SPD: Urteilsstau in der bayerischen Justiz vermeiden

18. Mai 2020

Anfrage zeigt: Rund 2.850 Sozialgerichtsverfahren seit Beginn der Corona-Krise verschoben – Fraktionschef Arnold: Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats aufrechterhalten und digitale Infrastruktur verbessern

Die Corona-Krise hat auch Auswirkungen auf die bayerische Justiz: Eine Anfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Horst Arnold ergab, dass in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit seit Beginn der „Lockdown“-Maßnahmen rund 2.850 geplante Termine nicht stattfinden konnten. Aus den Bereichen der Zivil- und Strafgerichte, der Verwaltungs- sowie der Finanzgerichte konnte die Staatsregierung zwar keine konkreten Zahlen nennen, auch hier kam es jedoch zu zahlreichen Terminverschiebungen.

Arnold hält die vorübergehende Reduzierung des Sitzungsbetriebs, zu der es coronabedingt in den vergangenen Wochen gekommen war, für nachvollziehbar und richtig. Im Zuge der jüngsten Lockerungen des gesellschaftlichen Lebens in Bayern spricht sich der SPD-Fraktionschef allerdings für eine maßvolle Rückkehr zum „Normalbetrieb“ aus: „Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gilt es, allzu lange Verzögerungen oder gar einen Urteilsstau zu verhindern. Nehmen wir das Beispiel der Sozialgerichtsverfahren: Hier geht es oft um Streitigkeiten zu Fragen der Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung oder auch um Kinder-, Arbeitslosen- oder Blindengeldangelegenheiten. Psychisch wie finanziell ist es daher für die Betroffenen wichtig, dass sie eine gewisse zeitliche Verlässlichkeit haben, was die Entscheidungen betrifft.“

Die Staatsregierung schreibt in ihrer Antwort auf Arnolds Anfrage unter anderem: „Von einem wesentlichen Urteilsstau ist auch für die bayerische Sozialgerichtsbarkeit nicht auszugehen, wenngleich mit einer Verlängerung der Verfahrensdauer auch bei entscheidungsreifen Streitsachen zu rechnen ist.“

Der Jurist erklärt hierzu: „Ich habe großes Vertrauen in die bayerische Justiz und die dort Tätigen. Deshalb gehe ich davon aus, dass hier alles dafür getan wird, um auch unter diesen zweifellos schwierigen Bedingungen die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats aufrechtzuerhalten. Dies setzt aber eine bestmögliche Ausstattung der bayerischen Gerichte voraus. Gerade was die digitale Infrastruktur anbelangt, zum Beispiel auch für mobiles Arbeiten der Beschäftigten, gibt es noch Defizite.“

Die in der Antwort der Staatsregierung genannten Schutzvorkehrungen für den Justizbetrieb begrüßt Arnold indes. So sollen Beratungszimmer so zur Verfügung gestellt werden, dass das Abstandsgebot eingehalten werden könne, sowie, wo nötig, transparente Abtrennungen angebracht werden.

Anfrage Justiz (PDF, 266 kB)

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