Wohnungspolitische Sprecherin Natascha Kohnen: Staatsregierung hat bei bisheriger Verordnung schlecht und fehlerhaft gearbeitet - Ärgerlich, dass Mieterschutz nur ein Jahr lang gelten soll
Am morgigen (7.8.) Mittwoch tritt die Neufassung der Mieterschutzverordnung in Kraft. Nachdem die ursprüngliche Fassung der Staatsregierung vor Gericht keinen Bestand hatte, musste sie komplett überarbeitet werden. Mit der Mieterschutzverordnung wird die von der Bundesregierung bereits im Jahr 2015 beschlossene Mietpreisbremse in Bayern nun rechtssicher umgesetzt. Natascha Kohnen, wohnungspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, erklärt: "Die Staatsregierung hat bei der Umsetzung der Mietpreisbremse in Bayern schlecht und fehlerhaft gearbeitet. Auch nach dem für die Staatsregierung verheerenden Gerichtsurteil vom Dezember 2017 hatte sie keine Eile, die Mieterschutzverordnung neu zu erlassen. Angekündigte Termine wurden immer wieder nach hinten verschoben. Das zeigt, dass die Staatsregierung den Mieterschutz nicht ernst nimmt.“
Erst auf Drängen der SPD-Fraktion im Landtag erarbeitete die Staatsregierung eine neue Verordnung, die die Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt im Einzelnen begründet.
In der neuen Verordnung werden 162 Städte und Gemeinden in Bayern aufgeführt, in denen die Deckelung der Mietpreise bei Neuvermietung, eine abgesenkte Kappungsgrenze und eine auf zehn Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist gelten sollen. Kohnen kritisiert allerdings, dass die neue Mieterschutzverordnung nur ein Jahr gelten soll: "Warum die Staatsregierung hier keine längere Gültigkeitsdauer festlegt, ist mir ein Rätsel! Möglich sind bis zu fünf Jahre."
Um die Staatsregierung zu einem wirksamen Mieterschutz zu verpflichten, unterstützt die bayerische SPD zudem das geplante Volksbegehren zu einem Mietenstopp in Bayern, das derzeit vorbereitet wird und den Mieterinnen und Mietern in Kommunen mit einem überhitzten Wohnungsmarkt eine "Verschnaufspause" verschaffen soll.