75.000 Paketzusteller in Bayern im Einsatz – oft zu geringen Löhnen

18. Dezember 2019

SPD-Fraktionsvorsitzender Arnold: Beschäftigte leisten nicht nur zur Weihnachtszeit Schwerstarbeit – Faire Arbeitsbedingungen sicherstellen

74.235 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sind aktuell in Bayern als Paketzusteller oder Briefträger beschäftigt, etwa zwei Drittel davon (52.058) als Helferinnen und Helfer, ein Drittel (22.177) als Fachkräfte. Dies ergab die Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Anfrage der SPD-Landtagsfraktion.

Ihre Löhne liegen dabei deutlich unter denen der Gesamtbevölkerung: So beträgt das Gehalt der vollzeitbeschäftigten Helferinnen und Helfer zum Stichtag 31. Dezember 2018 (aktuellster Stand) im Mittel (Median) monatlich 2.327 Euro, bei den Fachkräften 2.673 Euro. Damit verdienen die Helfern nur 67 Prozent des mittleren Einkommens aller Vollzeitbeschäftigten in Bayern, welches aktuell bei 3.449 Euro liegt. Bei den Fachkräfte sind es 78 Prozent. 35.334 Paketzusteller und Briefträger sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (19.729 in Vollzeit, 15.605 in Teilzeit), der etwas größere Teil (38.901) ist hingegen ausschließlich geringfügig beschäftigt.

SPD-Fraktionsvorsitzender Horst Arnold weist vor allem auf die großen Unterschiede hin, die sich innerhalb der Branche ergeben: „Bei den Post- und Zustelldiensten haben wir es de facto mit einer Zweiklassengesellschaft zu tun, was Löhne, Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung anbelangt. Deshalb bin ich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dankbar, dass er das Problem erkannt hat und seit Kurzem mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz für mehr Fairness und Beitragsehrlichkeit in der Paketdienstbranche sorgt. Diesen Weg gilt es nun konsequent weiterzugehen. Denn die Beschäftigten leisten nicht nur zur Weihnachtszeit Schwerstarbeit – dafür sollten sie angemessen entlohnt werden. Stattdessen leiden sie oftmals unter prekären Arbeitsverhältnissen.“ Das Paketboten-Schutz-Gesetz gilt seit dem 23. November 2019 und regelt insbesondere die sogenannte Nachunternehmerhaftung: Dadurch werden Versandunternehmen verpflichtet, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

Arnold spricht sich dafür aus, zum besseren Schutz der Beschäftigten auch im Freistaat schnellstmöglich ein Bayerisches Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, wie es dies bereits in 14 anderen Bundesländern gibt. Außerdem macht sich die SPD-Fraktion für einen Bayerischen Mindestlohn stark, der zunächst bei 12,25 Euro pro Stunde liegen soll. Dies würde der Entgeltgruppe 1, Stufe 6 (Ungelernte) im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts der Länder (TV-L) entsprechen.

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