SPD legt Änderungen zum Artenschutzgesetz vor

SPD legt Änderungen zum Artenschutzgesetz vor

01. Juni 2019

Umfassendes Antragspaket zum Gesetzentwurf der Staatsregierung – Wälder schützen, Kunstlicht reduzieren, Versiegelung eindämmen – Fraktionschef Arnold: Wir liefern als erste Fraktion handfeste Verbesserungsvorschläge

Mit einem achtteiligen Antragspaket (PDF, 708 kB) will die SPD-Landtagfraktion den Artenschutz in Bayern kraftvoll voranbringen und den Gesetzentwurf der Staatsregierung praxistauglicher machen. SPD-Fraktionschef Horst Arnold erläutert: „Viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Runden Tisches finden ihre Anliegen in Söders sogenanntem Versöhnungsgesetz nicht wieder. Wir liefern daher jetzt als erste Fraktion im Bayerischen Landtag handfeste Verbesserungsvorschläge und greifen damit Forderungen von Naturschutzverbänden, Landwirten und aus der Wissenschaft auf.“

SPD-Umweltsprecher Florian von Brunn konkretisiert die Vorschläge: „Wir wollen insbesondere die bayerischen Wälder und Teiche mit den dort lebenden Arten schützen, die Lichtverschmutzung in den Städten eindämmen sowie die Begrünung von Flächen fördern, statt sie immer weiter zu versiegeln. Dazu sollen alle Akteure ihren Beitrag leisten können: der Staat, die Kommunen, die Wirtschaft, die Fachverbände und die Bürgerinnen und Bürger. Ein moderner und praxisnaher Artenschutz – das ist der sozialdemokratische Ansatz.“

Im Einzelnen sehen die Änderungsanträge der SPD-Landtagsfraktion vor:

  • Besserer Schutz der bayerischen Wälder und der dort vorkommenden Arten. Deshalb sollen bei der Ausweisung entsprechender Schutzflächen die Menschen vor Ort sowie die Naturschutzbehörden und -verbände eng beteiligt werden. Ziel ist es auch, Wälder mit möglichst vielen Baumarten zu erhalten.

  • Kunstlichtfreie „Nachtruhe“ an öffentlichen und privaten Gebäudefassaden, um nachtaktive Tierarten, wie zum Beispiel Insekten, Wildkatzen und Fledermäuse, die unter den künstlichen Lichtern der Nacht leiden, besser zu schützen.

  • Staatliche Förderung von Naturschutzgebieten und Biotopen mit geschützten oder gefährdeten Arten und bewirtschafteten Teichflächen, da Teiche oft Lebensräume mit einer enormen Artenvielfalt sind.

  • Städte, Gemeinden und Landkreise sollen mehr Möglichkeiten erhalten, beim Erlass örtlicher Bauvorschriften Fragen des Artenschutzes stärker zu berücksichtigen, damit zum Beispiel in Gärten nicht immer mehr Flächen mit Schotter oder Ähnlichem versiegelt und damit den Insekten entzogen werden.

  • Beraterinnen und Berater für Fragen des Artenschutzes bei den unteren Naturschutzbehörden etablieren, die die Maßnahmen vor Ort fachkundig begleiten.

  • Regelmäßige Evaluierung von staatlichen Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzes. Zumindest soll dem Landtag und der Öffentlichkeit mindestens einmal pro Wahlperiode berichtet werden.

Die Anträge werden in der kommenden Woche im Umweltausschuss beraten.

Teilen