SPD-Fraktionsvorsitzender zum Abschluss der Klausurtagung: Menschen zählen in der Krise auf einen funktionierenden Staat und handlungsfähige Kommunen
Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Horst Arnold hat zum Ende der dreitägigen Fraktionsklausur im Bayerischen Landtag in München eine gerechte Verteilung der finanziellen Belastungen der Corona-Krise gefordert. Für Bayern bedeute dies vor allem die Entlastung der Kommunen durch den Freistaat. Die Städte und Gemeinden stünden nun besonderen Herausforderungen gegenüber, zum Beispiel als Träger von Schulen und Kitas, bei der Digitalisierung und bei den Gesundheitsämtern. Arnold erneuerte die Forderung der SPD-Landtagsfraktion nach einem Corona-Schutzschirm für die Kommunen, der Mittel in Höhe 100 Euro pro Einwohner zur Bewältigung der Folgen der Pandemie vorsieht. "In der Corona-Krise zählen die Menschen auf einen funktionierenden Staat. Für handlungsfähige Kommunen kommt der digitalen Infrastuktur eine große Rolle zu. Deswegen muss das Digitalisierungministerium endlich ein Aktionsministerium werden. Wir müssen nun schnell die notwendige digitale Infrastruktur zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen auf den Weg bringen", sagte Arnold am Donnerstag (21. Januar) im Bayerischen Landtag.
Zur Klausurtagung wurde Bundesfinanzminister Olaf Scholz zugeschaltet. Die Fraktion diskutierte mit dem Vizekanzler unter anderem die Maßnahmen des Bundes in der Corona-Krise. Gemeinsam mit dem Bund wolle die SPD-Landtagsfraktion staatliche Hilfen und Förderungen stärker an Tarifbindung und Arbeitsplatzsicherung knüpfen, sagte Arnold. Der SPD-Fraktionschef verwies auch auf die bereits erfolgten Hilfen des Bundes: Neben den Corona-Hilfen, dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und der Einführung einer Homeoffice-Pauschale profitieren viele Bürgerinnen und Bürger zum Jahresbeginn 2021 auch von weiteren Reformen: Dazu gehört die vollständige Abschaffung des Soli für 90 Prozent der bisherigen Zahler und Zahlerinnen. Zum 1. Januar traten auch die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie die Grundrente in Kraft.