SPD-Fraktionschef Arnold: Nicht jede Maßnahme ist schlüssig - Bundeshilfen für Betroffene schnell auszahlen und mit bayerischen Mitteln ergänzen
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold hat in seiner Rede in der Aussprache zur Regierungserklärung zur Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heute (30.10.) im Landtag im Wesentlichen Zustimmung zu den Maßnahmen zur Eindämmung Infektionszahlen der Corona-Pandemie signalisiert. "Gleichzeitig ist uns sehr bewusst, wie viel wir den Menschen damit abverlangen. Wir sagen aber auch: Nicht jede Einzelmaßnahme ist in sich schlüssig und nachvollziehbar. Dies stellt uns in der öffentlichen Debatte, aber auch mit Blick auf die engmaschige Überprüfung dieser Maßnahmen vor große Herausforderungen. Diesen Herausforderungen müssen wir gerecht werden, denn sie lassen sich nicht einfach wegdiskutieren", sagte Arnold. Es gehe darum, entschlossen zu handeln und gleichzeitig die Folgen der Maßnahmen abzumildern und den Zusammenhalt zu sichern.
Es sei gut, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben: "Ein Lockdown für die Jüngsten darf nur Ultima Ratio sein", rief Arnold. Sehr wichtig sei auch die soziale Gesundheit, zu begrüßen sei deshalb, dass Besuche in Einrichtungen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung weiterhin möglich seien.
Der SPD-Fraktionschef sagte, er verstehe, dass die vorübergehende Schließung von Gastronomie, Hotellerie und Kultureinrichtungen, aber auch die Untersagung des Amateursportbetriebs von vielen kritisch gesehen wird. Hier hätte man auch zu anderen Entscheidungen kommen können. Die Gastronomie leide ebenso wie die Kultur bereits sehr unter der Krise. Arnold verlangte, dass die vorgesehene Überprüfung der Maßnahmen durch das Parlament zu geschehen habe. Einsame Entscheidungen vorbei am Parlament seien nicht weiter akzeptabel. Es sei bezeichnend, dass die neue Verordnung heute erst vor Beginn der Plenarsitzung im Landtag vorgelegt wurde.
Arnold dankte auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz für die großzügigen Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von temporärer Schließung betroffen sein. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten beispielsweise 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erstattet. Die bereits bestehenden Hilfen des Bundes für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie für die Soloselbständigen werden bis ins nächste Jahr verlängert. "All dies sind enorm wichtige Maßnahmen, um Existenzen zu retten", sagte der SPD-Fraktionschef und forderte, dass Bayern hier nachziehen müsse. Und: Die Staatsregierung müsse dafür Sorge tragen, dass die Gelder unbürokratisch beantragt und schnell ausgezahlt werden!