SPD-Gesetzentwurf: Wahlrecht ab 16 in Bayern

SPD-Gesetzentwurf: Wahlrecht ab 16 in Bayern

15. April 2019

Fraktionschef Arnold: Jugendliche müssen früher und stärker politisch beteiligt werden

„Je früher Jugendliche unsere Demokratie erleben können, desto besser", ist sich der Fraktionschef der BayernSPD-Landtagsfraktion Horst Arnold sicher und fordert ein Wahlrecht ab 16 Jahren für Kommunalwahlen in Bayern. "Dass die Jugendlichen politisch interessiert sind und sich engagieren wollen, zeigen nicht nur die wöchentlichen Fridays for Future-Demonstrationen. Die jungen Leute sind auch in vielen anderen Bereichen aktiv, beispielsweise in Kreis- und Stadtjugendringen. Was aber fehlt, sind echte Mitgestaltungsmöglichkeiten. Runde Tische mit Jungendlichen sind das eine, ein dauerhaft etabliertes Wahlrecht das andere. Deshalb fordern wir, dass das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wird. Zunächst für Kommunalwahlen, später nach Möglichkeit auf allen Ebenen. Schließlich haben die Jugendlichen auch am längsten mit den Konsequenzen unserer heutigen Entscheidungen zu leben. "

Ziel ist die Einführung des neuen Wahlalters noch vor der bayerischen Kommunalwahl im März 2020. Die SPD-Fraktion hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt und in den Landtag eingebracht.

Arnold unterstreicht, dass es in elf Bundesländern bereits das Kommunalwahlrecht für Jugendliche gibt, in Niedersachsen seit 1996. „Ich frage mich: Warum enthält die bayerische Staatsregierung den Jugendlichen das Wahlrecht ab 16 vor? Die CSU sollte ihre bevormundende Scheu endlich ablegen. Wählen ist kein Privileg, sondern ein Bürgerrecht. Und das gilt für junge Menschen genau so, wie für Ältere!"

Material:

Gesetzentwurf Wahlalter 16 (PDF, 101 kB)

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