Verwaltungsgerichtshof setzt auf Antrag der SPD 15-Kilometer-Radius-Regelung außer Vollzug

Verwaltungsgerichtshof setzt auf Antrag der SPD 15-Kilometer-Radius-Regelung außer Vollzug

26. Januar 2021

SPD-Fraktionschef Horst Arnold: Bürgerinnen und Bürger können nicht erkennen, was sie dürfen und was nicht - Christian Flisek: Auch in Krisenzeiten ist auf den Rechtsstaat Verlass

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Horst Arnold begrüßt die heutige (26. Januar) Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur 15-Kilometer-Radius-Regel im Eilverfahren. Das Gericht hat auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion, vertreten durch den Passauer Landtagsabgeordneten Christian Flisek, die in der Elften Bayerischen Infektiosschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember festgelegte Regelung mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt.

Dazu erklärt der SPD-Fraktionsvorsitzende Arnold: „Es ist ein guter Tag für den Rechtsstaat. Die Entscheidung des VGH macht klar, dass auch in Pandemiezeiten, Regelungen, die über das Ziel hinausschießen, rechtlich unklar und praktisch unanwendbar sind, keinen Bestand haben dürfen. Der VGH hat unmißverständlich dargelegt: Der 15-Kilometer-Radius Regelung fehlt es schwerwiegend an hinreichender Bestimmtheit. Die Bürger und Bürgerinnen können aus ihr nicht erkennen, was sie dürfen und was nicht. Der strenge Maßstab, der an die mit Bußgeld belegten Regelungen zu stellen ist, wird von dieser Regelung bei summarischer Prüfung nicht erfüllt. Dieser Mangel wiegt laut VGH so schwer, dass die Außervollzugsetzung deutlich geboten ist. Die 15-Kilometer-Radius Regelung ist danach mit höherrrangigem Recht nicht vereinbar und wurde heute vom VGH 'kassiert'."

Der Antragsteller Christian Flisek, Abgeordneter aus Passau, erklärt: „Der heutige Tag zeigt, dass auch in Krisenzeiten auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der bayerischen Justiz Verlass ist. Künftige Bußgeldbescheide wegen Verstoß gegen diese Regelung haben keine Rechtsgrundlage mehr und dürfen nicht erlassen werden."

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