Gesundheitspolitische Sprecherin Waldmann: Maßnahmen bedeuten große seelische Not für die Betroffenen und ihre Angehörigen – Statt Verboten menschliche und verantwortungsvolle Regelungen erarbeiten
Die gesundheitspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, Ruth Waldmann, fordert angesichts der derzeitigen Lockerungsdebatten die Aufhebung des generellen Aufnahmestopps und Besuchsverbots für Seniorenheime und stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ab dem 3. Mai 2020. Deren Situation sei von der Lage in den Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen zu unterscheiden. Die Abgeordnete appelliert in einem Brief an Ministerpräsident Markus Söder, die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen und Menschen mit Behinderungen während der Corona-Krise besser zu berücksichtigen.
Waldmann erklärt dazu: "Das generelle Besuchsverbot in den Heimen bringt große seelische Not für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Viele fürchten, dass sie ihre Lieben nicht mehr wiedersehen können und manche können nicht verstehen, warum niemand mehr zu ihnen kommt. Jeden Tag spielen sich erschütternde Szenen der Verzweiflung ab. Wir müssen es zur Top-Priorität machen, persönliche Begegnungen wieder zu ermöglichen! Denn wenn Einrichtungen entsprechende Konzepte im Sinne des Infektionsschutzes vorlegen können, müsste für sie das Besuchsverbot aufgehoben werden."
Außerdem sei die Staatsregierung in der Pflicht, Kapazitäten und Stationen für Quarantänemaßnahmen aufzubauen. Denn bis dato wurden Angehörige und Betroffene bei der Suche nach einer Unterbringung oder mit Finanzierungsfragen alleine gelassen, kritisiert die stellvertretenden Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und ergänzt: "Es scheint fraglich, ob ein generelles Verbot auch in Häusern ohne Infektionsgeschehen weiterhin angemessen ist. Bei einer Ausweitung der Tests und zuverlässiger Versorgung mit Schutzmaterial müsste die Rückkehr der Bewohnerinnen und Bewohnern möglich sein. Eine erhebliche Erleichterung wäre es zudem, wenn die Quarantäne zuhause oder bei Angehörigen durchgeführt werden könnte ohne eine Einweisung in eine zusätzliche Einrichtung."
Auch für die ehrenamtlichen Hospizhelferinnen und -helfer in der persönlichen Sterbebegleitung müsse das Besuchsverbot aufgehoben werden. Es dürfe nicht sein, dass in Bayern Menschen vereinsamen und allein sterben. Denn mit einer zuverlässigen Ausstattung mit Schutzmaterial und Tests für die erfahrenen Helferinnen und Helfer könnten Ansteckungen verhindert werden, so die Gesundheitsexpertin.