Staatsregierung muss einheitliche Regelung für Verkaufsflächen über 800 Quadratmeter treffen

Staatsregierung muss einheitliche Regelung für Verkaufsflächen über 800 Quadratmeter treffen

27. April 2020

SPD-Fraktionsvorsitzender Arnold: Kommunen sollen nicht über Einzelregelungen entscheiden müssen

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold fordert die Staatsregierung nach dem heutigen (27.4.) Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) auf, umgehend für ganz Bayern Vorgaben zu schaffen, die nicht dazu führen, dass Kommunen als Sicherheitsbehörden zukünftig von Fall zu Fall Einzelentscheidungen treffen müssen. "Es soll einheitlich und flächendeckend sowie transparent klar werden, in wieweit der Besuch von Verkaufseinrichtungen rechtlich möglich ist. Es geht nicht an, dass in Bayern nun aufgrund mangelnder Vorgaben der Staatsregierung von Region zu Region unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden müssen, um dem Pandemieschutz gerecht zu werden", erklärt Arnold.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte heute über einen Eilantrag eines Einzelhändlers mit Warenhäusern entschieden und festgestellt, dass die Ungleichbehandlung mit kleineren Läden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes darstellt.

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