Staatsregierung will Eltern bei Kitagebühren nicht entlasten

Staatsregierung will Eltern bei Kitagebühren nicht entlasten

08. April 2020

SPD-Familienpolitikerin Doris Rauscher fordert Sonderfonds: „Ohne Kinderbetreuung keine Elterngebühren!“

Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher kritisiert die jüngste Aussage der Bayerischen Staatsregierung, dass Eltern bezüglich der Kita-Gebühren während der Corona-Krise nicht unterstützt werden sollen. Das hat das Sozialministerium in einem Newsletter bekanntgegeben (siehe hier). „Die Staatsregierung lässt die Eltern in Bayern in der ohnehin schwierigen Gesamtsituation im Stich. Oftmals sind sie durch Lohneinbußen mit finanziellen, teils sogar existentiellen Sorgen konfrontiert und müssen weiterhin Gebühren bezahlen für eine Leistung, die sie auf staatliche Anordnung hin nicht bekommen", so die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bayerischen Landtag.

"Dass im Moment in manchen Städten und Gemeinden die Eltern in den kommunalen Kitas bei den Elterngebühren entlastet werden, reicht nicht aus. Vielmehr braucht es eine bayernweite Lösung. Ziel muss sein, dass alle Eltern von Entlastungen profitieren – deshalb ist die Staatsregierung in der Pflicht, hier die nötigen Weichen umgehend zu stellen", erklärt Rauscher.

Rauscher fordert erneut einen Sonderfonds für die Erstattung der Kitagebühren aufzulegen. Auch einige Wohlfahrts- und Elternverbände erheben diese Forderung. „Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westphalen haben bereits eine flächendeckende Gebührenentlastung verkündet – was dort möglich ist, muss auch für Bayern möglich sein! Ohne Kinderbetreuung keine Elterngebühren – dieser Grundsatz muss gerade jetzt gelten!“

Bereits Ende März hatte sich die SPD-Politikerin für einen Sonderfonds ausgesprochen (siehe hier): „Mit einem sozial gerechten und dennoch einfachen Verfahren zur Rückerstattung der Kita-Gebühren soll die Staatsregierung die betreffenden Familien von zusätzlichen finanziellen Belastungen befreien. Bereits geleistete Beiträge könnten über die Vertragspartner zurückerstattet werden, für die Zeit der noch bevorstehenden Schließungen sollen keine Elternbeiträge mehr eingezogen werden.“

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