SPD: Krankentransporte und Notfallrettung auf rechtlich sichere Basis stellen

SPD: Krankentransporte und Notfallrettung auf rechtlich sichere Basis stellen

01. Juli 2019

SPD-Fraktionsvize Adelt fordert nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs Novelle des Rettungsdienstgesetzes für Bayern - Keine europaweiten Ausschreibungen

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Klaus Adelt fordert ein klares Bekenntnis des Landtags zu den gemeinnützigen Rettungsorganisationen in Bayern und die sofortige Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019, mit dem festgestellt wurde, dass Ausschreibungen für Krankentransporte und Notfallrettung nicht mehr europaweit durchgeführt werden müssen. „Wir in Bayern haben großen Respekt vor der Arbeit der gemeinnützigen Hilfsorganisationen. Das sind das Bayerische Rote Kreuz (BRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Malteser und die Johanniter. Wir brauchen aber eine Novelle des bayerischen Rettungsdienstgesetzes, die das bayerische Innenministerium auch drei Monate nach dem Urteil noch nicht vorgelegt hat“, erklärt Adelt. Die SPD-Landtagsfraktion reicht dazu heute (1.7.2019) einen aktuellen Antrag ein.

Der oberfränkische Abgeordnete befürchtet, dass ohne gesetzliche Regelung neben Vergaben an den billigsten Privatanbieter auch sinnlose Kosten für europaweite Ausschreibungen drohen, die gar nicht nötig sind. Adelt verweist auf das großartige haupt- und ehrenamtliche Engagement der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gemeinnützigen Rettungsdienste. „Wir wollen alles dafür tun, diese gewachsene bayerische Struktur zu erhalten und bedanken uns bei den Hilfsorganisationen für ihren oft lebensrettenden Einsatz“, unterstreicht Adelt und lobt ausdrücklich die Arbeit der vielen Helferinnen und Helfer für Stauopfer am Wochenende.

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