Wer sein Kind nicht in die Notbetreuung gibt, soll das Geld zurückbekommen - Wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz
Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Doris Rauscher fordert die Rückerstattung von Kita-Gebühren, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben. Sozialministerin Trautner hatte zuletzt an die Eltern in Bayern appelliert, nach Möglichkeit von dem Angebot keinen Gebrauch zu machen, weil im Rahmen der Pandemiebekämpfung möglichst viele Kontakte vermieden werden sollen. "Ich finde, wenn Mütter und Väter auf die Kinderbetreuung verzichten, sollen sie dafür nicht auch noch zahlen müssen. Es ist ja durchaus vernünftig, wenn nur wenige Kontakte stattfinden. Aber das bedeutet auch: Der Staat muss die Elterngebühren übernehmen", sagt die Vorsitzende des Sozialausschusses.
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten ist derzeit offen für alle mit der Folge, dass die Gruppen oft sehr voll sind. Rauscher: "Viele Eltern bringen ihre Kinder natürlich in die Betreuung, weil sie ja bezahlt haben. Eine Erstattung der Gebühren wäre aus meiner Sicht ein guter Beitrag zum Infektionsschutz. Sie sollte anteilig auch erfolgen, wenn die Kita nur ganz wenig genutzt wurde." Die Staatsregierung sehe sich trotz der eigenen Anordnung offenbar nicht in der Pflicht, bedauert die SPD-Abgeordnete aus Ebersberg. Sie möchte allerdings auch verhindern, dass die Träger und Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben und erwartet daher eine klare Zusicherung für Eltern und Kitas.
Die Beiträge für Kinderbetreuung belaufen sich durchschnittlich auf 150 bis 200 Euro, in Einzelfällen schlagen sie auch mit 600 Euro zu Buche.