Blindflug beenden: Endlich sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten bei Aufnahme in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen getestet werden!

Blindflug beenden: Endlich sicherstellen, dass alle Patientinnen und Patienten bei Aufnahme in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen getestet werden!

28. Oktober 2020

SPD-Dringlichkeitsantrag: Testmöglichkeit auch für Besucher schaffen, um Kontakte zu ermöglichen

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die bayerische Staatsregierung auf, durch entsprechende Verordnungen sicherzustellen, dass alle Patientinnen und Patienten, die in ein Krankenhaus oder in ein Alten- oder Pflegeheim aufgenommen werden, per Schnelltest auf Corona getestet werden, unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht. Ein entsprechender Dringlichkeitsantrag wird heute (28. Oktober) im Plenum behandelt (ab ca. 18:30 Uhr). Um die Besuchsmöglichkeiten aufrechtzuerhalten, sollen außerdem Angehörige getestet werden können.

SPD-Gesundheitssprecherin Ruth Waldmann: "Es kann nicht sein, dass es hier keine verbindlichen Vorgaben gibt. In der Praxis wird das von den Kliniken höchst unterschiedlich gehandhabt: Manche testen überhaupt nicht bei Neuaufnahme oder messen nur Fieber, sodass möglicherweise Infizierte in Kontakt mit dem medizinischen Personal oder anderen Patienten kommen, ohne dass es jemand merkt. Andere Häuser nehmen auch in der Notaufnahme niemanden auf, der nicht einen negativen Test vorlegen kann. Das kann zu Problemen führen, wenn jemand beispielsweise nach einem Unfall plötzlich dringend behandelt werden muss. Inzwischen sind genug Schnelltests verfügbar, hier müssen sie zuerst eingesetzt werden!“

Waldmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es derzeit einen klärungsbedürftigen Widerspruch zwischen der von der bayerischen Staatsregierung ausgegebenen "Bayerischen Teststrategie" und den Bekanntmachungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Bayerischen Krankenhausgesetzes (BayKrG) gibt. In der Teststrategie ist formuliert, dass es für die im Krankenhaus Beschäftigten sowie die Patientinnen und Patienten keine Testpflicht gibt. In der aktuell gültigen Allgemeinverordnung für die Krankenhäuser sind jedoch Screenings auf COVID-19 bei der Aufnahme als Maßgabe zu erfüllen. „Wo nicht getestet wird, werden natürlich Infektions- und Verdachtsfälle nicht zuverlässig getrennt untergebracht und behandelt. Auch das muss schnellstens sichergestellt werden“, so die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Zudem sollen die Schnelltests für Besucher und Besucherinnen zur Verfügung gestellt werden, wenn es nötig ist, um die Besuchsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten. Ruth Waldmann: „Wir müssen aus den Erfahrungen der ersten Pandemiewelle lernen und alles tun, um kranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen nicht wegzusperren und Besuchsmöglichkeiten für die Angehörigen zu erhalten. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass ärztliches und Pflegepersonal weiterhin zur Verfügung steht und nicht durch eine eigene Corona-Infektion ausfällt. Laut bayerischem Gesundheitsministerium gestern (27.10.) im Gesundheitsausschuss wurden Schnelltests in großer Zahl beschafft und können zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung unserer Forderung ist also ebenso dringend wie machbar und würde im erheblichen Maße zur Bekämpfung der Pandemie und auch der sozialen Auswirkungen beitragen."

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