SPD gegen geplante Gutscheinpflicht für ausgefallene Flug- und Pauschalreisen

30. April 2020

Rechtspolitiker Christian Flisek: Rückerstattungsanspruch der VerbraucherInnen erhalten

Die SPD-Landtagsfraktion hält nichts von dem Vorschlag der Bundesregierung, dass VerbraucherInnen bei coronabedingten Annullierungen von Flug- und Pauschalreisen bis 2021 nur noch mit Gutscheinen anstatt mit Geld entschädigt werden sollen. Wegen der erhöhten Belastung der Fluggesellschaften und Reiseanbieter infolge gestrichener Flüge und stornierter Pauschalreisen aufgrund der Corona-Krise, hatte sich die Bundesregierung an die EU-Kommission mit der Bitte gewandt, die europäischen Verbraucherschutzregelungen bei Flug- und Pauschalreisen entsprechend anzupassen.

Nach geltender Rechtslage haben Reisende, deren Flug annulliert wird, innerhalb von sieben Tagen einen Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Bei stornierten Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter die Reisekosten innerhalb von 14 Tagen erstatten.

In einem Antrag, der auf Initiative des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Christian Flisek in den Landtag eingebracht wurde, wird die bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.

"Nach EU-Recht haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei annullierten Flug- und Pauschalreisen ein Recht auf Erstattung der Reisekosten in Geld. Auch wenn die Airlines und Reiseveranstalter aufgrund Corona-Krise derzeit stark unter Druck geraten und staatliche Unterstützung benötigen, darf dies nicht zu einer Beschneidung der Verbraucherrechte führen", erklärt der Rechtspolitiker.

"Nach dem Vorschlag der Bundesregierung wären die Verbraucher und Verbraucherinnen faktisch dazu verpflichtet, den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern einen zinslosen Kredit zu gewähren", so Flisek weiter. "Dabei befinden sich viele Menschen derzeit ebenfalls in finanzieller Bedrängnis und sind nicht selten auf die Erstattung der Flug- und Reisekosten angewiesen, um Einnahmeausfälle zum Beispiel aus Kurzarbeit zu kompensieren. Im schlimmsten Fall könnten Gutscheine bei einer späteren Insolvenz einer Fluggesellschaft oder eines Reiseanbieters ihren Wert verlieren und die Verbraucher und Verbraucherinnen am Ende leer ausgehen."

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Florian von Brunn unterstreicht: "Wichtige europäische Verbraucherschutz-Regeln dürfen nicht einfach missachtet werden. Corona hin oder her. Es gibt aus gutem Grund einen Anspruch auf eine Rückerstattung des Geldes in solchen Fällen. Das muss beibehalten werden. Für die Reiseunternehmen sollte die Bundesregierung entsprechende Mittel bereitstellen."

Antrag Erstattung Flugreisen (PDF, 92 kB)

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