Kinderschutz: Missbrauchsbeauftragter für CSU kein Thema

Kinderschutz: Missbrauchsbeauftragter für CSU kein Thema

09. Juli 2020

Sozialpolitische Sprecherin Doris Rauscher: Kindesmissbrauch hat eine erschreckende Dimension erreicht

Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher bedauert, dass die CSU im Landtag einen unabhängigen Missbrauchsbeauftragen für Bayern ablehnt. In deren Dringlichkeitsantrag "Kindesmissbrauch effektiv bekämpfen" für die heutige Sitzung (9.7.) findet sich diese zentrale Forderung nicht. Rauscher stellt deshalb einen eigenen Dringlichkeitsantrag dagegen. "Missbrauch von Kindern hat zugenommen. Vor allem sexueller Missbrauch ist eine große Gefahr. Die extremen Fälle in Nordrhein-Westfalen haben uns alle alarmiert. Das Thema hat eine erschreckende Dimension entwickelt, und ein reiches Land wie Bayern muss sich einen beim Landtag angesiedelten Missbrauchsbeauftragten leisten", erklärt die Vorsitzende des Sozialausschusses.

Die Schaffung eines unabhängigen Missbrauchsbeauftragten war zudem eine der Forderungen der von Rauscher initiierten Expertenanhörung zum Kinderschutz im Juni. Ein Missbrauchsbeauftragter auf Landesebene soll Ansprechpartner für betroffene Kinder und Jugendliche sein, aber auch für eine bessere Vernetzung zwischen Eltern, Kitas, Schulen, Ärzten und Behörden sorgen. Zudem könnte er oder sie auch Expertenmeinungen bündeln und an den Gesetzgeber herantragen. Entsprechende Stellen in allen Bundesländern fordert seit Jahren auch der Bundesbeauftragte Wilhelm Rörig.

In ihrem Dringlichkeitsantrag begrüßt die SPD zudem ausdrücklich die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgeschlagene Verschärfung des Strafrechts bei sexualierter Gewalt gegen Kinder. "Ich freue mich, dass dies auch von der CSU unterstützt wird", erklärt Rauscher.

Weitere Forderungen des nachgezogenen SPD-Dringlichkeitsantrags sind:

Evaluierung der Angebote zum Kinderschutz, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen und Lücken aufzudecken sowie Verbesserungen zu schaffen. "Bayern hat relativ viele Angebote für den Kinderschutz, wir wissen aber oft nicht, wie effektiv sie sind", erklärt Rauscher. Weiter soll ein Expertennetzwerk den Austausch aller im Kinderschutz Tätigen ermöglichen. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Anpassung der Meldepflicht von Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung. Diese fällt jedoch in die Zuständigkeit des Bundes.

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