Mai 2015 ein Bußgeld gegen Herrn Pohlmann verhängt. Bei dieser Kontrolle wurden 36 Mängel festgestellt. Der Farmleiter hatte dazu ausgesagt, dass Herr Pohlmann die Maßnahmen, die die Zeugin angeraten haben, stets verweigert habe. Die Hygienemaßnahmen seien erst nach der Kontrolle durch das LGL umgesetzt worden. Im Bußgeldbescheid heißt es: "Bei auch nur gelegentlicher Überprüfung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften wären Ihnen derart massive Verstöße aufgefallen." Das hätte genauso für das Landratsamt gelten müssen.
MdL Florian von Brunn zitierte aus einer Email der Zeugin, in der diese geschildert hat, dass das LGL beim Salmonellenausbruch 2011/12 in Deggendorf der Meinung war, man könnte die Salmonelleneier weiterhin als A-Eier an den Verbraucher ausliefern, wenn man nur einen Warnhinweis („bitte durcherhitzen“) anbringe. Die Zeugin bestätigte diese Email. Auch die Salmonellenhühner werden mit einem Warnhinweis an die Verbraucher verkauft. Die Zeugin war der Meinung, dass dies unproblematisch sei. Die Rechtsauffassung des LGL, man könne Salmonelleneier mit einem Warnhinweis als A-Eier an Verbraucher verkaufen, ist unhaltbar. Die Zeugin berichtete auch vom Verdacht der Überbelegung auf der Hühnerfarm. Dem Landratsamt wurde gemeldet, dass sich dort mehr Hühner befunden haben als genehmigt waren. Die Sache wurde an die Staatsanwaltschaft gemeldet.
Bereits 2008 wurde eine Palette mit Eiern ohne Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bei Bayern-Ei gefunden, was unzulässig ist. 2015 hat der Farmleiter dann ausgesagt, dass es bei Bayern-Ei zu Manipulationen des MHD gekommen ist. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat festgestellt, dass die Kennzeichnungspraxis bei Bayern-Ei europarechtswidrig war. Von diesen Problemen habe man im Landratsamt allerdings vorher nichts gewusst.
Die Vorgeschichte Pohlmanns (1996 waren er und sein Vater in Niedersachsen u.a. wegen des Versprühens von Nikotin in Hühnerställen angeklagt) war im Landratsamt allgemein bekannt: „Das wusste man einfach.“
Der Lebensmittelkontrolleur Engelbert Schiller berichtete von den Kontrollen, die er bei Bayern-Ei durchgeführt hat. Es habe dort immer Beanstandungen gegeben. Bei einer Betriebskontrolle am 19.12.2007 hat er u.a. folgende Mängel festgestellt: es gibt kein HACCP-Konzept, das Eigenkontrollsystem ist nicht risikoorientiert, Mängel bei der Arbeitshygiene, Mängel bei der Lagerung. Er hat auch festgehalten, dass die Daten zu Lieferanten und Abnehmern nicht unverzüglich vollständig verfügbar waren. Bei einer Nachkontrolle am 31.1.2008 hat er festgestellt, dass die Mängel nicht beseitigt waren. Er war auch bei der Kontrolle der Spezialeinheit des LGL dabei. Generell teilte er zum Vier-Augen-Prinzip und zur Rotation mit, dass diese „teilweise“ eingehalten werden, jedoch nicht immer.
Der Lebensmittelkontrolleur Josef Schweiger hat am 21.7.10 23 Mängel festgestellt; bei einer Nachkontrolle am 3.11.2010 wurden immer noch 6 Mängel festgestellt. Am 17.11.2010 wurde dann ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro verhängt, weil immer noch 5 Mängel nicht beseitigt waren. Herr Schweiger teilte mit, dass der zeitliche Abstand zwischen den Nachkontrollen so groß sei, weil er Prioritäten setzen müsse. Er habe eine Vielzahl von Betrieben zu kontrollieren. Nicht gut zu sprechen war der Zeuge auf MdL Florian von Brunn („verfluacha kannt ich Sie“), weil der ihm mit seinen detaillierten Anfragen zum Eierskandal viel Arbeit bereitet habe und er dafür sogar einzelne Eier zählen musste; von Brunn nahm es mit Humor und freute sich über einen sehr authentischen Zeugen aus Deggendorf.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Donnerstag, 16.11.2017, um 13:30 Uhr statt. Es werden Zeugen aus dem Landratsamt Dingolfing-Landau, u.a. auch Landrat Heinrich Trapp, vernommen.
26.10.2017
In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses wurden Zeugen aus dem LGL, dem Landwirtschafts-, Gesundheits- und Umweltministerium zum Verbraucher- und Tierschutz in Bayern vernommen. Die Sitzung dauerte von 13:30 Uhr bis ca. 20 Uhr.
Ein Beamter des Landwirtschaftsministeriums bestätigte ausdrücklich, dass es in Bayern Käfigeier über alle Vertriebswege zu kaufen gibt. Das war so und das ist nach wie vor so. Es gibt auch nach wie vor einen Markt für Käfigeier. Wenn die Gastronomie billige Käfigeier kaufe, falle das dem Endverbraucher ja grundsätzlich nicht auf. Genaue Statistiken über Import und Export von Eiern werden nicht erhoben, aber es sei bekannt, dass z.B. bei Aldi Eier aus den Niederlanden verkauft werden. England sei ein guter Markt für Käfigeier.
Eine Beamtin aus dem Gesundheitsministerium bestätigte, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden Personendaten Erkrankter bei Salmonellenausbrüchen von den Gesundheitsbehörden erhalten können. Ob ein entsprechender Austausch in der Praxis stattfindet, konnte sie nicht sagen. Sie konnte auch die Frage nicht beantworten, ob und wie oft die sog. Signalschwelle (des RKI) für Salmonellen-Erkrankungen seit 2013 überschritten wurde.
Der Laborleiter am LGL berichtete, dass sich die „Aufgaben enorm erweitert“ hätten. Man arbeite an der Grenze der Belastbarkeit. Aufgrund der Spaßmaßnahmen der Staatsregierung seien rund 100 Stellen in den vergangenen Jahren weggefallen. Der Wegfall sei „spürbar in der Belastung der Mitarbeiter“. Eines der neuesten Analyseverfahren, das NMR-Verfahren, habe man noch nicht einführen können, weil der Etat hierfür bisher nicht ausgereicht hat. Das LGL sei technisch gut ausgerichtet, es gibt aber sicherlich neuere Arbeitsgeräte auf dem Markt. Ein Laborergebnis nach Probenentnahme sollte so schnell wie möglich vorliegen, ein Zeitraum von 1-2 Wochen sei akzeptabel. MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen ein Schreiben des LGL-Präsidenten vom 17.09.2015 vor, in dem der Präsident u.a. davon sprach, dass es zu vermeiden sei, wichtige Proben nicht zeitgerecht zu untersuchen. Er sprach darin auch an, dass die Labororganisation verbessert werden muss und dass viele Mitarbeiter sich beklagen würden, dass sie durch Probenbearbeitung in ihrer Arbeitszeit weitgehend gebunden seien und kaum mehr Zeit für andere Aufgaben hätten. Ein Vergleich mit anderen Laboren sei unumgänglich. Der Zeuge bestätigte den Inhalt des Schreibens.
Ein Beamter der LGL, der dort für die Haushaltsplanung zuständig ist, berichtete auf Nachfrage von MdL Harry Scheuenstuhl davon, dass die „Wünsche“, die er dem Umweltministerium jährlich meldet, in der Regel nicht vollständig erfüllt werden. Es werden also Beschaffungswünsche der Abteilungen des LGL seitens des Umweltministeriums abgelehnt. Das LGL will dazu noch genaue Daten nachliefern. Der Zeuge erklärte ferner, dass die Aufgaben der Labore zugenommen hätten und man auch mit Untersuchungen zu Asylverfahren beschäftigt sei.
Der Leiter der Spezialeinheit am LGL erläuterte, dass die gesetzlichen Aufgaben der Spezialeinheit letztlich durch ministerielle Anordnung eingeschränkt worden seien. Sie bestand von Anfang bis jetzt aus 35 Leuten. Die Spezialeinheit werde immer nur zusammen mit den jeweiligen Landratsämtern tätig. Von Anfang an gab es auch Landratsämter, die sich wenig kooperativ gezeigt haben. Es gebe „solche und solche“. Manche Landratsämter fänden es toll, dass sie von Spezialisten unterstützt werden, andere empfänden dies als Einmischung. Noch immer gebe es ein Landratsamt, dass sich nicht kooperativ zeigt. Grundsätzlich handle man sehr unbürokratisch, d.h. „eine Email reicht aus“, um die Spezialeinheit anzufordern. Durch die Schaffung der neuen Kontrollbehörde für komplexe Betriebe fallen die eigenen Kontrollschwerpunkte künftig weg. 9 Mitarbeiter seien bereits an die neue Behörde gewechselt und werden nicht ersetzt. Die neue Kontrollbehörde haben nun auch sämtliche Vollzugsbefugnisse. Das LGL habe aber wieder neue Aufgaben bekommen. Auch dieser Zeuge bestätigte, dass das LGL rund 100 Stellen abbauen musste. Das EDV-System Tizian bezeichnete er als „Kompromiss“.
Ein Beamter des Umweltministeriums teilte mit, dass der Unternehmer im Bereich der Lebensmittelkontrolle für die Eigenkontrollen EU-weit Labore auswählen kann, die nicht zwingend akkreditiert sein müssen. Der Unternehmer könne sogar sein eigenes Labor unterhalten. Warum kein Vergleich zwischen Eigenkontrollen und amtlichen Kontrollen erhoben wird, konnte er nicht erklären.
Auf Nachfrage von MdL Florian von Brunn erläuterte ein Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium, dass das ministerielle Rundschreiben zu öffentlichen Warnungen 2015 aufgrund von „Verwaltungserfahrungen“, die man gesammelt habe, erneuert und „präzisiert“ wurde (tatsächlich wurde es komplett überarbeitet; das Rundschreiben aus 2010, das bei Bayern-Ei galt, war letztlich für die Praxis untauglich und viel zu vage). Das vorherige Rundschreiben stammt aus 2010. Auch das zugehörige Formblatt, dass die Behörden vor Ort ausfüllen müssen, wurde komplett überarbeitet. Es ist nun detaillierter und weist die Behörden darauf hin, dass eine Warnung nur in Ausnahmefällen unterbleiben darf und dass ein Unterbleiben zu begründen ist, wobei allgemeine Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht ausreichen. Auch die neuen Hinweise sind zu vage. Der Zeuge bestätigte, dass es nicht darauf ankomme, ob feststehe, dass kontaminierte Produkte den Endverbraucher erreicht haben, sondern darauf, ob dies ausgeschlossen werden kann. Eine automatische Befassung des Ministeriums zur Frage der öffentlichen Warnung gebe es nicht; dies geschehe nur, wenn es sich um ein „Lebensmittelereignis“ handle oder die Warnung bayernweit erfolgen müsste. MdL Florian von Brunn hielt dem Zeugen ein von ihm selbst verfasstes Schreiben vom 14.04.2015 an das LGL vor, in dem dieser in Bezug auf Bayern-Ei „um die Erörterung des Optimierungsbedarfs an Hand eines präsenten Falls für zukünftige Fälle“ bat. Der Zeuge blieb jedoch bei seiner Aussage, dass er vor dem ORH-Bericht (2016) von den dort aufgezeigten Mängeln keine Kenntnis gehabt habe. Zur Dauer der Beprobung teilte der Abteilungsleiter, der Jurist ist, mit, dass sich seines Wissens aus dem Europarecht keine konkreten Vorgaben ergäben. Die EU-Verordnungen wirkten seiner Ansicht nach nur horizontal (diese Auffassung widerspricht sowohl dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU als auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs). Es habe auch ein Treffen mit der EU-Kommission gegeben. Der Zeuge räumte ein, dass ihm bekannt ist, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden Personendaten bei den Gesundheitsämtern anfordern können (§ 27 IfSG). Ob dies in der Praxis gemacht werde, konnte er allerdings nicht sagen.
Als letzter Zeuge wurde ein Abteilungsleiter (Veterinär) aus dem Umweltministerium vernommen, der für die Tiergesundheit zuständig ist. Er habe von der Abweichung zwischen Ergebnissen der Eigenkontrollen zu amtlichen Kontrollen, die in einer Drucksache des Bundestags aufgeführt wurde, Kenntnis. „Ich teile Ihre Nachdenklichkeit“ erwiderte er auf eine entsprechende Nachfrage von MdL Florian von Brunn. Aus der genannten Statistik ergibt sich, dass bei Eigenkontrollen die Positivquote oft bei 0% liegt, während bei amtlichen Kontrollen positive Ergebnisse regelmäßig vorkommen. Im Tierseuchenbereich müssen die Labore, die im Auftrag des Unternehmers Proben bewerten, akkreditiert sein. Eine EU-weite Vergabe des Laborauftrags sei wohl möglich, aber wegen hoher Verwaltungsanforderungen sehr schwer, und er kenne keinen solchen Fall. Bei den Eigenkontrollen werde alles dem Unternehmer überlassen. Er müsse sich auch selbst um die Qualifizierung seiner Mitarbeiter kümmern, gesetzliche Anforderungen gibt es hierfür nicht. Der Mitarbeiter, der die Probe entnimmt, muss ja wissen, wie und wo er dies tun muss.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 07.11.2017 um 9 Uhr statt. Es werden dann Zeugen aus dem Landratsamt Deggendorf vernommen, u.a. Landrat Christian Bernreiter.
24.10.2017
Heute fand im Untersuchungsausschuss die Berichterstattung zum zweiten (und letzten) Teilbericht des Umweltministeriums zum Verbraucher- und Tierschutz in Bayern statt. Berichterstatter für die Opposition war MdL Florian von Brunn. Er erläuterte den Bericht der Staatsregierung und kritisierte dessen Unzulänglichkeiten:
Information der Öffentlichkeit
Die Vorschriften für die Information - also Warnung - der Öffentlichkeit ergeben sich aus Art. 10 der VO (EG) Nr. 138/2002 und § 40 Absatz 1 Satz 1 LFGB. Konkretisiert wurde das im UMS-Schreiben („umweltministerielles Schreiben“) vom 11.8.2015, welches dem Bericht beigefügt wurde.
Primär ist für die Warnung bzw. den Rückruf der Unternehmer zuständig, erst wenn er nicht tätig wird, handelt die Behörde. Die öffentliche Warnung sei nicht die Regel, weil normalerweise der Unternehmer selbst informiert. Das ist sicher zutreffend. Jeder verantwortungsbewusste Unternehmer warnt schon im Eigeninteresse sofort selbst, wenn er bemerkt, dass ein gesundheitsgefährdendes Lebensmittel ausgeliefert wurde.
Die Zuständigkeit der Behörden für öffentliche Warnungen hängt vom Verbreitungsgrad ab (auf Kreisebene also das Landratsamt usw.), das LGL stellt die Warnungen ins Netz (dafür gibt es auch eine App). Bei diesem Punkt ist bereits wieder auffällig, dass eine Koordinierung zwischen verschiedenen Landratsämter oder Regierungsbezirken offenbar nicht stattfindet und auch nirgends geregelt ist.
Wenn nun also die Warnung des Unternehmers unterbleibt, stellt sich die Frage der öffentlichen Warnung. Das Umweltministeriums hat dies näher im o.g. UMS-Schreiben vom 11.08.2015 geregelt.
Darin steht völlig zutreffend: es ist „nur in Ausnahmefällen denkbar, von einer Information der Öffentlichkeit abzusehen.“ Es muss geprüft werden, ob eine Gesundheitsgefährdung durch das kontaminierte Lebensmittel gegeben ist, ob es an Endverbraucher in Bayern gelangt sei, ob eine Gefährdungslage noch gegeben ist. Wenn eine Information ausnahmsweise nicht stattfinden soll, ist das konkret zu begründen. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass das o.g. UMS-Schreiben vom 11.08.2015 - also nach Bayern-Ei - vorgelegt wird, das das UMS-Schreiben vom 5.8.2010 ersetzt hat, was natürlich nicht vorgelegt wurde. Das dem Bericht als Anlage beigefügte Formblatt zur Meldung ist auch dementsprechend neu. Dort muss man ankreuzen, ob die Öffentlichkeit informiert wird oder nicht. Will man „nein“ ankreuzen, muss man Gründe nennen, warum man nicht informieren will: „Nennung zwingend, allgemeine Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht ausreichend“. Hier hat man offensichtlich nachgebessert, was leider nicht erwähnt wird. Das Formblatt befindet sich nämlich auch in den Akten und da musste man an diesem Punkt einfach nur Ja/Nein ankreuzen, ohne zwingende Begründung und ohne Hinweis darauf, dass die Warnung nur in Ausnahmefällen und mit zwingender Begründung unterbleiben kann. Also wurde hier wohl ein Fehler erkannt und nachgebessert. Dazu wären nähere Ausführungen erforderlich gewesen.
Angeblich gibt es auch keine zentrale Erfassung solcher Warnungen. Man weiß angeblich nicht, wie viele Warnungen es in Bayern überhaupt gibt. Das ist schade. Eine zentrale Erfassung und Koordinierung erscheint durchaus sinnvoll. Es wäre doch zielführend, wenn Warnungen immer ans LGL oder Ministerium gemeldet werden, damit man das ggf. überprüfen und kontrollieren kann. Sonst weiß ja wieder keiner Bescheid.
Im Antworttext steht noch – äußerst vage - für die Entscheidung, ob gewarnt wird, würden Interessen ermittelt, Abwägungen getroffen und Ermessen ausgeübt. Das widerspricht dem UMS-Schreiben und Art. 10 Basis-VO, da dort kaum Raum für Ermessen oder Abwägungen verbleibt, wenn die Voraussetzungen für eine Warnung vorliegen. Auch hierzu wären nähere Erläuterungen sehr hilfreich gewesen.
Offen bleibt im UMS-Schreiben auch wie auf Tatbestandsebene mit Unklarheiten umgegangen wird. Was ist also wenn es wahrscheinlich, aber noch nicht gesichert ist, dass das kontaminierte Lebensmittel an Verbraucher in Bayern gelangt ist? Wie wird hier im Rahmen der Gefahrenabwehr entschieden?
Käfigeier
Ja, anders als die Ministerin meint, gibt es in Bayern Eier aus Käfighaltung und die werden auch ganz normal (wie alle anderen Eier auch) verkauft.
Eigenkontrolle
Die Verantwortung für die Eigenkontrolle liegt beim Unternehmer. Rechtsvorschriften sind v.a. die Kontroll-VO und die entsprechende Durchführungs-VO. Auswahl und Überprüfung des Labors liegen beim Unternehmer. Es heißt nur lapidar: „Es ist sinnvoll, auf akkreditierte Labore zurückzugreifen.“ Es gibt dazu also keine Vorschrift, zwingend ist das nicht. Man kann also auch ein Labor auswählen, das gar nicht nach den anerkannten internationalen Standards arbeitet. Nach Art. 4 Absatz 5 der VO 852/2004 wäre es möglich, national festzulegen, welche Standards das Labor erfüllen muss. Hier gibt es also Verbesserungspotential. Die Ergebnisse der Eigenkontrollen werden nur einmal jährlich bei der amtlichen Kontrolle stichprobenweise kontrolliert. Das reicht nicht aus.
Abweichung amtliche/Eigenkontrolle
Es gibt hierzu angeblich keine Daten; es könne aber sein, dass es solche Abweichungen gibt. Wieso werden diese Daten nicht erhoben? Diese Daten würden die Frage beantworten, ob das System der Eigenkontrolle so funktioniert.
Grundsätzlich muss der Unternehmer die Behörden unterrichten, wenn das Lebensmittel nicht den Anforderungen entspricht. Er muss dann auch den Verbraucher unterrichten bzw. den Rückruf veranlassen. Auch bei Gesundheitsgefahr muss er entsprechend handeln. Unterrichtet er in einem der Fälle nicht oder zu spät, handelt er ordnungswidrig (Geldbuße bis zu 50.000 Euro). Das gibt auch für Lebensmittel, die an ihn selbst angeliefert wurden. Labore müssen positive Kontrollen bei Eigenkontrollen melden, wenn ein Verkehrsverbot droht (sonst droht eine Geldbuße bis zu 20.000 Euro). Hier stellt sich die Frage, ob nicht einfach jede positive Probe gemeldet werden sollte, weil die Bewertung „droht ein Verkehrsverbot“ immer viel Spielraum lässt und ein Verstoß schwer nachweisbar ist. Außerdem sollten die Geldbußen deutlich angehoben werden.
Wiederholung von Fehlern
Das Ministerium will aus Rücksicht auf den Untersuchungsausschuss keine Antwort darauf geben, ob sich Fehler aus der Vergangenheit wiederholt haben. Das ist nicht akzeptabel. Das Ministerium nimmt ja damit nicht das Ergebnis des Untersuchungsausschusses vorweg, denn dazu wird er selbst kommen, aber der Ausschuss würde gerne die Meinung des Ministeriums und deren interne Erkenntnisse dazu hören. Das heißt ja nicht, dass sich der Ausschuss dem anschließen wird. Selbstkritik ist aber durchaus erlaubt.
EDV-System „Tizian“
Nächstes Jahr soll auch das Ministerium einen Zugriff auf TIZIAN erhalten. Auch hier wird wieder nur ins Blaue behauptet, irgendwelche datenschutzrechtlichen Überlegungen stünden dem entgegen, dass man bayernweit darauf zugreifen kann. Das dürfte eine bloße Schutzbehauptung sein. Die Zeugen konnten dazu bisher nichts sagen. Niemand hat das je geprüft und jetzt geht es ja auch. Es müssen künftig bayernweit alle Behörden darauf Zugriff haben, z.B. auch wenn ein Unternehmen mehrere Standorte hat.
Personal Spezialeinheit
Beim Personalbestand der Spezialeinheit ist Folgendes aufgefallen:
Bereich Tierschutz
2007: 19,15
2013-15: 17,25
Also ca. – 2
Bereich Lebensmittelsicherheit:
2012: 74,2
2013-15 70,8
Also ca. -4
Die Kontrollen werden also immer komplexer, dennoch wird Personal abgebaut. Gerade 2013-2015, also zur Zeit der Bayern-Ei-Krise, ist im Bereich Lebensmittelsicherheit und Tierschutz am LGL Personal abgebaut worden.
Vollzugsbefugnisse der Spezialeinheit
Die Spezialeinheit „initiiert Kontrollen selbständig, kontrolliert auf Anforderung der Landratsämter und führt Sonderkontrollen durch“, bei Bedarf beteiligt sie Staatsanwaltschaft, Polizei und LfL (laut Bericht). Gleichzeitig wird mitgeteilt, die Spezialeinheit habe nur „subsidiäre Vollzugsbefugnisse“. Es bleibt also offen, ob die Spezialeinheit auch ohne bzw. gegen Wissen und Wollen des Landratsamts Kontrollen durchführen kann. Interessant wäre auch, ob Staatsanwaltschaft, Polizei und LfL irgendwann schon einmal tatsächlich beteiligt worden sind.
Es wird auch mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft bei Bedarf hinzugezogen wird. Es wird jedoch keine Aussage dazu getroffen, wo dies wie geregelt ist und ob dies je vorgekommen ist.
Labore
Im Bericht steht, dass „das Untersuchungsspektrum erweitert wurde“. Trotzdem haben sich die Laborflächen seit der Gründung nicht verändert; bei der Probenauswertung ist auffällig, dass 2010 noch 64.000 Proben ausgewertet wurden, 2016 nur noch 60.600 (ca. -6%), obwohl die Aufgaben ja immer komplexer werden.
Beim Personal ist Folgendes auffällig:
Einfacher/mittlerer/gehobener Dienst
2007: 744
2016: 703
Lebensmittelchemiker
2014: 98
2016: 89
Auch hier ist also in entscheidenden Bereichen ein Personalrückgang zu verzeichnen.
Das LGL führt Auswertung amtlicher Kontrollen grundsätzlich selbst durch, kann aber private (akkreditierte) Labore beauftragen, was es auch macht. Nach welchen Kriterien diese Auswahl privater Labore erfolgt wird nicht erklärt. Erfolgt sie freihändig?
Es gibt eine Einstufung von Proben als „dringlich“. Es gibt Plan-/Verdachts-/Beschwerde- und Nachproben. Einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen gibt es angeblich nicht, behauptet der Bericht. Das stimmt aber nicht: Art. 4 Abs. 2 c Kontroll-VO schreibt vor, dass Kontrollen „effizient und wirksam sein müssen“ und daher ausreichende Laborkapazitäten vorgehalten werden müssen. Im Rahmen von Bayern-Ei wurden im Februar und April 2014 zwei Proben erst in 6-7 Wochen ausgewertet. Die Frage, warum der Zeitrahmen nicht eingehalten wurde, bleibt unbeantwortet. Eine Verwaltungspraxis, die die konkrete und wirksame Anwendung von Vorschriften der Lebensmittelsicherheit gefährdet, ist europarechtswidrig. Ein Ergebnis nach 6-7 Wochen ist angesichts der Mindesthaltbarkeitsdaten von Eiern sinnlos; das gilt auch bei Nachproben, denen ja laut Bericht „umgehend nachgegangen wird“.
Das LGL teilt ein positives Ergebnis dem Landratsamt mit. Das LGL verfolgt aber offenbar nicht nach, was aufgrund eines positiven Ergebnisses passiert. Das sollte umgehend geändert werden.
Befragung Erkrankter
Bei Salmonellen gibt es eine Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Gesundheitsamt befragt mittels Fragebögen die Erkrankten, die gemeldet werden müssen. Die Lebensmittelüberwachung übernimmt die Ermittlung der Ursache und verhindert die Weiterverbreitung. Die Fragebögen erhält das LGL laut Bericht nur anonymisiert. Stimmt das wirklich? In § 27 Abs. 2 InfSchG ist doch (seit 29.03.2013) klar geregelt, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden auch „Namen und Erreichbarkeitsdaten“ der Erkrankten erhalten, wenn diese Daten zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Es wird doch immer behauptet, man habe die Lieferwege und die Erkrankungsfälle in Bayern anders als die Staatsanwaltschaft nicht aufklären können, weil man keine Möglichkeit gehabt habe, an die Daten der Gesundheitsämter zu kommen. Das ist einfach nicht richtig. Man hätte die Daten anfordern können. Unabhängig davon wäre die Aufklärung ohnehin auch über die Lieferlisten des Unternehmens möglich gewesen. Dementsprechend wäre eine öffentliche Warnung zwingend gewesen.
Signalschwelle
Dabei handelt es sich um eine Schätzung durch das RKI. Wenn mindestens 4 Fälle in den letzten 5 Wochen auftreten und die statistische Wahrscheinlichkeit dafür unter 1 Prozent liegt, ist die Schwelle überschritten, das LGL wird informiert und muss tätig werden. Angeblich ist man auch im Juli 2014 entsprechend tätig geworden. Die Frage nach der Überschreitung der Schwelle in den letzten Jahren wird einfach nicht beantwortet, obwohl sie zumindest ab 2013 beantwortet werden kann. Eine Auflistung sei „nicht zielführend“, ein „sinnvoller Vergleich nicht möglich“. Die Bewertung sollte das Ministerium aber dem Ausschuss überlassen. Wenn es die Frage beantworten kann, sollte es das auch tun.
Austausch mit Staatsanwaltschaften
Die Behörden zeigen Vorfälle bei spezifischen Feststellungen an. Diese Aussage ist wieder sehr vage. Nach einer gemeinsamen Bekanntmachung aus 2006 gibt es eine Unterrichtungspflicht bei Verdacht von Straftaten. Das hat ja bei Bayern-Ei bekanntlich nicht funktioniert. Welcher Beamte darf/muss eigentlich anzeigen? Kann das jeder machen, der beteiligt ist oder ist die Hierarchie einzuhalten? Nach dem „Hinweis“ des ORH 2016, dass der Austausch nicht funktioniert - die vorgeschriebenen Termine zum Treffen zwischen Justiz und Behörden fanden gar nicht statt -, wurde daran erinnert. Wieder stellt sich die Frage: Wieso ist dem Ministerium das nicht selbst aufgefallen?
Schwerpunktstaatsanwaltschaften gibt es in diesem Bereich nicht, aber spezialisierte Staatsanwaltschaften (Würzburg für Getränke, Regensburg für Lebensmittel), die bei komplexen/überörtlichen Fällen durch Einzelzuweisung des Ministeriums den Fall zugewiesen bekommen. Das erscheint nach derzeitigem Erkenntnisstand sinnvoll, denn dort ist Expertise vorhanden und gleichzeitig reicht die Anzahl der Fälle in Bayern wohl nicht aus, eigene Staatsanwaltschaften dafür einzurichten.
Fazit
Insgesamt bleiben also wieder viele Fragen offen. Man bleibt wieder im Ungefähren, damit die deutlichen Defizite nicht zu offen zutage treten. Der Bericht offenbart aber auch in den wenigen Aussagen, die er macht, wie mangelhaft der Verbraucherschutz in Bayern ausgeprägt ist und wie nachlässig das Umweltministerium mit der Thematik umgeht. Die Unternehmen handeln global, die Behörden lokal. Eine Koordinierung findet so gut wie nicht statt. Man hat das Gefühl, das Ministerium ist froh, dass es von den Problemen vor Ort nichts mitbekommt. Der ORH hat in kürzester Zeit die Schwachstellen entdeckt, die jedes Landratsamt sofort nennen konnte, im Umweltministerium über Jahre angeblich aber nicht bemerkt werden wollten. Man überlässt den Landratsämtern die volle Verantwortung und gibt ihnen – wie bei den öffentlichen Warnungen – nur vage, unklare Hinweise an die Hand. Bereits aus den Darstellungen des Berichts ergibt sich erhebliches Verbesserungspotential beim Verbraucherschutz in Bayern. Die lange Beprobungsdauer ist sogar europarechtswidrig. Das Ministerium muss endlich bayernweit die Verantwortung für den Verbraucherschutz übernehmen.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Donnerstag, 26.10.2017, ab 13:30 Uhr statt. Es werden zum Teil A des Fragenkatalogs Zeugen aus dem LGL und dem Gesundheits- und Umweltministerium vernommen.
19.10.2017
Heute fanden die ersten Zeugenvernehmungen statt. Der Untersuchungsausschuss tagte von 13:30 Uhr bis 21 Uhr, um die Grundlagen der Lebensmittelüberwachung bzw. des Tierschutzes in Bayern zu erarbeiten.
Die ersten drei Zeugen waren zuständige Spitzenbeamte aus dem Umweltministerium. Sie teilten mit, dass die im Bericht des Obersten Rechnungshof 2016 festgestellten Mängel im Bereich der Lebensmittelüberwachung vorher im Ministerium nicht bekannt gewesen seien. Nun werde der ORH-Bericht im Ministerium wie ein „Gebetsbuch“ behandelt. Sie bestätigten auch, dass amtliche Kontrollen grundsätzlich unangekündigt durchgeführt werden müssen. Man erinnere die nachgeordneten Behörden auch regelmäßig hieran, wobei es dafür keinen besonderen Anlass gebe. Zum internationalen Austausch der Behörden konnte nur ausgeführt werden, dass ein solcher über das RASFF-System erfolge. Es sei zwar bekannt, dass das LGL auch direkte Kontakte ins Ausland habe, aber hierzu wisse man nichts Genaueres. Zur smiley-Regelung in anderen Ländern liegen keine Erkenntnisse vor, außer solche, die man sich über „google“ aus dem Internet abrufe.
Salmonellen auf der Eischale gelten in Bayern grundsätzlich als gesundheitsschädlich. Salmonellenbehaftete Produkte dürften nur an den Verbraucher gelangen, wenn er durch einen zusätzlichen Hinweis auf die Gefahr aufmerksam gemacht wird und das Lebensmittel hierfür geeignet ist (z.B. „bitte durcherhitzen“ bei Hähnchenfleisch). Die Behauptung, der Verbraucher müsse eben mt Salmonellen auf Eiern rechnen, ist daher nicht zutreffend.
Eigenkontrollen müssten nach der Geflügelsalmonellenverordnung alle 15 Wochen durchgeführt werden; eine amtliche Kontrolle (als Routinekontrolle) findet einmal jährlich statt. Bei der amtlichen Kontrolle muss auch (zumindest als Stichprobe) die Durchführung der Eigenkontrollen geprüft werden. Positive Eigenkontrollen muss der Unternehmer melden, bei Gesundheitsgefahr muss auch das Labor selbst das positive Ergebnis melden. Überlegungen, eine Änderung des § § 40 Abs. 4a LFGB dahingehend anzuregen, dass die Labore alle positiven Ergebnisse melden müssen, gäbe es im Ministerium nicht.
MdL Florian von Brunn fragte nach, ob das LGL positive Proben, die in seinem Labor getestet wurden, nachverfolge, d.h. ob das LGL prüft, welche Maßnahmen aufgrund dieser positiven Probe ergriffen werden. Eine solche Nachverfolgungspflicht bestehe nicht, außer wenn die Probe „schnellwarnsystemrelevant“ sei.
Es gibt auch grundsätzlich keine automatische Kooperation zwischen den zuständigen Behörden, wenn ein Unternehmen mehrere Standorte in verschiedenen Landkreisen oder Regierungsbezirken hat. Auch der Zugriff auf das Datenbanksystem TIZIAN, in dem z.B. Kontrollergebnisse gespeichert werden, ist grundsätzlich nur eingeschränkt und nicht bayernweit möglich. Behauptet wurde, dass einen bayernweiten Zugriff möglicherweise datenschutzrechtliche Überlegungen entgegenstünden, die aber kein Zeuge begründen konnte.
Auf Nachfrage von MdL Inge Aures wurde klar, dass es keine bayernweite Koordinierung der Antikorruptionsbeauftragten der Landratsämter gibt; es gibt auch keine gemeinsamen Schulungen, nur ein eLearning-Programm. Die Kontrolldichte bemisst sich nach der Einstufung des Betriebs im System TIZIAN. Es gibt dort insgesamt sechs Risikokategorien. Betriebe mit einem abstrakt höherem Risiko (z.B. Hersteller von Hackfleisch, Babynahrung) werden auch höher eingestuft. Hinzu kommen individuelle Kriterien (Eigenkontrollen, Verhalten des Unternehmers etc.).
Die zuständigen Personalreferenten teilten dem Ausschuss u.a. mit, dass die vorgesehene Rotation (als Korruptionspräventionsmaßnahme) aus personellen Gründen nicht überall eigehalten werde. So konnten 42 Amtstierärzte (in 20 betroffenen Landkreisen) und 7 Lebensmittelüberwacher (in 3 betroffenen Landkreisen) nicht rotieren.
Ein Zeuge der Landesanstalt für Landwirtschaft berichtete von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Zuständigkeit von Lebensmittelüberwachung und Eierpackstellen. Für letzteres ist die LfL zuständig. Für die lebenden Tier seien die Landratsämter zuständig, für das Endprodukt Ei dann die LfL. Eine Pflicht des LfL, Auffälligkeiten aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung an die Landratsämter zu melden, bestehe nicht. Es käme immer wieder vor, dass beim Mindesthaltbarkeitsdatum manipuliert werde. Die LfL prüft die Eier grundsätzlich äußerlich, eine Untersuchung des Eiinhalts findet in der Regel nicht statt.
Zwei Zeugen aus dem Innenministerium berichteten über die ergriffenen Antikorruptionsmaßnahmen. Sie räumten ein, erst aufgrund der Frage des Untersuchungsausschusses festgestellt zu haben, dass zwei Landratsämter bisher keine (ausreichenden) Maßnahmen ergriffen haben. Dies sei „nachlässig“ und „nicht vertretbar“. Es handelt sich um die Landratsämter Freising und Kronach. Freising habe nun immerhin einen Antikorruptionsbeauftragten ernannt. Kronach sei der Auffassung, eine einfache Belehrung der Mitarbeiter müsse genügen. Das Innenministerium kündigte an, hier nochmals deutlich nachfassen zu wollen. Unklar blieb, wie genau in diesem Zusammenhang Korruption definiert wird. Wenn also ein Beamter z.B. gar keine Gegenleistung für eine Amtshandlung erhält, sondern er nur aus Nähe zum Unternehmer „nachlässig“ kontrollieren würde, wäre das bereits Korruption oder Korruptionsgefährdung? Unklar blieb auch, welche Befugnisse ein Antikorruptionsbeauftragter jeweils hat, ob er also z.B. bei einem Verdacht sich die entsprechenden Akten ansehen darf.
Die Zeugen erläuterten ferner, dass es aus Ihrer Sicht nicht möglich sei, verbindliche Antikorruptionsvorschriften für die Landratsämter aufzustellen, da die Landratsämter eine Doppelstellung haben (als Landkreisbehörde und als staatliche Behörde), aber eine einheitliche Organisation, die nicht aufgespalten werden könne. Daher falle dies in die Organisationshoheit des Landratsamtes. Man empfehle aber allen Landratsämtern die Antikorruptionsrichtlinie der Staatsregierung.
Um 20:10 Uhr wurde als letzter Zeuge ein Beamter des Obersten Rechnungshofs (ORH) aufgerufen, der an der Erstellung des Gutachtens beteiligt war. Zur Erstellung des Gutachtens teilte er mit, dass man dem Ministerium kurzfristig einen Fragenkatalog habe zukommen lassen; es wurden auch alle Landratsämter befragt (die kreisfreien Städte mangels Zuständigkeit des ORH nicht), bei elf Landratsämtern wurde aufgrund der Rückmeldungen konkret nachgefragt. Der Bericht spiegelt nicht etwa die Rückmeldung einzelner Landratsämter wider, sondern es handelt sich um eine Gesamtschau von Problemen, die bei allen Landratsämtern bekannt waren und auch so gemeldet wurden. Der Gutachter erläuterte ausführlich die erheblichen Schwachstellen, die festgestellt wurden (mangelnde Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft, Eigenkontrolle funktioniert nicht, Rotation wird nicht eingehalten, kein einheitliches Verwaltungshandeln etc.). Eine Gewichtung der unterschiedlichen Problemfelder könne er nicht vornehmen. Das Gutachten wurde dem Ministerium übergeben, eine Nachbesprechung hierzu sei nicht erfolgt. Die Umsetzung des Gutachtens werde daher auch nur über die Medien verfolgt.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Dienstag, 24.10.2017, um 12 Uhr statt. Dabei wird der zweite Teil des Berichts des Umweltministeriums zum Allgemeinen Teil diskutiert. Berichterstatter für die Opposition ist wieder MdL Florian von Brunn. Dabei geht es u.a. um die Frage, wann die Öffentlichkeit bei Lebensmittelskandalen informiert werden muss.
18.10.2017
Süddeutsche Zeitung und der Bayerische Rundfunk berichten über den Untersuchungsausschuss (Klick aufs Bild führt zum jeweiligen Online-Artikel)
12.10.2017
Florian von Brunn, MdL, in der Plenardebatte vom 12.10.2017:
Verbraucherschutz: Wann wird die Staatsregierung endlich aktiv?
10.10.2017
In der heutigen Sitzung wurde der Teilbericht des Umweltministeriums zum Fragenteil A (Allgemeines zum Verbraucher- und Tierschutz in Bayern) behandelt. Für die Opposition hat MdL Florian von Brunn Stellung genommen.
Insgesamt ist der Bericht recht dürftig und oberflächlich. Der Ausschuss sollte ja eine ordentliche Grundlage für das weitere Verfahren haben, insbesondere einen guten Überblick über die Materie, aber davon ist dieser Bericht weit entfernt. Antworten liefert er eigentlich keine. Es wird eher versucht, mit möglichst viel Nebel den Zugang zu Informationen zu verschleiern. Eine Nachbearbeitung ist daher zwingend erforderlich und wird in der nächsten Sitzung auch stattfinden.
Gesetzliche Grundlagen:
In Beantwortung der Frage nach den gesetzlichen Grundlagen zählt das Ministerium einfach auf 30 Seiten Gesetzestexte auf, d.h. die Überschriften der Gesetze wurden einfach kopiert. Das ist sinnlos. Der Ausschuss weiß selbst, dass es etliche Gesetze im Zusammenhang mit Verbraucherschutz gibt. Es wäre hilfreich gewesen, zu erfahren, wo der Schwerpunkt liegt und wenn man die Gesetze und Verordnungen, auf die es wirklich ankommt, dann auch erklärt hätte. Das Umweltministerium kennt ja den Untersuchungsgegenstand, so dass man hier damit rechnen durfte, dass ein Fokus auf den Lebensmittelbereich gelegt wird.
Zuständigkeiten:
Die Zuständigkeiten sind dreistufig (LRA, Regierung, StMUV), „soweit nicht anders gesetzlich geregelt“. Zu diesen Ausnahmen erfährt man leider nichts.
Ab dem 1.8.2017 tritt das LGL als Mittelbehörde neben die Regierungen und das KBLV wurde gegründet, das ab 1.1.2018 für „komplexe Betriebe“ und Geflügelbetriebe ab 40.000 Hühnern zuständig sein soll. Diese Kompromissregelung, die ein Zuständigkeitswirrwarr mit vielen unbestimmten Begriffen mit sich bringt, ist letztlich der Intervention der Landräte geschuldet.
Internationale Zusammenarbeit:
Zur internationalen Zusammenarbeit wird nur berichtet, dass man mit den Bundesländern und dem Bund in Kontakt sei. Außerdem ist man am RASFF-System beteiligt. Ob es einen anderweitigen Austausch/Treffen/Workshops mit anderen Behörden oder der EU gibt, wird nicht erwähnt, obwohl dies – dies ist aus den Akten ersichtlich - der Fall sein muss. Die Antwort ist damit schlicht unvollständig.
Lehren aus dem Gammelfleischskandal:
Das Ministerium behauptet, beim Gammelfleischskandal hat es keine Fehler gegeben, sondern Kriminelle hätten sich hier betätigt, was man nicht verhindern könne (die Argumentation dürfte den Bürgern sehr bekannt vorkommen). Dennoch habe man Konsequenzen gezogen (auch diese Widersprüchlichkeit widerholt sich). Folgende Maßnahmen sind umgesetzt werden:
-Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft (hat bei Bayern-Ei nicht funktioniert),
-Gründung der Spezialeinheit (deren Zuständigkeit neben den Landratsämtern nur Verwirrung stiftet),
-Verstaatlichung der Fleischüberwachung,
-Rotation (in der Praxis mangelhaft),
-Fortbildungen (das Angebot gilt als mangelhaft),
-Einführung Tizian und Qualitätsmanagement
Der Oberste Rechnungshof (ORH) hat in seinem Gutachten fast alle diese Maßnahmen kritisiert, weil sie in Wahrheit gar nicht ordentlich umgesetzt werden.
Eine externe Evaluierung der Maßnahmen findet nicht statt. Zu einer internen Evaluierung heißt es nur kryptisch: „Der Effekt wird beobachtet.“ Übersetzt heißt das wohl: „Beim nächsten Lebensmittelskandal überdenken wir das und werden dann übereilt Reförmchen durchführen.“
Im Übrigen ist die wiederholte Behauptung, für Lebensmittelskandale seien immer nur Kriminelle verantwortlich, was man nicht verhindern könne, nicht nachvollziehbar. Wenn man schon weiß, dass es „schwarze Schafe“ gibt, muss man im Rahmen der Gefahrenabwehr dafür sorgen, dass solche Unternehmer keine Chance haben. Blind darauf zu vertrauen, dass sich alle an die geltenden Vorschriften halten, dürfte nicht ausreichend sein.
Personal:
Die Personalausstattung der Lebensmittelkontrolle liegt deutlich unter dem Soll-Zustand. Zur Personalausstattung bzw. –entwicklung fehlen auch noch etliche Angaben.
Antikorruption:
Nach wie vor werden nur unzureichend Antikorruptionsmaßnahmen ergriffen: zwei Landratsämter haben sogar gar keine Maßnahmen ergriffen. Grundsätzlich soll das Rotationsprinzip helfen, das aber häufig aus Personalmangel nicht eingehalten wird. Außerdem sollen sich die Behörden an die Korruptionsrichtlinie der Staatsregierung halten (Empfehlung). Das ist alles. Trotz der erheblichen Vorfälle und der großen Nähe zwischen Kontrolleuren und Unternehmen ist hier keine Sensibilisierung zu erkennen.
Amtliche Kontrollen:
Leider wird auch zum System der amtlichen Kontrollen nur unzureichend geantwortet. Das System der amtlichen Kontrolle ergäbe sich aus der Kontroll- und Nachfolge-VO. Der Nationale Kontrollplan muss aufgestellt werden. Die Aussage ist recht dürftig, weil die Ausgestaltung der konkreten Kontrollen ja doch recht unterschiedlich ist. In einer Anlage wird noch erwähnt, dass Kontrollen grundsätzlich unangekündigt erfolgen müssen.
„Smiley“-Regelung:
Das Ministerium hat eingeräumt, dass keine Informationen zur Smiley-Regelung vorliegen. Das ist enttäuschend. Ein Ministerium ist gehalten, im Sinne vorausschauender Politik sich auch Konzepte aus anderen Ländern anzusehen um ggf. daraus zu lernen.
Information des Ministeriums:
Eine Berichtspflicht gibt es dann, wenn es sich um ein „Lebensmittelereignis“ handelt. Dafür werden verschiedene Kriterien aufgezählt. Woraus sich das ergibt, wird nicht erwähnt. Hierzu müsste doch zumindest ein ministerielles Rundschreiben vorhanden sein. Oder kann wirklich jedes Landratsamt selbst entscheiden, ob ein „Lebensmittelereignis“ vorliegt und damit gemeldet werden muss? Letztlich fehlt hier offenbar eine einheitliche Regelung. Ein Landratsamt könnte einen Lebensmittelskandal „klein halten“, indem er nicht als „Lebensmittelereignis“ eingestuft wird. Nur durch die Medien könnte die Sache dann publik werden.
Lehren aus dem ORH-Gutachten:
Das ORH-Gutachten hat man angeblich evaluiert und eingearbeitet. Die neue Behörde wurde geschaffen. Die Antwort ist auch mit Vorsicht zu genießen:
Der ORH hat einen 13 Punkte-Plan aufgestellt und die bestehenden Schwachstellen klar benannt. Er hat festgestellt, was bei Bayern-Ei auch der Fall war: es geht wild durcheinander in diesem Bereich,
-die Steuerung/Kommunikation funktioniert nicht (etliche Anweisungen/Rundschreiben etc.), -die Rotation wird nicht eingehalten, -die Behörden arbeiten in ganz Bayern nicht einheitlich (was für die Unternehmer auch schwierig ist), -das LGL kontrolliert neben den Landratsämtern, -die Kontrollvorgaben werden nicht erfüllt, -Kontrollen werden zu oft angekündigt (was nicht einmal dokumentiert wird), -die Labore sollten positive Eigenkontrollen grundsätzlich melden müssen, -die Fortbildungen sind mangelhaft und -die Untersuchungen dauern zu lange.
Außerdem hat er eine Komplettverlagerung auf eine zentrale Behörde erwogen, was in anderen Ländern längst der Fall ist. Dieser Vorschlag wird so letztlich ja leider nicht umgesetzt, stattdessen schafft man aus Rücksichtnahme gegenüber den Landräten eigenartige Parallelstrukturen mit unklaren Abgrenzungen. Die Punkte aus dem ORH-Gutachten sind nach wie vor nicht umgesetzt.
Lebensmittelkontrolle:
Das Ministerium räumt ein, dass auch in diesem Bereich die Rotation (Wechsel des zuständigen Mitarbeiters nach einer bestimmten Zeit) nicht immer eingehalten wird. Die Kontrollen erfolgen „systematisch, risikobasiert und anlassbezogen.“
Es gibt ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), das ständig weiterentwickelt wird. Kontrollen sind zu dokumentieren. Es ist unklar, ob die Einträge in das System TIZIAN kontrolliert werden. Angeblich werden die HACCP-Konzepte (Hygiene) der Firmen von den Behörden überprüft. Es wird aber nicht erwähnt, ob dies nur eine Prüfung „auf dem Papier“ oder auch wirklich im Betrieb ist. Für jedes Unternehmen müssen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Kontrollpläne existieren.
Einen „Risikobetrieb“ (in diesem Sinne) gibt es nicht, sondern die Kontrolldichte erfolgt eben u.a. „risikobasiert“.
Die Kontrolldichte bemisst sich nach verschiedenen Kriterien (Vertriebsgebiet, Verhalten des Unternehmers, Eigenkontrollen, Hygiene, Betriebsort) und wird durch das Landratsamt festgelegt. Kontrollen können in Intervallen von einem Tag bis zu 3 Jahren stattfinden. Regelkontrollen finden höchstens alle drei Monate statt. Die Spezialeinheit des LGL nimmt jährlich 300-350 Prüfungen vor.
Insgesamt ist dieser Teilbericht recht vage und oberflächlich.
Es scheint als ob das StMUV selbst nicht recht weiß, wer eigentlich wann wofür zuständig ist oder zumindest will man es nicht klar erklären. Ein ziemliches Wirrwarr. Deshalb versteckt man sich auch hinter 30 Seiten Gesetzesüberschriften. Das ORH-Gutachten (und auch die Erkenntnisse aus dem UA Gammelfleisch) stimmt leider immer noch. Die Kritikpunkte treffen nach wie vor zu. Es wäre besser, effektiver und informativer gewesen, man hätte die Fragen nicht völlig vage und oberflächlich beantwortet, sondern hätte dem Ausschuss eine gute Basisinformation zum Untersuchungsauftrag an die Hand gegeben. Beispielsweise wären Differenzierungen interessant, wann von wem welche Prüfungen nach welchen Rechtsgrundlagen und mit welchen Konsequenzen durchzuführen sind (aufgeteilt nach den unterschiedlichen Kontrollen z.B. Tierseuchenrecht/Lebensmittelrecht etc.). Man will dem Ausschuss aber offensichtlich lieber nicht zu viel konkrete Information geben. Dass dieser Teilbericht zwei Monate gedauert hat, ist nicht nachvollziehbar.
Die SPD hat beantragt, zum gesamten Teil A (Allgemeines zum Verbraucher- und Tierschutz in Bayern) wichtige Schlüsselzeugen zu befragen (Landräte, Spitzenvertreter des LGL/des Ministeriums). Diesem Antrag wurde zugestimmt, zunächst sollen aber Beamte des Ministeriums den Bericht mündlich erläutern (ab dem 19.10.2017). Auch Beamte des ORH sollen vernommen werden. Der Ausschuss erhält den zweiten Teil des Berichts am 16.10.2017 und wird ihn anschließend debattieren.
Erneut musste die SPD auch rügen, dass Akten auf Anforderung nicht vorgelegt worden waren. Sämtliche relevante Akten hätten dem Ausschuss bereits Mitte August vorliegen müssen. Dazu waren die Behörden verfassungsmäßig verpflichtet. Der SPD war aufgefallen, dass Akten fehlten. Im September wurde dies moniert; teilweise wurden fehlende Akten sodann nachgereicht, andere seien angeblich nicht auffindbar. Diese Akten betreffen verpflichtende Untersuchungen im betroffenen Betrieb. Die Behörde teilte nun auch noch mit, es sei durchaus auch möglich, dass diese Untersuchungen nie durchgeführt wurden. Aufgefallen ist das über Jahre offenbar niemandem. Bei weiteren Akten hatte das LGL auf das erste Nachhaken hin behauptet, alle Akten vorgelegt zu haben, obwohl konkret nach bestimmten, sehr wichtigen Unterlagen gefragt wurde. Erst auf ein zweites Nachhaken hin hat das LGL nun die gesuchten Akten endlich vorgelegt. An ein Versehen kann man daher kaum glauben.
Die CSU-Fraktion hat in einer Pressemitteilung die Ansicht vertreten, die 30 Seiten kopierte Gesetzesvorschriften (z.B. Käseverordnung, Honigverordnung, Butterverordnung, Weingesetz, Tabaksteuergesetz) seien nun einmal die Antwort auf die Frage nach den gesetzlichen Grundlagen. Das kann man so sehen. Man kann aber natürlich von einem kompetenten Umweltministerium auch erwarten, dass es den Untersuchungsauftrag liest und dann zusätzlich konkret zu den Grundlagen im Lebensmittelbereich Stellung nimmt und diese den Ausschussmitgliedern auch ordentlich erläutert, insbesondere da bekannt war, dass der Ausschuss diesen Bericht als Arbeitsgrundlage für die Zeugenvernehmungen braucht. Nun muss eben nachgearbeitet werden. Die CSU zeigt sich auch verwundert, dass MdL Inge Aures zum Bericht des Ministeriums Stellung genommen hat. Der Bericht ist den Ausschussmitglieder bereits vor längerer Zeit zugegangen und Vizepräsidentin Aures hat ihn intensiv durchgearbeitet. Die Berichterstattung der CSU im Untersuchungsausschuss beschränkte sich ohnehin auf ein wörtliches Vorlesen des Berichts des Umweltministeriums. Inge Aures hat daher die Schwachstellen des Berichts völlig zutreffend analysiert.
Die SPD tritt dafür ein, den Bericht des Ministeriums zu veröffentlichen.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 19.10.2017 um 13:30 Uhr statt. Es werden öffentlich Zeugen aus dem Umweltministerium zum Teil A des Fragenkatalogs vernommen.
04.10.2017
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 10.10.2017 statt. Im öffentlichen Teil wird der Bericht des Umweltministeriums zum Teil A des Fragenkatalogs diskutiert. Das Ministerium hat aufgrund eines Beschlusses des Untersuchungsausschusses einen Teilbericht abgegeben. Dabei geht es um eine allgemeine Klärung von Zuständigkeiten, Vorgehensweise und Entwicklungen im Verbraucherschutz in Bayern. Durch dieses Bericht (der zweite und letzte Teil wird Mitte Oktober geliefert) soll der Untersuchungsausschuss eine Grundlage für seine weitere Arbeit erhalten. Es geht also um Fragen wie: Wer ist eigentlich wofür zuständig in Bayern bei Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit? Sind die Strukturen zeitgemäß? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit anderen Staaten? Welche Konsequenzen sind aus früheren Lebensmittelskandalen gezogen worden? Wieso widerholen sich Fehler? Wie hat sich die Personalstruktur entwickelt? Wann schaltet sich das Ministerium ein? Wieso wurde das Gutachten des Obersten Rechnungshofes (ORH), das etliche Schwachstellen in der Lebensmittelüberwachung auflistete, nicht umgesetzt? Berichterstatter seitens der Opposition ist MdL Florian von Brunn.
27.09.2017
Die CSU-Landtagsfraktion hat zur Pressemitteilung der SPD-Fraktion vom 26.09.2017 Stellung genommen und dabei zum Ausdruck gebracht, dass man im Untersuchungsausschuss harmonisch zusammenarbeite und das Umweltministerium doch fast 1.300 Akten vorgelegt hätte. Man verstehe daher die "Querschüsse" der SPD nicht. Dazu kann man aus dem Untersuchungsausschuss zweierlei berichten: Es stimmt, Zusammenarbeit und Atmosphäre im Untersuchungsausschuss sind ausgesprochen gut und kollegial. Das ändert aber nichts daran, dass der Untersuchungsausschuss den Salmonellenskandal aufklären soll und dafür sämtliche Akten benötigt. Daher richtete sich die Kritik der SPD auch nicht etwa an die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, sondern an das Umweltministerium. Das Ministerium ist nach Art. 25 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss sämtliche angeforderten Akten vorzulegen. Hintergrund ist, dass der Ausschuss ja nicht selbst weiß, wo sich welche Akten befinden. Daher ist er darauf angewiesen, dass die Ministerien ihm auf Anfrage korrekt mitteilen, welche Akten wo vorhanden sind und diese dann vollständig vorlegen. Bis auf das Umweltministerium haben das auch alle Ministerien geschafft. Es nützt auch nichts, wenn man 1.300 Akten vorlegt, aber dafür die restlichen Akten nicht vorlegt. Dem Ausschuss müssen alle relevanten Akten vorgelegt werden. Die Akten wurden auch nicht wegen der angeblichen Kürze der Zeit nicht geliefert - sie wären ohne das konkrete Nachfragen der SPD überhaupt nicht geliefert worden. Erst auf dieses Nachfragen hin wurde nämlich eingeräumt, dass man z.B. die Akten eines Landratsamtes komplett vergessen habe. Nur auf diese Nachfragen hin wurde eingeräumt, dass Unterlagen über Untersuchungsergebnisse über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht auffindbar sind (das ist bisher behördenintern anscheinend niemandem aufgefallen). Nur aufgrund dieser Nachfragen werden jetzt Akten sämtlicher Behörden nachgereicht. Da das Ministerium jetzt schon auf jede einzelne Nachfrage einräumen musste, dass die SPD Recht hat und Akten fehlen, stellt sich natürlich auch die Frage, ob womöglich noch weitere Akten fehlen. Der Untersuchungsausschuss kann seinen Auftrag aber natürlich nur dann erfüllen, wenn ihm alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Auch die CSU muss ein Interesse daran haben, dass der Ausschuss seine Arbeit ordentlich machen kann und ihm alle Akten zur Verfügung gestellt werden. Letztlich will der gesamte Landtag, dass mögliche Fehler aufgeklärt und ggf. entsprechende Verbesserungen vorgenommen werden. Das wichtige, in der Verfassung verankerte Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses wäre auch sinnlos, wenn man jeder Akte einzeln hinterherlaufen müsste. Wenn das Chaos in der Lebensmittelüberwachung wirklich so groß ist, dass man nicht einmal feststellen kann, wo sich überhaupt Unterlagen zu diesem europaweiten Salmonellenskandal befinden, spräche dies natürlich erst recht für einen enormen Reformbedarf.
26.09.2017
Heute fand die zweite Sitzung des Untersuchungsausschusses statt. In der ersten Sitzung (vor der Sommerpause) wurden formelle Beschlüsse gefasst und Akten beigezogen. Heute wurde insbesondere die von der SPD ausgearbeitete Zeugenliste beraten. Es sollen insgesamt 74 Zeugen geladen und vernommen werden. Dabei handelt es sich neben Beamten aus den beteiligten Behörden (Landratsämter, Regierung von Niederbayern, LGL, Umweltministerium) auch um Sachverständige der zuständigen Behörden im EU-Ausland (Österreich, England, EU-Kommission). Die Minister Marcel Huber, Urlike Scharf und Helmut Brunner sowie Ministerpräsident Seehofer sollen ebenfalls vernommen werden. Die Zeugenliste wird nun dem Landgericht Regensburg vorgelegt, da dort ein Strafverfahren läuft, welches nicht beeinträchtigt werden soll. Das Landgericht erhält die Möglichkeit, zur Zeugenliste Stellung zu nehmen. Auf Antrag der SPD werden auch noch Akten des Bundeslandwirtschaftsministeriums, des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Robert-Koch-Instituts beigezogen.
Obwohl die Ministerien verpflichtet sind, sämtliche Unterlagen zum Salmonellenskandal vorzulegen, mussten die SPD-Vertreter durch eigene Recherchen feststellen, dass die Akten unvollständig sind. Es fehlen wesentliche Akten der Landratsämter, der Regierung von Niederbayern und des LGL. Erst auf schriftliche Nachfrage der SPD musste das Umweltministerium einräumen, dass diese Unterlagen fehlen. Teilweise seien Akten über amtliche Untersuchungen nicht auffindbar, obwohl sie da sein müssten. Teilweise wurden Akten einfach nicht vorgelegt, obwohl sie vorhanden sind. Jetzt erst sollen sie nachgereicht werden. Der Untersuchungsausschuss kann seine Arbeit natürlich nur dann erledigen, wenn die Akten vollständig vorgelegt und nicht zurückgehalten werden; deshalb ist das Ministerium von Verfassungs wegen verpflichtet, die angeforderten Akten tatsächlich vorzulegen.
Bereits aus den vorgelegte Akten ergeben sich etliche Hinweise auf massive Fehler der Behörden. Die SPD-Vertreter haben auch Anhaltspunkte dafür gefunden, dass der frühere Bayern-Ei-Chef, gegen den Anklage erhoben wurde, über politische Kontakte verfügt hat. Möglicherweise ist dies eine Erklärung dafür, dass die untragbaren Zustände bei Bayern-Ei jahrelang sehenden Auges hingenommen wurden.
Dem Untersuchungsausschuss liegt mittlerweile der erste Teil des Berichts der Staatsregierung zum Verbraucherschutz in Bayern vor (Teil A des Fragenkatalogs). Berichterstatter für den Bericht der Staatsregierung seitens der Opposition ist MdL Florian von Brunn. Er wird in der nächsten Sitzung am 10.10.2017 hierzu Stellung nehmen. Die ersten Zeugenvernehmungen (ebenfalls zum Teil A) sind für den 19.10.2017 geplant.