Nach Ankündigung der Staatsregierung, zweite Impfdosis nicht zurückzuhalten: SPD fordert, Haftungsfrage zu klären!

14. Januar 2021

SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann: Fachpersonal, das freiwillig in den Impfzentren arbeitet, sollte nicht selber für Gefährdungen haften müssen

Die heutige (14.01.2021) Ankündigung von Gesundheitsminister Holetschek, keine Biontech-Impfdosen für die notwendige zweite Impfung mehr zurückzuhalten, hält die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann für problematisch und fordert, dass der Freistaat eine Haftungsgarantie für die Fachkräfte in den Impfzentren übernimmt: "Wenn wir möglichst viele Menschen für die Impfung gewinnen wollen, dürfen keine Abstriche bei der Sicherheit gemacht werden!“

Bei Impfungen laste generell eine hohe Verantwortung auf der Ärzteschaft, zumal bei den Massenimpfungen nicht jeder Impfwillige einzeln gründlich untersucht werden kann. Haftungsansprüche könnten sich nicht nur aus Pannen, Komplikationen oder (wenn auch unwahrscheinlichen) Impfschäden ergeben, unterstreicht Waldmann. "Auch bei einer jetzt offenbar vorgesehenen nicht korrekten Impfung mit verminderter Immunwirkung und eventueller nachfolgender Covid-Erkrankung müssen die strittigen Sachverhalte vorher geklärt werden. Dieser Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn die Zweitimpfung nicht durchgeführt werden kann, weil nicht der richtige Impfstoff zur rechten Zeit da ist." Auch stelle sich die Frage einer haftungsrechtlichen Einordnung, wenn Erst- und Zweitimpfung von verschiedenen Medizinerinnen und Medizinern durchgeführt werden.

„Die Bayerische Staatsregierung setzt in ihrer Impfstrategie voll darauf, dass sich dauerhaft viele medizinische Fachkräfte freiwillig zur Hilfe in den Impfzentren melden – lässt sie dann aber allein! Solche Haftungsfragen hätten die Corona-Koordinatoren doch schon seit Monaten abklären und vorbereiten müssen!“, so Waldmann.

Die SPD-Gesundheitssprecherin fordert deshalb, die Haftung für die Tätigkeit in Impfzentren sowie mobilen Impfteams abzusichern, indem festgestellt wird: Die Fachkräfte übernehmen mit ihrem Einsatz zur Vorbereitung und Verabreichung der Impfungen hoheitliche Aufgaben bei der Pandemiebekämpfung und sind während dieser Tätigkeit sogenannte Beamte im haftungsrechtlichen Sinn. "Damit haftet der Freistaat nicht nur bei ungenügendem Impfschutz, sondern auch im Falle von Pannen oder allergischen Reaktionen beim Impfen oder Impfschäden." Solche Regelungen zu treffen, ist Ländersache: Der Senat in Berlin geht da schon voran.

Waldmann betont: "Die in den Impfzentren eingesetzten Kräfte brauchen hier dringend Rechtssicherheit. Nicht zuletzt um ausreichend Personal zu finden, da vor allem Freiwillige, Ärzte im Ruhestand oder medizinisch-technische Assistenten und medizinische Fachangestellte eingesetzt werden sollen, die meist keine geeignete Arzt- oder Berufshaftpflichtversicherung haben."

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