Kritikwürdiger Umgang mit Kindeswohl und Menschenrechten in den bayerischen Ankerzentren

Kritikwürdiger Umgang mit Kindeswohl und Menschenrechten in den bayerischen Ankerzentren

26. September 2019

Expertenanhörung im Verfassungsausschuss bestätigt eklatante Missstände

Zur Expertenanhörung "ANKER-Einrichtungen in Bayern" am heutigen (26.09.2019) Donnerstag im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags kommentiert die Sprecherin für Asyl- und Flüchtlingspolitik der BayernSPD-Landtagsfraktion Alexandra Hiersemann:

„In bayerischen Ankerzentren werden auch Familien mit minderjährigen Kindern unter schwierigen Bedingungen bis zu 24 Monaten kaserniert. Das schadet dem Kindeswohl, widerspricht der aktuellen Rechtslage und bedarf einer dringenden Klärung.“

Der rechtspolitische Sprecher Christian Flisek stellt fest:

"Der Bundesgesetzgeber hat zum Ausdruck gebracht, dass Familien mit Kindern nicht länger als sechs Monate in solchen Einrichtungen verbleiben dürfen. Hierfür gibt es keine Ausnahmen. Für juristische Auslegungsscharmützel ist bei einem so hohen Schutzgut wie dem Kindeswohl kein Platz."

Über die Fraktionsgrenzen hinweg berichteten die Sachverständigen in der Anhörung von massiven Schwierigkeiten beim Zugang für Rechtsanwälte und Berater. Zum rechtsstaatlichen Verfahren gehört aber auch eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die in den Ankerzentren derzeit nicht flächendeckend gewährleistet ist.

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