SPD stimmt nach Änderungen dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zu

SPD stimmt nach Änderungen dem bayerischen Infektionsschutzgesetz zu

25. März 2020

Fraktionschef Horst Arnold: Weitreichende Befugnisse zur Bewältigung der Corona-Krise, aber Wahrung der demokratischen Prinzipien - Dank an alle Helferinnen und Helfer

Die SPD-Landtagsfraktion hat heute (25.3.) in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Der Vorsitzende Horst Arnold wies in seiner Plenarrede darauf hin, dass damit die gesetzliche Grundlage für die Bewältigung der Corona-Krise geschaffen sei.

Trotz der weitreichenden Befugnisse für die Staatsregierung seien demokratische Rechte gewahrt. Auch gelte das Gesetz nur bis 31. Dezember 2020. „Notstandsgesetz kann nicht heißen, dass die Grundsätze der Demokratie außer Kraft gesetzt werden. Gewaltenteilung ist das Prinzip der Demokratie und nicht Gewaltenverschmelzung“, sagte Arnold.

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Staatsregierung umfassende Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommt: Sie kann einen Gesundheitsnotstand ausrufen. Die Beschlagnahmung von medizinischem Material und der Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal werden erleichtert.

In einem gemeinsamen Antrag hatten die Fraktionen des Bayerischen Landtags wichtige Änderungen auf den Weg gebracht: So ist die Kontrolle des Landtags gesichert und der Landtag stellt das Ende des Gesundheitsnotstands fest. Vom Roten Kreuz soll kein Personal abgezogen werden. Und auch für die Stichwahlen in den Kommunen per Brief gibt es jetzt verlässliche Grundlagen. Sie ist nun als reine Briefwahl nicht anfechtbar.

Der SPD-Fraktionschef bedankte sich bei den vielen Helferinnen und Helfern im Freistaat, die dazu beitragen, die Krise zu bewältigen und Leben zu retten.

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