SPD-Innenexperte Stefan Schuster begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes
Zur heutigen (28.08.) Urteilsverkündung, dass die im Jahr 2018 eingeführte bayerische Grenzpolizei in Teilen verfassungswidrig ist, erklärt der innenpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster: "Ich begrüße die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Für die Sicherung der Grenzen ist nun mal nach dem Grundgesetz die Bundespolizei zuständig. In politischer Hinsicht muss jetzt schnell zur Tagesordnung übergegangen werden, damit es eine effiziente und effektive Ausgestaltung der bayerischen Fahndungsdienste und Behörden gibt. Die Polizei im Freistaat kann sich nun wieder auf ihre Hauptaufgaben konzentrieren und muss sich nicht mit verfassungswidrigen Prestigeprojekten von Ministerpräsident Söder und Innenminister Herrmann herumschlagen."
Schon in der Vergangenheit äußerte der SPD-Innenexperte wiederholt Kritik an den Praktiken und den Aufgaben der bayerischen Grenzpolizei. In mehreren Berichten des Innenausschusses wurde bereits festgestellt, dass die Grenzpolizei kaum grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehme. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten konzentrieren sich auf die Schleierfahndung, die sie so auch schon vor Gründung der Grenzpolizei wahrgenommen haben, erklärt Schuster und ergänzt: "Ich bin froh, dass dem bayerischen Sonderweg nun endlich Einhalt geboten wird!"