SPD pocht auf parlamentarische Kontrolle in der Corona-Krise

19. Mai 2020

Fraktionsvorsitzender Arnold: Transparenz und demokratische Mitsprache müssen zu jeder Zeit sichergestellt sein – Verordnungen ersetzen keine Gesetze

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Arnold mahnt eine stärkere parlamentarische Beteiligung für die weitere Anti-Corona-Politik der bayerischen Staatsregierung an. Hierzu erklärt er: „Die kommenden Wochen und Monate werden Bayern und Deutschland weiterhin vor gewaltige Herausforderungen stellen, die die gesamte Gesellschaft betreffen und – vermutlich noch mehr als bisher – zu Konflikten beispielsweise zwischen Gesundheit, Freiheit, Wirtschaft und Arbeit führen werden. Gerade in einer solch komplexen Situation kommt es darauf an, Transparenz und demokratische Mitspracherechte zu jeder Zeit sicherzustellen. Nach anfänglich guter Kooperation mit der Opposition hat die Staatsregierung in den letzten Wochen leider wiederholt gezeigt, dass sie in Sachen demokratischer Beteiligung noch Nachholbedarf hat.“

Arnold verweist darauf, dass die Staatsregierung ihren Entwurf für ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz, der anfangs erhebliche Mängel aufwies, ursprünglich im Schnellverfahren und weitgehend ohne parlamentarische Debatte durch den Landtag bringen wollte. Hier sei die SPD jedoch erfolgreich eingeschritten. Auch im Zuge der Beratungen für einen Zweiten Nachtragshaushalt Ende April habe seine Fraktion auf umfassende Information und Einbeziehung des Parlaments gepocht – diese sei allerdings nur unzureichend erfolgt.

Deshalb mahnt der SPD-Fraktionsvorsitzende: „Breite gesellschaftliche Akzeptanz können wir am ehesten dann erzielen, wenn wir im Parlament um die beste Lösung ringen und Entscheidungen treffen, die bestmöglich demokratisch legitimiert sind. Darauf ist für die weitere Bewältigung der Krise unbedingt zu achten!“ Arnold würdigt in diesem Kontext, dass die Staatsregierung inhaltliche Impulse der SPD und anderer Oppositionsparteien in den vergangenen Wochen wiederholt aufgegriffen habe. Dies ersetze jedoch nicht umfassende parlamentarische Beteiligungsprozesse. Zudem könne nicht dauerhaft mit Verordnungen regiert werden: „Verordnungen ersetzen keine Gesetze", erklärt Arnold. "Sie sind zwar vorgesehen und nützlich, aber nur im engen vom Parlament gesteckten Rahmen. Inhalt, Zweck und Ausmaß muss der Gesetzgeber vorgeben. Von CSU und Freien Wählern ist in dieser Hinsicht nichts zu erwarten. Sie verweigern ja mit ihrer Mehrheit selbst die Beteiligung des Landtags an Verfassungsgerichtsverfahren zu entsprechenden Corona-Klagen.“

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