SPD begrüßt Kündigungsschutz für Mieter

SPD begrüßt Kündigungsschutz für Mieter

25. März 2020

Wohnungspolitische Sprecherin Natascha Kohnen: Sorgen vor mietrechtlichen Folgen der Corona-Krise werden durch die Bundesregierung vorerst genommen

Die wohnungspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, Natascha Kohnen, begrüßt das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für einen besseren Mieterschutz angesichts der Corona-Pandemie. Mieterinnen und Mieter, die wegen finanzieller Folgen durch die Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können, müssen in den kommenden Monaten keine Kündigung befürchten. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, der bereits am Montag im Bundeskabinett verabschiedet wurde und heute (25.03.) im Bundestag beschlossen werden soll. Kohnen erklärt dazu: "Auch in Bayern werden Mieterinnen und Mieter durch die Corona-Krise Schwierigkeiten haben, ihre Mietzahlungen zu leisten. Die Sorgen vor den mietrechtlichen Folgen werden diesen Mieterinnen und Mietern nun in den nächsten Monaten von der Bundesregierung genommen. Mieterinnen und Mieter können etwas erleichterter diese Zeit bestreiten."

Bis jetzt konnte Mieterinnen und Mietern fristlos gekündigt werden, wenn diese länger als zwei Monate mit der Miete im Zahlungsverzug waren. Mit dem Gesetz sind sie zunächst bis Ende Juni 2020 vor derartigen Kündigungen geschützt. Bei Bedarf soll diese Frist vom Gesetzgeber dann noch einmal um drei Monate verlängert werden.

Natascha Kohnen betont: "Die Mietschulden werden dadurch nicht erlassen, aber den Mieterinnen und Mietern wird die benötigte Zeit gegeben, sich um staatliche Hilfsmaßnahmen zu bemühen." Somit soll genügend Zeit zur Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung von staatlichen Hilfen wie dem Wohngeld und von den angekündigten staatlichen Corona-Sonderhilfsprogrammen eingeräumt werden.

Die Regelung bezieht sich sowohl auf die Mieten von Wohnraum als auch auf Gewerbemieten, zum Beispiel für Handwerksbetriebe. Auch Pächterinnen und Pächter, etwa von Gaststätten, können sich auf das Gesetz berufen. Außerdem werden auch Strom- und Internetkunden sowie Kreditnehmer durch ähnliche Moratorien geschützt.

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