Kommissions-Bericht zum PAG: Entscheidende Kritikpunkte am neuen Polizeiaufgabengesetz werden nicht ausgeräumt (MIT O-TON)

Kommissions-Bericht zum PAG: Entscheidende Kritikpunkte am neuen Polizeiaufgabengesetz werden nicht ausgeräumt

30. August 2019

"Drohende Gefahr" muss komplett gestrichen werden - Voraussetzungen für Präventivgewahrsam müssen geändert werden

O-Ton: Kommissions-Bericht zum PAG: Entscheidende Kritikpunkte am neuen Polizeiaufgabengesetz werden nicht ausgeräumt

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold kommentiert den heute vorgestellten (30.08.2019) Bericht der Kommission zur Begutachtung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG):

"Die Empfehlungen der Kommission sind zwar teilweise positiv zu bewerten, insgesamt sind unsere Kritikpunkte aber noch lange nicht ausgeräumt. So soll der umstrittene Begriff der 'drohenden Gefahr' weiterhin im PAG verbleiben und lediglich gegenüber der 'konkreten Gefahr' per Definition schärfer abgegrenzt werden. Das ist nichts als Augenwischerei. Hier hätte ich mir von der Kommission mehr Mut erhofft. Der Begriff der 'drohenen Gefahr' muss komplett aus dem PAG gestrichen werden. Die Bürgerrechte sind in diesem Zusammenhang stärker zu bewerten.

Es ist zwar begrüßenswert, dass die Kommission vorgeschlagen hat, den ebenfalls strittigen Präventivgewahrsam zeitlich auf unter drei Monate zu beschränken. Die generellen Voraussetzungen für die Anordnung der Inhaftierung bleiben davon aber unberührt. Gerade in diesem Bereich muss aber massiv nachgebessert werden. Schließlich leben wir nicht in einem Polizeistaat, in dem die Bürger fast nach Belieben einfach so festgehalten werden können.

Leider hat sich die Kommission nur mit einigen ausgewählten Punkten des PAG beschäftigt, anstatt alle neuen Polizeibefugnisse zu prüfen.

Insgesamt sehen wir unsere Kritik am PAG durch den Bericht der Kommission bestätigt. Wir waren und sind gut beraten, unsere Klagen gegen das PAG bei den Verfassungsgerichten in Münche und Karlsruhe aufrechtzuerhalten."

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