Gerichtsurteil zur Beschlagnahmung von Neonazi-Treffpunkt: Staatsregierung versagt auf ganzer Linie

Gerichtsurteil zur Beschlagnahmung von Neonazi-Treffpunkt: Staatsregierung versagt auf ganzer Linie

01. Juli 2020

Bayerischer Verfassungsschutz liefert dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof selber die Begründung dafür, dass die Beschlagnahmung des Hauses rechtswidrig war - Florian Ritter: Hochpeinlich für die Staatsregierung

Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezüglich der Beschlagnahmung des Neonazitreffpunkts in Oberfranken hat der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion im Kampf gegen Rechtsextremismus Florian Ritter die Staatsregierung scharf kritisiert. Hintergrund: Das Gericht hatte sich in der Begründung des Urteils auf eine Aussage des Bayerischen Verfassungsschutzes gestützt. Dieser hatte die Neonazigruppe "Freies Netz Süd" (FNS) als konspirativ eingestuft. Deshalb hätte die Vermieterin auch nicht von den Umtrieben im Haus wissen können, so das Gericht. Die Beschlagnahmung des Hauses sei also rechtswidrig gewesen (siehe auch SZ-Artikel).

Ritter dazu: "Das Ganze ist doppelt peinlich für die Staatsregierung. Einerseits haben wir schon sehr früh darauf hingewiesen, dass das FNS eine gefährliche Gruppierung ist, die offen rechtsradikales und antisemitisches Gedankengut verbreitet. Die Staatsregierung hat lange gebraucht, bis sie dies begriffen hat. Dass die Gruppe eben nicht konspirativ und im Untergrund agiert, war vor allem in Oberprex von Anfang an klar. Dass sich das Gericht in ihrer Urteilsbegründung jetzt auch noch auf genau diese Fehleinschätzung stützt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf! Die Staatsregierung und der Bayerische Verfassungsschutz haben sich in ihrer Einschätzung bezüglich des FNS in diesem Fall also selbst ein Ei gelegt."

Die SPD-Fraktion hat seit Beginn an, die Vorgänge in Oberprex auch parlamentarisch begleitet, unterstreicht der Experte für Rechtsextremismus. So hat der frühere SPD-Abgeordnete Dr. Christoph Rabenstein bereits 2010 eine Anfrage gestellt (siehe hier und 2014 das Thema zum wiederholten Male erneut aufgegriffen (siehe hier. "Ich frage mich wirklich, wie der bayerische Verfassungsschutz mit seiner Einschätzung derart daneben liegen kann!", so Ritter.

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