Streit um Konfuzius-Institute: Rinderspacher droht mit Verfassungsklage

Streit um Konfuzius-Institute: Rinderspacher droht mit Verfassungsklage

10. Januar 2020

Die Konfuzius-Institute des kommunistischen China in Bayern sorgen für Unmut im Freistaat

Landtagsvizepräsident Markus Rinderspacher wollte in einer parlamentarischen Anfragewissen, in welcher Höhe die Staatsregierung die Institute der Volksrepublik mit bayerischem Steuergeld fördert. Mit Blick auf vermeintlich zuwendungs- und datenschutzrechtliche Gründe verweigerte die Staatskanzlei Rinderspacher jedoch eine Beantwortung. Dieser pocht nun auf sein Fragerecht als Abgeordneter und droht nun mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

In einem Schreiben an Staatskanzleiminister Florian Herrmann betont der 50-jährige SPD-Politiker, es sei unzweifelhaft, dass dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber der Anspruch zustehe, die Höhe der Förderungen ausländischer Institute durch den Freistaat Bayern zu erfahren.

Rinderspacher fordert einen „Stopp der bayerischen Finanzunterstützung für die kommunistische Zielerreichung Chinas“. Er halte die Förderung der Konfuzius-Institute für einen „politischen Fehler, der nicht fortgesetzt werden sollte“, und fragt: „Wieso verausgabt Bayern Steuergelder für die propagandistischen Zwecke des kommunistisch-repressiven Regimes von Machthaber Xi Jinping?“ Laut Rinderspacher haben die Institute „das Ziel kommunistischer Indoktrinierung zum Machtausbau des chinesischen Diktators“.

Auch in anderen Ländern weltweit wächst die Kritik an den Konfuzius-Instituten chinesisch-kommunistischer Provenienz. In Kanada, den USA, Schweden, Dänemark, Frankreich und in den Niederlanden haben mehrere Universitäten ihre Institute geschlossen. Vor dem Hintergrund von Spionage-Spekulationen hat Belgien den Leiter des Brüsseler Konfuzius-Instituts des Landes verwiesen.

Rinderspacher war bereits zwei Mal zur Durchsetzung des Fragerechts beim Verfassungsgericht erfolgreich: 2011 bei der „Resonanzstudien-Affäre“, als die Staatsregierung Regierungs- und Parteiinteressen in unzulässiger Weise vermengte – und 2014 zur „Verwandtschafts-Affäre“ im Kabinett Seehofer.

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