SPD legt Gesetzentwurf für bessere Parlamentsbeteiligung vor

SPD legt Gesetzentwurf für bessere Parlamentsbeteiligung vor

24. Juni 2020

Künftig Informationspflicht und verbindliche Einbeziehung des Landtags - Fraktionschef Arnold: Es kann nicht sein, dass die Opposition sich in Medien über die Verordnungen der Staatsregierung informieren muss

Die SPD-Landtagsfraktion legt einen Gesetzentwurf für eine verbindliche Beteiligung des Bayerischen Landtags bei gravierenden Grundrechtseingriffen vor, der morgen, 25. Juni, im Plenum beraten wird. "Die Staatsregierung hat den Landtag nur unzureichend in die von ihr erlassenen Corona-Verordnungen einbezogen. Das ist glatter Rechtsbruch! Aber gerade in Krisensituationen brauchen wir eine starke demokratische Legitimation", erklärte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold heute (24. Juni) bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag. Neben der verbindlichen Pflicht zur Einbeziehung des Parlaments ist im SPD-Gesetzentwurf für die Staatsregierung eine stärkere Darlegungspflicht vorgesehen, wenn sie künftig solche Verordnungen erlassen will. Dabei sollen künftig Inhalt, Zweck und Ausmaß der beabsichtigten Rechtsverordnung deutlich werden. Die Grundrechte dürfen so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Die Corona-Verordnungen der Staatsregierung sahen umfassende Regelungen zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Besuchsverboten, Betriebsuntersagungen sowie Veranstaltungs- und Versammlungsverboten vor.

In der Antwort auf eine aktuelle Anfrage von Arnold räumt die Staatsregierung ein, dass sie den Landtag hätte informieren müssen. Eine "regelhafte Vorabinformation" sei jedoch nicht möglich gewesen, weil "sofortiges Handeln" erforderlich gewesen sei. Es wird auf die allgemeine Information über Rundschreiben, die mediale Berichterstattung und die Möglichkeit von Dringlichkeitsanträgen verwiesen. Eine Aussage, die Arnold zurückweist: Der Landtag hatte erst nach der dritten Verordnung überhaupt die Gelegenheit, Dringlichkeitsanträge zu stellen. Zwischen dem 19. Februar und dem 24. April habe es keine einzige Gelegenheit gegeben, Dringlichkeitsanträge zu stellen. "Der Landtag muss das Recht haben, vorab und nicht erst im Nachhinein informiert und beteiligt zu werden. Unverschämt ist der Hinweis auf die mediale Berichterstattung. Soll das heißen, dass die Opposition das Recht hat, sich in den Medien über die Verkündungen der Staatsregierung zu informieren. Das ist ein unhaltbares Demokratieverständnis", stellt der SPD-Fraktionschef fest.

Schreiben an Landtagspräsidentin Aigner

Schreiben an Ministerpräsident Söder

Pressekonferenzvorlage

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