Bayerisches Integrationsgesetz teilweise verfassungswidrig

Bayerisches Integrationsgesetz teilweise verfassungswidrig

03. Dezember 2019

Fraktionschef Horst Arnold: Staatsregierung muss Gesetz nun zügig überarbeiten oder kassieren - Verstoß gegen Meinungsfreiheit und Rundfunkfreiheit

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute (3.12.) seine Entscheidung zu den Klagen von SPD und Grünen gegen das Bayerische Integrationsgesetz verkündet und das Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Konkret kassierte das Gericht die Artikel 11, 13 und 14 (teilweise). Das Integrationsgesetz verstoße gegen die Rundfunkfreiheit (Art.11), die Vorschriften zum Integrationskurs widersprächen der Meinungsfreiheit (Art. 13). Beide seien nichtig. Als teilweise verfassungswidrig wurde Artikel 14 eingestuft. Hier hat das Gericht einen Verstoß gegen Bundesrecht festgestellt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Arnold sieht sich durch die Entscheidung bestätigt: "Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die CSU hat mit ihrer damaligen Landtagsmehrheit ein verfassungswidriges Gesetz durch das Parlament gepeitscht - entgegen aller Warnungen von Expertinnen und Experten und entgegen aller Proteste aus der Zivilgesellschaft. Dieses Gesetz war von Anfang an rein parteipolitisch motiviert. Es schürt Ressentiments gegenüber Migrantinnen und Migranten, statt gleichberechtigte Teilhabe für alle zu ermöglichen - und setzt so das gesellschaftliche Miteinander leichtfertig aufs Spiel."

Arnold fordert deshalb: "Die Staatsregierung muss ihr sogenanntes Integrationsgesetz nun zügig überarbeiten - oder besser noch: Sie sollte es gleich ganz begraben. Denn der praktische Nutzen ist gleich Null, der gesellschaftliche Schaden hingegen enorm. Ein solches Spaltungsgesetz steht dem Freistaat Bayern schlecht zu Gesicht!"

Der SPD-Fraktionsvorsitzende ergänzt, dass sich die SPD in besonderer Weise dem Erbe des 'Vaters' der Bayerischen Verfassung, dem Sozialdemokraten und ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Wilhelm Hoegner verpflichtet fühlt. "Umso mehr macht es uns Sorge, dass die CSU immer wieder bewusst die Grenzen der Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes austestet - und sie allzu oft überschreitet."

Der Anwalt der SPD-Fraktion Michael Bihler wies darauf hin, dass sich die Staatsregierung mit dem Bayerischen Integrationsgesetz einen Serienverstoß gegen die Bayerische Verfassung geleistet hat, den der Bayerische Verfassungsgerichtshof korrigieren musste.

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