Entsprechender Gesetzentwurf wird morgen im Plenum behandelt - Fraktionschef Arnold: Gerade in Corona-Zeiten ist Transparenz das Gebot der Stunde
Die SPD-Landtagsfraktion macht sich für mehr Transparenz am Bayerischen Verfassungsgerichtshof stark. In einem entsprechenden Gesetzentwurf, der morgen (02. Dezember) in der Plenardebatte behandelt wird, fordert die Fraktion, dass bei einem so genannten Sondervotum die Namen der jeweiligen Richterinnen und Richter bekanntgegeben werden. Außerdem soll das Stimmverhältnis einer Entscheidung veröffentlich werden.
Hintergrund: Laut Gesetz hat jeder Richter und jede Richterin das Recht, seine oder ihre von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abweichende Meinung in einem Sondervotum schriftlich niederzulegen. Dabei werden aber die Namen der Richter und Richterinnen nicht bekanntgegeben. Die Öffentlichkeit erlangt also keine Kenntnis, welches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ein Sondervotum abgegeben hat. Außerdem wird nicht mitgeteilt, mit welchem Stimmenverhältnis eine Entscheidung ergangen ist, wenn kein Sondervotum abgegeben wird.
Der Fraktionschef der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold erklärt dazu: "Ich verstehe diese Geheimniskrämerei nicht. Für mich gibt es keinerlei Gründe, warum in Bayern die Namen und das Stimmverhältnis nicht bekannt gegeben werden. Gerade in Corona-Zeiten, in denen ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung dunkle Machenschaften von Regierung und Gerichten wittern, ist Transparenz das oberste Gebot. Bayern sollte sich hier ein Beispiel am Bundesverfassungsgericht und anderen Bundesländern nehmen, dort werden diese Informationen auch bekannt gemacht."
Info: Zuletzt hatte es bei der Entscheidung der Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren Mietenstopp ein Sondervotum gegeben.