Finanzpolitischer Sprecher Florian Ritter: Entsprechendes Landesprogramm soll vor allem auch die Lebenshaltungskosten als förderfähige Ausgaben berücksichtigen
Die SPD-Landtagsfraktion hat die Staatsregierung aufgefordert, Soloselbstständige mit eigenen Landesmitteln zu unterstützen. Dabei sollen die Überbrückungshilfen des Bundes sinnvoll ergänzt werden. Die Fraktion hat dazu einen Antrag in den Landtag eingebracht der in der heutigen (09. Juli) Plenumsdebatte diskutiert wurde.
Der finanzpolitische Sprecher Florian Ritter erklärt dazu: "Insbesondere Soloselbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmer profitieren nur wenig von den bisherigen Hilfen, da nur die laufenden Kosten eines Betriebs aufgefangen werden. Wer beispielsweise eine längst abbezahlte Würschtlbude betreibt, hat zwar weniger Fixkosten, kann aber auch keine Lebenshaltungskosten gelten machen. Hier muss ein fiktiver Unternehmerlohn als Berechnungsgrundlage für die Corona-Hilfen angesetzt werden können."
Die derzeit vorhanden Förderlücken gebe es deshalb, weil die Staatsregierung ihre eigenen Hilfsprogramme nicht als sinnvolle Ergänzungen zu den Bundesprogrammen gestalte, sondern sie einfach dadurch ersetze, unterstreicht Ritter. Baden-Württemberg hat bereits angekündigt, die Überbrückungshilfen entsprechend mit Landesmitteln aufzustocken